Schwarzer Tisch darauf liegt ein Stapel Geld und ein Richterhammer

Geldwäscherei international bekämpfen

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren grosse Schritte in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gemacht. Dies wird auch international anerkannt. Um mit den voranschreitenden Weiterentwicklungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen die Geldwäscherei Schritt zu halten, wurde gestern im Ständerat die wichtige Revision des Geldwäschereigesetzes angestossen. Das Parlament will Anwälte und Treuhänder aber nicht stärker dem Geldwäschereigesetz unterstellen und hat der umstrittenen «Beraterklausel» eine Abfuhr erteilt.

Der Ständerat macht mit seinem gestrigen Eintretensentscheid einen wichtigen Schritt zur internationalen Abstimmung des schweizerischen Geldwäschereiabwehrdispositivs. Die Wirtschaft begrüsst die Anpassung des Geldwäschereigesetzes an die internationalen Standards ausdrücklich. Der Anstoss für die Gesetzesanpassungen kam von der Financial Action Task Force (FATF) der G-7. In gegenseitigen Länderprüfungen prüft sie regelmässig, ob die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entspricht. Die Revision des Geldwäschereigesetzes soll die wichtigsten Empfehlungen aus dem letzten Länderbericht umsetzen.

Wichtige internationale Abstimmung bei der Geldwäscherei

Unter anderem soll die Überprüfung der Identität einer wirtschaftlich berechtigten Person neu ausdrücklich im Geldwäschereigesetz festgehalten werden und auch eine generelle Pflicht zur Aktualisierung von Kundendaten ist vorgesehen. Ausserdem sollen beim Meldesystem für Verdachtsmeldungen Anpassungen gemacht werden. Dadurch wird das bereits aktuell gute Geldwäschereiabwehrdispositiv der Schweiz weiter gestärkt. Die Neuerungen sind ein weiterer Schritt zur internationalen Abstimmung. Sie berücksichtigen in angemessener Weise sowohl die Umsetzung als auch den bewährten risikobasierten Ansatz.

Sorgfaltspflichten sollen nicht auf Finanzberater ausgeweitet werden

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf Finanzberaterinnen und -berater hat der Ständerat indes abgelehnt. Obwohl die «Beraterklausel» nur eine von mehreren Änderungen zwecks Anpassung des schweizerischen Geldwäschereiabwehrdispositivs an die FATF-Standards darstellt, war der Nationalrat im vergangenen März auf die ganze Revisionsvorlage nicht eingetreten. Vor diesem Hintergrund stellt das Eintreten des Ständerats auf die Geldwäschereivorlage aus Sicht der Wirtschaft einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar.