

Bankenregulierung: Wichtige Korrekturen, aber weiterhin ein Schweizer Sonderweg
01.09.2026
Auf einen Blick
- Die Ständeratskommission hat die Beratung zu schärferen Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken abgeschlossen.
- Sie hält an der vollständigen Eigenmittelunterlegung fest: Neu sollen jedoch nur 50 Prozent mit hartem Kernkapital und die übrigen 50 Prozent mit zusätzlichem Kernkapital unterlegt werden können.
- economiesuisse begrüsst diese Anpassungen und unterstützt eine gezielte Stärkung der Finanzstabilität - die vollständige Unterlegung ausländischer Beteiligungen bleibt jedoch ein international nicht abgestimmter Schweizer Sonderweg.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat die Beratung der Vorlage zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen systemrelevanter Banken abgeschlossen. Für economiesuisse ist klar: Die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise müssen gezogen und der Regulierungsrahmen dort gestärkt werden, wo Schwachstellen identifiziert wurden.
Die Credit-Suisse-Krise hat jedoch nicht gezeigt, dass die internationalen Kapitalstandards grundsätzlich ungenügend sind. Vielmehr hat sie verdeutlicht, wie wichtig eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Regeln ist. Neue Regulierungen sollten deshalb gezielt identifizierte Schwachstellen adressieren und nicht automatisch zu weitergehenden Kapitalanforderungen führen.
Eine robuste Finanzmarktregulierung ist eine wichtige Voraussetzung für einen stabilen und leistungsfähigen Finanzplatz. Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen neuer Regulierungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz sorgfältig zu berücksichtigen. Gerade für eine international vernetzte Volkswirtschaft sind verlässliche und international abgestimmte Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung.
Internationale Standards statt Schweizer Sonderwege
Die WAK-S hält bei der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen an einem Vollabzug fest, obwohl dies weder in den internationalen Standards vorgesehen ist noch an wichtigen Konkurrenzstandorten wie der EU, Grossbritannien oder den USA praktiziert wird. Entsprechend bleibt ein regulatorischer Schweizer Sonderweg, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz schwächen könnte.
Immerhin möchte die Kommission, dass die ausländischen Beteiligungen nicht vollständig mit hartem Kernkapital unterlegt werden müssen. Nach dem Vorschlag der WAK-S sollen 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) und die übrigen 50 Prozent mit zusätzlichem Kernkapital (AT1) unterlegt werden können. Damit wird die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates zumindest entschärft.
Aus Sicht von economiesuisse sollten regulatorische Anforderungen möglichst international abgestimmt sein. Nationale Alleingänge schwächen die Attraktivität des Standorts Schweiz und können langfristig die Finanzierung für die Schweizer Wirtschaft verteuern. Neue Vorschriften müssen deshalb nicht nur die Stabilität stärken, sondern auch ihre volkswirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Kapitalinstrumente wirksamer ausgestalten
Positiv ist, dass die WAK-S zusätzliches Kernkapital in Form von AT1 für die Unterlegung ausländischer Beteiligungen berücksichtigen will. Ebenfalls zu begrüssen ist die vorgesehene Ausgestaltung der zusätzlichen Kapitalinstrumente. Diese orientiert sich am europäischen Marktstandard. Dass eine Rückzahlung nur unter strengen Bedingungen möglich ist, ist nachvollziehbar.
Die vorgesehenen Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Instrumente in einer Krise frühzeitig Verluste absorbieren und zur Stabilisierung der Bank beitragen können. Entscheidend bleibt, dass die Anforderungen wirksam, verhältnismässig und markttauglich ausgestaltet werden.
Finanzplatz Schweiz langfristig stärken
Die Beratungen der WAK-S zeigen, wie wichtig eine ausgewogene Weiterentwicklung der Too-Big-To-Fail-Regulierung ist. Für economiesuisse steht ein Regelwerk im Vordergrund, das die Finanzstabilität stärkt, die Verantwortung der Marktteilnehmer wahrt und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sicherstellt.
Die Schweiz braucht einen starken, stabilen und international wettbewerbsfähigen Finanzplatz. Dieses Ziel wird am besten mit verhältnismässigen und international abgestimmten Regulierungen erreicht.
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