

Auf einen Blick
- Das neue Transparenzregister für juristische Personen ist seit dem 1. Oktober 2026 in Kraft.
- Für betroffene Unternehmen gelten Meldepflichten und gesetzliche Übergangsfristen.
- Das Bundesamt für Justiz informiert über die wichtigsten Punkte und das weitere Vorgehen.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wurde am 1. Oktober 2026 auch das Schweizerische Transparenzregister eingeführt. Viele Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und dem Register zu melden.
Das Bundesamt für Justiz hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Diese Übersicht informiert darüber, welche Unternehmen betroffen sind, was sie nun tun müssen und welche Fristen zu beachten sind.
Weitere Informationen des Bundesamts für Justiz sind unter www.transpareg.admin.ch verfügbar. Die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen erfolgt über EasyGov.swiss.
Dossierpolitik
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