(La durabilité:) un point de repère pour les entreprises d’aujourd’hui
16.02.2021
D'un coup d'oeil
La question de la durabilité devient de plus en plus importante – en particulier dans les entreprises. De nombreuses questions juridiques se posent aux experts comme aux profanes. Dans l’interview ci-dessous, des experts indépendants apportent leur éclairage.
Le principe de durabilité vient à l’origine de la sylviculture : on peut récolter dans la forêt autant de bois qu’il en repousse. Cette idée raisonnable et sensée a été étendue dans la seconde moitié du XXe siècle à l’utilisation de toutes les ressources disponibles en quantités limitées. Dans ce contexte, le terme anglais «sustainable» (de «sustain» au sens d’endurer ou supporter) ou le terme français pour «sustainable finance» («la finance durable») sont mieux compris. L’accent est mis sur l’utilisation à long terme des ressources.
La Constitution suisse l’exprime également à l’article 73: La Confédération et les cantons œuvrent à l’établissement d’un équilibre durable entre la nature, en particulier sa capacité de renouvellement, et son utilisation par l’être humain.
Depuis de nombreuses années, les milieux économiques préconisent des solutions durables dans les trois domaines concernés, c’est-à-dire aux niveaux social, écologique et économique. Dans ce contexte, des questions difficiles de délimitation se posent régulièrement. economiesuisse attache de l’importance à une soigneuse pesée des intérêts et à des solutions raisonnables et durables. Par exemple, le Code suisse de bonne pratique pour le gouvernement d’entreprise d’economiesuisse, largement appliqué, a souligné dès 2013 l’importance du concept de réussite durable des entreprises, en tant que ligne directrice de la responsabilité sociale des entreprises.
Partenaires pour relever les défis de société
En 2015, economiesuisse a décrit comment les entreprises comprennent et incarnent la responsabilité sociale et la contribution majeure qu’elles apportent au développement durable de la société. Une publication de l’époque publication montre la complexité des défis qui se posent dans ce domaine et les possibilités, mais aussi les limites, de la responsabilité des entreprises. Grâce au refus de l’initiative « entreprises responsables », il est désormais possible de suivre les développements dynamiques en cours en étroite coopération avec toutes les parties prenantes et de manière coordonnée au niveau international. La principale préoccupation des entreprises est qu’elles soient perçues comme des partenaires dans la résolution des défis sociaux de notre temps.
economiesuisse veut montrer que les entreprises assument également une responsabilité sociale et environnementale dans leur propre intérêt. Dans ce monde complexe, la réussite économique ne peut être obtenue à long terme que dans une société performante et stable, dans laquelle toutes les parties prenantes coopèrent. L’organisation faîtière de l’économie suisse représente les intérêts de l’économie «réelle» et de l’économie financière. economiesuisse est donc très soucieuse de placer la coopération de tous les acteurs au centre afin de parvenir ensemble à un succès durable. Nos entreprises veulent être perçues et estimées comme des partenaires dans la résolution des défis sociaux de notre temps. Dans son intérêt bien compris, chaque entreprise doit évaluer ses risques et traitera avec soin son atout incontestablement le plus précieux: sa réputation.
Quelles sont les nouvelles obligations pour les entreprises? La Suisse prend-elle un chemin particulier? Pourquoi investir durablement aujourd’hui? Quel rôle joue le contre-projet indirect à l’initiative «entreprises responsables»? Martin Eckert et Tamara Teves consultants ESG, répondent aux questions les plus actuelles dans ce domaine.
Was bedeutet ESG?
ESG bedeutet Environmental Social Governance. Das Thema ESG steht in engem Zusammenhang mit CSR (Corporate Social Responsibility).
Was bedeutet ESG?
ESG bedeutet Environmental Social Governance. Das Thema ESG steht in engem Zusammenhang mit CSR (Corporate Social Responsibility).
Was bedeutet ESG?
ESG bedeutet Environmental Social Governance. Das Thema ESG steht in engem Zusammenhang mit CSR (Corporate Social Responsibility).
Was sind die Folgen der abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative?
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) oder Konzernverantwortungsinitiative (KVI) genannt, wurde abgelehnt. Damit kommt der indirekte Gegenvorschlag der Bundesversammlung zum Zug. Publiziert der Bundesrat den Beschluss der Bundesversammlung «Obligationenrecht – Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative» («Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt») im Bundesblatt, beginnt die 100-tägige Frist für das fakultative Referendum zu laufen. Ist diese Frist abgelaufen, erlässt der Bundesrat Ausführungsvorschriften und bestimmt das Inkrafttreten (Änderungen des Obligationenrechts und des Strafgesetzbuches).
Was sind die Folgen der abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative?
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) oder Konzernverantwortungsinitiative (KVI) genannt, wurde abgelehnt. Damit kommt der indirekte Gegenvorschlag der Bundesversammlung zum Zug. Publiziert der Bundesrat den Beschluss der Bundesversammlung «Obligationenrecht – Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative» («Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt») im Bundesblatt, beginnt die 100-tägige Frist für das fakultative Referendum zu laufen. Ist diese Frist abgelaufen, erlässt der Bundesrat Ausführungsvorschriften und bestimmt das Inkrafttreten (Änderungen des Obligationenrechts und des Strafgesetzbuches).
Was sind die Folgen der abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative?
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) oder Konzernverantwortungsinitiative (KVI) genannt, wurde abgelehnt. Damit kommt der indirekte Gegenvorschlag der Bundesversammlung zum Zug. Publiziert der Bundesrat den Beschluss der Bundesversammlung «Obligationenrecht – Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative» («Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt») im Bundesblatt, beginnt die 100-tägige Frist für das fakultative Referendum zu laufen. Ist diese Frist abgelaufen, erlässt der Bundesrat Ausführungsvorschriften und bestimmt das Inkrafttreten (Änderungen des Obligationenrechts und des Strafgesetzbuches).
Was sind die Konsequenzen des indirekten Gegenvorschlags für Verwaltungsräte?
Die Gesetzesänderung sieht im Obligationenrecht neue Berichts- und Sorgfaltspflichten für bestimmte Unternehmen vor, die der Verwaltungsrat umsetzen muss. Die Berichte müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und unterzeichnet werden. Neu wird im Strafgesetzbuch als Offizialdelikt die Verletzung der Berichtspflichten vorgesehen. Wer falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt und wer den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nicht nachkommt, wird gebüsst (Offizialdelikt). Der Verwaltungsrat, der nichts unternimmt, riskiert bestraft zu werden. Es besteht Handlungsbedarf. Als Sofortmassnahme sollte eine Risikobeurteilung vorgenommen werden.
Was sind die Konsequenzen des indirekten Gegenvorschlags für Verwaltungsräte?
Die Gesetzesänderung sieht im Obligationenrecht neue Berichts- und Sorgfaltspflichten für bestimmte Unternehmen vor, die der Verwaltungsrat umsetzen muss. Die Berichte müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und unterzeichnet werden. Neu wird im Strafgesetzbuch als Offizialdelikt die Verletzung der Berichtspflichten vorgesehen. Wer falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt und wer den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nicht nachkommt, wird gebüsst (Offizialdelikt). Der Verwaltungsrat, der nichts unternimmt, riskiert bestraft zu werden. Es besteht Handlungsbedarf. Als Sofortmassnahme sollte eine Risikobeurteilung vorgenommen werden.
Was sind die Konsequenzen des indirekten Gegenvorschlags für Verwaltungsräte?
Die Gesetzesänderung sieht im Obligationenrecht neue Berichts- und Sorgfaltspflichten für bestimmte Unternehmen vor, die der Verwaltungsrat umsetzen muss. Die Berichte müssen vom Verwaltungsrat genehmigt und unterzeichnet werden. Neu wird im Strafgesetzbuch als Offizialdelikt die Verletzung der Berichtspflichten vorgesehen. Wer falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt und wer den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten nicht nachkommt, wird gebüsst (Offizialdelikt). Der Verwaltungsrat, der nichts unternimmt, riskiert bestraft zu werden. Es besteht Handlungsbedarf. Als Sofortmassnahme sollte eine Risikobeurteilung vorgenommen werden.
Welche Pflichten werden neu eingeführt?
Es geht zusammengefasst um Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit drei Themen: ESG (sog. Bericht über nichtfinanzielle Belange, dazu gehören Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption), Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten) und Kinderarbeit.
Welche Pflichten werden neu eingeführt?
Es geht zusammengefasst um Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit drei Themen: ESG (sog. Bericht über nichtfinanzielle Belange, dazu gehören Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption), Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten) und Kinderarbeit.
Welche Pflichten werden neu eingeführt?
Es geht zusammengefasst um Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit drei Themen: ESG (sog. Bericht über nichtfinanzielle Belange, dazu gehören Umweltbelange, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption), Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten) und Kinderarbeit.
Sind nur grosse Unternehmen betroffen?
Ja und nein.
Nur grosse Unternehmen müssen einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Die Regelung, welche Unternehmen unter die ESG-Berichterstattungspflicht fallen (Art. 964bis OR), ist komplex und bedarf sorgfältiger Abklärung. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Transparenzpflicht grosse Unternehmen trifft (Publikumsgesellschaften und gewisse der FINMA unterstellte Unternehmen; in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen und Bilanzsumme grösser als 20 Millionen Franken oder Umsatzerlös von mehr als 40 Millionen Franken). Vorgesehen sind Pflichtbefreiungen für schweizerische Tochterunternehmen, die von einer schweizerischen Mutter kontrolliert werden, die ihrerseits einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Befreit sind auch schweizerische Konzerntöchter, deren ausländische Muttergesellschaft einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellen muss.
Auch KMU, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in den freien Verkehr der Schweiz überführen oder in der Schweiz bearbeiten, müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sie unter die diesbezüglichen Berichterstattungspflicht und die Sorgfaltspflichten fallen. Der Bundesrat wird die jährlichen Einfuhrmengen von Mineralien und Metallen festlegen, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht befreit ist. Der Bundesrat wird zudem festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, halten.
Ähnlich ist die Regelung zur Kinderarbeit. Unternehmen, deren Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung sich in der Schweiz befindet, müssen in der Lieferkette Sorgfaltspflichten einhalten und darüber Bericht erstatten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Der Bundesrat wird festlegen, unter welchen Voraussetzungen kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich Kinderarbeit nicht prüfen müssen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Er wird auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD, halten.
Sind nur grosse Unternehmen betroffen?
Ja und nein.
Nur grosse Unternehmen müssen einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Die Regelung, welche Unternehmen unter die ESG-Berichterstattungspflicht fallen (Art. 964bis OR), ist komplex und bedarf sorgfältiger Abklärung. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Transparenzpflicht grosse Unternehmen trifft (Publikumsgesellschaften und gewisse der FINMA unterstellte Unternehmen; in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen und Bilanzsumme grösser als 20 Millionen Franken oder Umsatzerlös von mehr als 40 Millionen Franken). Vorgesehen sind Pflichtbefreiungen für schweizerische Tochterunternehmen, die von einer schweizerischen Mutter kontrolliert werden, die ihrerseits einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Befreit sind auch schweizerische Konzerntöchter, deren ausländische Muttergesellschaft einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellen muss.
Auch KMU, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in den freien Verkehr der Schweiz überführen oder in der Schweiz bearbeiten, müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sie unter die diesbezüglichen Berichterstattungspflicht und die Sorgfaltspflichten fallen. Der Bundesrat wird die jährlichen Einfuhrmengen von Mineralien und Metallen festlegen, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht befreit ist. Der Bundesrat wird zudem festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, halten.
Ähnlich ist die Regelung zur Kinderarbeit. Unternehmen, deren Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung sich in der Schweiz befindet, müssen in der Lieferkette Sorgfaltspflichten einhalten und darüber Bericht erstatten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Der Bundesrat wird festlegen, unter welchen Voraussetzungen kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich Kinderarbeit nicht prüfen müssen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Er wird auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD, halten.
Sind nur grosse Unternehmen betroffen?
Ja und nein.
Nur grosse Unternehmen müssen einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Die Regelung, welche Unternehmen unter die ESG-Berichterstattungspflicht fallen (Art. 964bis OR), ist komplex und bedarf sorgfältiger Abklärung. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Transparenzpflicht grosse Unternehmen trifft (Publikumsgesellschaften und gewisse der FINMA unterstellte Unternehmen; in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen und Bilanzsumme grösser als 20 Millionen Franken oder Umsatzerlös von mehr als 40 Millionen Franken). Vorgesehen sind Pflichtbefreiungen für schweizerische Tochterunternehmen, die von einer schweizerischen Mutter kontrolliert werden, die ihrerseits einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstatten. Befreit sind auch schweizerische Konzerntöchter, deren ausländische Muttergesellschaft einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellen muss.
Auch KMU, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthaltende Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in den freien Verkehr der Schweiz überführen oder in der Schweiz bearbeiten, müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sie unter die diesbezüglichen Berichterstattungspflicht und die Sorgfaltspflichten fallen. Der Bundesrat wird die jährlichen Einfuhrmengen von Mineralien und Metallen festlegen, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht befreit ist. Der Bundesrat wird zudem festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, halten.
Ähnlich ist die Regelung zur Kinderarbeit. Unternehmen, deren Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung sich in der Schweiz befindet, müssen in der Lieferkette Sorgfaltspflichten einhalten und darüber Bericht erstatten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Der Bundesrat wird festlegen, unter welchen Voraussetzungen kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich Kinderarbeit nicht prüfen müssen, ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht. Er wird auch festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten ausgenommen sind, die sich an ein international anerkanntes gleichwertiges Regelwerk, wie insbesondere die Leitsätze der OECD, halten.
Beschreitet die Schweiz bezüglich ESG einen Sonderweg?
Nein. Im Gegensatz zur Konzernverantwortungsinitiative stützt sich der indirekte Gegenvorschlag konzeptionell auf EU-Recht (Non-Financial Reporting Directive; Supply Chain Obligations for EU Importers).
Beschreitet die Schweiz bezüglich ESG einen Sonderweg?
Nein. Im Gegensatz zur Konzernverantwortungsinitiative stützt sich der indirekte Gegenvorschlag konzeptionell auf EU-Recht (Non-Financial Reporting Directive; Supply Chain Obligations for EU Importers).
Beschreitet die Schweiz bezüglich ESG einen Sonderweg?
Nein. Im Gegensatz zur Konzernverantwortungsinitiative stützt sich der indirekte Gegenvorschlag konzeptionell auf EU-Recht (Non-Financial Reporting Directive; Supply Chain Obligations for EU Importers).
Wie lässt sich Nachhaltigkeit rechtlich definieren?
Die Schweizerische Bundesverfassung definiert Nachhaltigkeit in Art. 73 wie folgt: «Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits.»
Wie lässt sich Nachhaltigkeit rechtlich definieren?
Die Schweizerische Bundesverfassung definiert Nachhaltigkeit in Art. 73 wie folgt: «Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits.»
Wie lässt sich Nachhaltigkeit rechtlich definieren?
Die Schweizerische Bundesverfassung definiert Nachhaltigkeit in Art. 73 wie folgt: «Ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits.»
Steckt nicht immer auch ein politisches Element in einer solchen Definition?
Grundsätzlich schon. Je spezifischer eine Definition sein soll, desto politischer wird sie.
Steckt nicht immer auch ein politisches Element in einer solchen Definition?
Grundsätzlich schon. Je spezifischer eine Definition sein soll, desto politischer wird sie.
Steckt nicht immer auch ein politisches Element in einer solchen Definition?
Grundsätzlich schon. Je spezifischer eine Definition sein soll, desto politischer wird sie.
Was bedeutet nachhaltiges Investieren?
Beim nachhaltigen Investieren geht es um die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Investitionsentscheidungen.
Was bedeutet nachhaltiges Investieren?
Beim nachhaltigen Investieren geht es um die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Investitionsentscheidungen.
Was bedeutet nachhaltiges Investieren?
Beim nachhaltigen Investieren geht es um die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Investitionsentscheidungen.
Wieso investiert man heute nachhaltig?
Das kann verschiedene Gründe haben: Während früher ideelle Ziele im Vordergrund standen («ich will mit meinen Investments den Klimawandel mindestens nicht fördern»), sind heute Chancen (Markt drängt in ESG-Anlagen; gute Performance) und Risiken die Beweggründe. Der Klimawandel bewirkt zunächst physische Risiken, wenn beispielsweise klimabedingte Naturkatastrophen und deren Folgekosten zunehmen. Schadensummen von Versicherern könnten entsprechend ansteigen. Finanzinstitute können auch durch eingreifende Massnahmen der Klimapolitik tangiert werden. Änderungen bei politischen Vorgaben können rasche Preisanpassungen von Vermögenswerten auslösen oder die Kreditwürdigkeit von Unternehmen schwächen. Gleichzeitig bietet der Prozess der Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft auch verschiedene Chancen für die Finanzwirtschaft.
Wieso investiert man heute nachhaltig?
Das kann verschiedene Gründe haben: Während früher ideelle Ziele im Vordergrund standen («ich will mit meinen Investments den Klimawandel mindestens nicht fördern»), sind heute Chancen (Markt drängt in ESG-Anlagen; gute Performance) und Risiken die Beweggründe. Der Klimawandel bewirkt zunächst physische Risiken, wenn beispielsweise klimabedingte Naturkatastrophen und deren Folgekosten zunehmen. Schadensummen von Versicherern könnten entsprechend ansteigen. Finanzinstitute können auch durch eingreifende Massnahmen der Klimapolitik tangiert werden. Änderungen bei politischen Vorgaben können rasche Preisanpassungen von Vermögenswerten auslösen oder die Kreditwürdigkeit von Unternehmen schwächen. Gleichzeitig bietet der Prozess der Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft auch verschiedene Chancen für die Finanzwirtschaft.
Wieso investiert man heute nachhaltig?
Das kann verschiedene Gründe haben: Während früher ideelle Ziele im Vordergrund standen («ich will mit meinen Investments den Klimawandel mindestens nicht fördern»), sind heute Chancen (Markt drängt in ESG-Anlagen; gute Performance) und Risiken die Beweggründe. Der Klimawandel bewirkt zunächst physische Risiken, wenn beispielsweise klimabedingte Naturkatastrophen und deren Folgekosten zunehmen. Schadensummen von Versicherern könnten entsprechend ansteigen. Finanzinstitute können auch durch eingreifende Massnahmen der Klimapolitik tangiert werden. Änderungen bei politischen Vorgaben können rasche Preisanpassungen von Vermögenswerten auslösen oder die Kreditwürdigkeit von Unternehmen schwächen. Gleichzeitig bietet der Prozess der Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft auch verschiedene Chancen für die Finanzwirtschaft.
Ist nachhaltiges Finanzwesen ein Risiko oder eine Chance für die Schweizer Wirtschaft?
Ganz klar eine Chance, soweit keine Überbürokratisierung eingeführt wird.
Ist nachhaltiges Finanzwesen ein Risiko oder eine Chance für die Schweizer Wirtschaft?
Ganz klar eine Chance, soweit keine Überbürokratisierung eingeführt wird.
Ist nachhaltiges Finanzwesen ein Risiko oder eine Chance für die Schweizer Wirtschaft?
Ganz klar eine Chance, soweit keine Überbürokratisierung eingeführt wird.
Was sind die neusten, regulatorischen Entwicklungen betreffend Sustainable Investing in der Schweiz?
Bundesrat: Der Bundesrat spielt eine aktive Rolle. Er hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 konkrete Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz beschlossen. Dabei sollen die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen. Folgende Bereiche sind im Vordergrund:
TCFD-Reporting: Die Behörden sollen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Governance, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.
Greenwashing: Bis im Herbst 2021 soll das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), in enger Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem BAFU, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorschlagen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.
Treue- und Sorgfaltspflichten in der Vermögensverwaltung: Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren, Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Das SIF informiert den Bundesrat bis Ende 2022, ob und wie diese Empfehlung befolgt wird. Mit anderen Worten: Offen ist die Frage, ob es bei der Selbstregulierung bleibt.
Parlament: Auch im Schweizer Parlament finden seit geraumer Zeit rege Diskussionen zum Thema Finanzmärkte und Klima und/oder Nachhaltigkeit statt (bspw. Link).
Nachhaltigkeitsbericht der Börse: Die SIX bietet SIX-Emittenten die Möglichkeit, mittels eines Opting-ins einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Aktiv ist auch die FINMA (Dossier Green Finance): Die FINMA verlangt von ihr unterstellten Instituten, dass sie Klimarisiken berücksichtigen (vgl. Risk Monitor-Publikationen 2019 und 2020).
Druck von der EU: Indirekt erzeugt die EU regulatorischen Druck mit ihrem Action Plan for Financing Sustainable Growth mit einem ganzen Bündel an Regulierungsthemen (Offenlegungs- und Reportingpflichten, Taxonomie, Green Bond Standard, «green MIFID»).
Was sind die neusten, regulatorischen Entwicklungen betreffend Sustainable Investing in der Schweiz?
Bundesrat: Der Bundesrat spielt eine aktive Rolle. Er hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 konkrete Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz beschlossen. Dabei sollen die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen. Folgende Bereiche sind im Vordergrund:
TCFD-Reporting: Die Behörden sollen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Governance, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.
Greenwashing: Bis im Herbst 2021 soll das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), in enger Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem BAFU, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorschlagen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.
Treue- und Sorgfaltspflichten in der Vermögensverwaltung: Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren, Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Das SIF informiert den Bundesrat bis Ende 2022, ob und wie diese Empfehlung befolgt wird. Mit anderen Worten: Offen ist die Frage, ob es bei der Selbstregulierung bleibt.
Parlament: Auch im Schweizer Parlament finden seit geraumer Zeit rege Diskussionen zum Thema Finanzmärkte und Klima und/oder Nachhaltigkeit statt (bspw. Link).
Nachhaltigkeitsbericht der Börse: Die SIX bietet SIX-Emittenten die Möglichkeit, mittels eines Opting-ins einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Aktiv ist auch die FINMA (Dossier Green Finance): Die FINMA verlangt von ihr unterstellten Instituten, dass sie Klimarisiken berücksichtigen (vgl. Risk Monitor-Publikationen 2019 und 2020).
Druck von der EU: Indirekt erzeugt die EU regulatorischen Druck mit ihrem Action Plan for Financing Sustainable Growth mit einem ganzen Bündel an Regulierungsthemen (Offenlegungs- und Reportingpflichten, Taxonomie, Green Bond Standard, «green MIFID»).
Was sind die neusten, regulatorischen Entwicklungen betreffend Sustainable Investing in der Schweiz?
Bundesrat: Der Bundesrat spielt eine aktive Rolle. Er hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 konkrete Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz beschlossen. Dabei sollen die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen. Folgende Bereiche sind im Vordergrund:
TCFD-Reporting: Die Behörden sollen eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Governance, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.
Greenwashing: Bis im Herbst 2021 soll das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), in enger Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem BAFU, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorschlagen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.
Treue- und Sorgfaltspflichten in der Vermögensverwaltung: Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren, Methoden und Strategien zu veröffentlichen, wie sie – entsprechend den bestehenden rechtlichen Treue- und Sorgfaltspflichten – Klima- und Umweltrisiken bei der Verwaltung von Vermögen ihrer Kundschaft berücksichtigen. Das SIF informiert den Bundesrat bis Ende 2022, ob und wie diese Empfehlung befolgt wird. Mit anderen Worten: Offen ist die Frage, ob es bei der Selbstregulierung bleibt.
Parlament: Auch im Schweizer Parlament finden seit geraumer Zeit rege Diskussionen zum Thema Finanzmärkte und Klima und/oder Nachhaltigkeit statt (bspw. Link).
Nachhaltigkeitsbericht der Börse: Die SIX bietet SIX-Emittenten die Möglichkeit, mittels eines Opting-ins einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Aktiv ist auch die FINMA (Dossier Green Finance): Die FINMA verlangt von ihr unterstellten Instituten, dass sie Klimarisiken berücksichtigen (vgl. Risk Monitor-Publikationen 2019 und 2020).
Druck von der EU: Indirekt erzeugt die EU regulatorischen Druck mit ihrem Action Plan for Financing Sustainable Growth mit einem ganzen Bündel an Regulierungsthemen (Offenlegungs- und Reportingpflichten, Taxonomie, Green Bond Standard, «green MIFID»).
Ist schon absehbar, wie sich die USA mit der neuen Regierung Biden positionieren wird?
Mit Präsident Biden kommt dem Thema Klimaschutz in den USA wieder Priorität zu. So hat er kurz nach seinem Amtseintritt bereits einige Durchführungsverordnungen zur Bekämpfung des Klimawandels unterzeichnet, zudem ist die USA dem Pariser Klimaabkommen wieder beigetreten.
Ist schon absehbar, wie sich die USA mit der neuen Regierung Biden positionieren wird?
Mit Präsident Biden kommt dem Thema Klimaschutz in den USA wieder Priorität zu. So hat er kurz nach seinem Amtseintritt bereits einige Durchführungsverordnungen zur Bekämpfung des Klimawandels unterzeichnet, zudem ist die USA dem Pariser Klimaabkommen wieder beigetreten.
Ist schon absehbar, wie sich die USA mit der neuen Regierung Biden positionieren wird?
Mit Präsident Biden kommt dem Thema Klimaschutz in den USA wieder Priorität zu. So hat er kurz nach seinem Amtseintritt bereits einige Durchführungsverordnungen zur Bekämpfung des Klimawandels unterzeichnet, zudem ist die USA dem Pariser Klimaabkommen wieder beigetreten.
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