erneuerbare Energien

Wichtige Verknüpfung der Emissionshandelssysteme

economiesuisse begrüsst den klaren positiven Entscheid des Ständerats zur Verknüpfung des Schweizer CO2-Emissionshandelssystems mit jenem der EU. Mit Emissionshandelssystemen werden Reduktionen von CO2-Emissionen in den Sektoren mit dem grössten Ausstoss von Treibhausgasen ermöglicht. Das Abkommen stellt sicher, dass die Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt erhalten und die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben wie Unternehmen aus dem EU-Raum.

Schweizer Unternehmen sind auf gleiche Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum angewiesen. Durch die Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU können sie CO2-Emissionen zu vergleichbaren Kosten wie die Konkurrenz in der EU reduzieren. Damit werden gleich lange Spiesse geschaffen. Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu den europäischen Konkurrenten werden abgebaut. Eine Zusammenarbeit der Schweiz und der EU ist dabei naheliegend, weil die beiden Emissionshandelssysteme grosse Ähnlichkeiten aufweisen. Ihre Verknüpfung schafft zudem wichtige Planungssicherheit für die Unternehmen.

Schaffung eines internationalen Marktplatzes

Die Verknüpfung der Handelssysteme ist ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung eines internationalen Marktplatzes für den Handel von Emissionseinsparungen. Mit internationalen Mechanismen können Emissionen grossflächiger gehandelt und Einsparungen dort realisiert werden, wo die grössten Reduktionen pro investierten Franken erzielt werden. Ohne eine Verknüpfung der Systeme ist eine effiziente CO2-Reduktion nicht möglich. Das Fernziel liegt in einem global einheitlichen Markt.

Keine Doppelbelastung für die Luftfahrt

Wichtig ist auch die Bestimmung, mit der für die Luftfahrt eine Doppelbelastung verhindert werden soll. Die Luftfahrt verfügt als erster Industriesektor über ein eigenes, weltweites Klimaabkommen. Zentral ist, dass bei einem allfälligen Anschluss an das Emissionshandelssystem für die Luftfahrt keine Doppelbelastungen entstehen. Ansonsten würden für die schweizerische Luftfahrtunternehmen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Unternehmen resultieren.