Zwei Personen im Gespräch

Privatkorruption: Keine Verfolgung von Amtes wegen in leichten Fällen

Das Parlament wird sich in der Herbstsession mit der Revision des Korruptionsstrafrechts befassen. Im Kern geht es um die Frage, ob Privatkorruption neu von Amtes wegen verfolgt werden soll. Die Vorlage ist bedeutsam für die Unternehmen. Es besteht die Gefahr, dass mit überschiessenden Strafbestimmungen tief in private Geschäftsbeziehungen eingegriffen wird. Die Wirtschaft befürwortet die verhältnismässige Lösung des Ständerats. Es liegt in der Hand des Nationalrats, dieser nächste Woche zum Durchbruch zu verhelfen.

 

Im eigenen Interesse lehnt die Wirtschaft Korruption auch in privaten Geschäftsbeziehungen entschieden ab. Korruption verzerrt den Wettbewerb und untergräbt das Vertrauen in die Wirtschaftsstrukturen. Geht es nach dem Bundesrat, soll Privatbestechung nicht mehr auf Antrag Betroffener, sondern neu von Amtes wegen verfolgt werden. Damit droht jedoch eine ungerechtfertigte Einmischung in private Geschäftsverhältnisse und eine Kriminalisierung von unproblematischen alltäglichen Vorgängen im Wirtschaftsleben. Anders als im Verkehr mit Amtsträgern gilt unter Privaten der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Diese schliesst auch die Gewährung von Vorteilen wie zum Beispiel Massnahmen zur Stärkung der Kundentreue, Rabatte usw. ein. Im Verhältnis unter Privaten ist es somit ungleich schwieriger zu definieren, was ein pflichtwidriges Verhalten ausmacht, als im Verkehr mit Beamten. Eine undifferenzierte Ausdehnung der Strafverfolgung von Amtes wegen würde zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Ein solches Klima der Verunsicherung wäre gerade für die KMU, die ohnehin schon mit der Frankenstärke zu kämpfen haben, zusätzlich belastend.

Wirtschaft begrüsst verhältnismässige Lösung des Ständerats

Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss des Ständerats vom April zu begrüssen, denn er trägt diesen Bedenken weitgehend Rechnung. Er will eine Verfolgung von Amtes auf jene Fälle begrenzen, wo öffentliche Interessen auf dem Spiel stehen. Bestechungsfälle im Zusammenhang mit grossen Sportveranstaltungen könnten so etwa geahndet werden. Leider ist die vorberatende Rechtskommission des Zweitrats knapp mit Stichentscheid des Präsidenten auf den bundesrätlichen Vorschlag zurückgeschwenkt. Der Nationalrat sollte nun der pragmatischen Lösung des Ständerats folgen, dies auch im Sinne einer schlanken parlamentarischen Behandlung.