# 7 / 2022
10.11.2022

Bundesfinanzen 2023: Tiefrote Zahlen erfordern Priorisierung

Nachdem der Bundeshaushalt glimpflich durch die Corona-Krise gekommen ist, steht er in den nächsten Jahren massiv unter Druck. Schuld daran sind weder «Corona» noch andere äussere Umstände. Die Situation ist hausgemacht. Die vom Parlament laufend beschlossenen Ausbauvorhaben überfordern die finanziellen Kapazitäten des Bundes bei Weitem. Ab 2024 wird die Schuldenbremse nicht mehr eingehalten. Eine Lösung kann nur die Rückkehr zu finanzpolitischer Disziplin und eine Priorisierung der Aufgaben bringen. Das sieht auch der Bundesrat so. In den nächsten Monaten wird er ein Bereinigungspaket vorschlagen.

Executive summary

Das Parlament beschliesst in der Wintersession das Bundesbudget für das Jahr 2023. Hält sich das Parlament an die Vorgaben des Bundesrats, ist das Budget schuldenbremskonform. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

Alles andere als schuldenbremskonform sind die Jahre ab 2024, mit denen sich das Parlament im Rahmen der noch unverbindlichen Finanzplanung ebenfalls auseinandersetzen muss. Gegenwärtig diskutierte und teilweise bereits beschlossene Ausbauvorhaben überfordern die finanziellen Möglichkeiten des Bundes bei Weitem. Die Ausgaben sind ab 2024 um Milliardenbeträge zu hoch. Getrieben wird das Ausgabenwachstum vom Ausbau der Armee, von milliardenschweren zusätzlichen Prämienverbilligungen, von Fördergeldern für Energie-, Klima- und Umweltmassnahmen sowie von Zusatzausgaben für Kinderkrippen und den öffentlichen Verkehr.

Die laufend länger werdende Wunschliste von neuen teuren Bundesprojekten ohne (Gegen-)Finanzierung zeigt, wie wichtig und richtig die Schuldenbremse ist. Sie fordert zu haushälterischer Disziplin auf und verlangt, dass Prioritäten gesetzt werden. Beides braucht es jetzt, damit die Bundesfinanzen zur nötigen Stabilität zurückfinden.

Positions of economiesuisse

  1. Das Budget 2023 muss die Schuldenbremse einhalten. Der Finanzplan ist zu bereinigen.
  2. Ohne konsequente Gegenfinanzierung muss auf neue Ausgaben verzichtet werden.
  3. Mehreinnahmen über Steuererhöhungen sind in der kurzen Frist keine Option; sie müssten zuerst vom Volk als gewollter Staatsausbau bestätigt werden.
  4. Ausgaben dürfen nur unter restriktiven Bedingungen in den ausserordentlichen Haushalt verschoben werden; eine Umgehung der Schuldenbremse ist ein Verstoss gegen die Verfassung.