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OECD-Mindeststeuer: US-Ausstieg definitiv 

05.01.2026

Auf einen Blick

  • Die OECD bestätigt zum Jahresanfang in einem Bericht die «Side-by-Side-Lösung» und damit den Ausstieg der USA aus der OECD-Mindeststeuer.
  • US-Konzerne unterliegen dem amerikanischen Steuersystem, das als gleichwertig anerkannt wird, sich aber in der Ausgestaltung deutlich von der OECD-Mindeststeuer unterscheidet.
  • Für die Schweiz ändert sich unmittelbar wenig. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Income Inclusion Rule (IIR) auf US-Gesellschaften in der Schweiz nicht mehr angewendet. Alle übrigen Elemente des Mindeststeuerregimes bleiben unverändert.

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Seit Juni 2025 steht der Ausstieg der USA aus der OECD-Mindeststeuer fest. Zum Jahresanfang 2026 hat das Inclusive Framework der OECD, das formell oberste Entscheidgremium von 145 Staaten, diese Lösung in einem Bericht definitiv bestätigt. Damit ist klar, dass US-Firmen über weite Strecken nicht Teil der OECD-Mindestbesteuerung sein werden. US-Konzerne unterliegen dem amerikanischen Steuersystem, das in seiner Wirkung als gleichwertig betrachtet wird. Die sog. «Side-by-Side-Lösung» sieht vor, dass die internationalen Instrumente der Mindestbesteuerung – die Income Inclusion Rule (IIR) und die UTPR – auf US-Konzerne nicht angewendet werden. Die nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) bleibt hingegen auch auf US-Konzerne anwendbar. In den USA unterliegen Konzerne aus anderen Ländern als den USA weiterhin den OECD-Steuern. Liegt beispielsweise die Steuerbelastung einer Schweizer Tochtergesellschaft in den USA unter 15 Prozent, erhebt die Schweiz über die IIR-Steuer die Differenz bei der Schweizer Muttergesellschaft.

Auf Druck namentlich von China und Indien hat die OECD zudem eine partielle «Side-by-Side-Lösung» beschlossen, bei der allein inländische  Gewinne von Muttergesellschaften von der Mindeststeuer ausgenommen werden können (sog. «UPE Safe Harbour»). Genau wie bei der vollen «Side-by-Side-Lösung» definiert die OECD dafür Kriterien, die erfüllt werden müssen, um von der Ausnahme zu profitieren. Im Fall der vollen Lösung sind die Kriterien auf die USA zugeschnitten. Ob China, Indien und allenfalls weitere Staaten in den Genuss der partiellen Ausnahme kommen, entscheidet die OECD bzw. das Inclusive Framework im Verlauf des Jahres.

Für alle übrigen Staaten und deren Firmen, die der Mindeststeuer unterstehen, ändert sich grundsätzlich nichts. Weil das System der Mindeststeuer ausserordentlich kompliziert ist, hat die OECD Vereinfachungen beschlossen. Diese werden im aktuell veröffentlichten Bericht diskutiert, sind aber noch nicht spruchreif. Die Einführung ist für 2027 geplant. Bis dahin bleibt eine vereinfachende Übergangslösung in Kraft, der sog. «CbCR-Safe Harbour».

Mögliche Wettbewerbsverzerrungen

Auch wenn das US-Steuersystem als gleichwertig anerkannt wird, ist es nur begrenzt mit der Mindeststeuer vergleichbar, weil beide Systeme sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Es bestehen Befürchtungen, dass sich daraus für die USA ein Vorteil ergibt, da aufgrund spezifischer Merkmale des US-Steuersystems effektive Steuerbelastungen von unter Umständen deutlich unter 15 Prozent möglich bleiben. Um Befürchtungen vor systematischen Wettbewerbsverzerrungen entgegenzukommen, hat die OECD eine Bestandesaufnahme («Stocktake») beschlossen, bei der bis Ende 2029 geprüft werden soll, wie sich die Steuersysteme entwickeln und ob es aufgrund der «Side-by-Side-Lösung» zu erheblichen Verwerfungen kommt, insbesondere zulasten von Staaten und ihren Firmen, die die Mindeststeuer anwenden. Welche Folgen die Ergebnisse haben und ob Wettbewerbsnachteile korrigiert würden, ist offen.

Bedeutung für die Schweiz und das internationale Steuersystem

Für die Schweiz ändert sich unmittelbar wenig. Ab dem 1. Januar 2026, dem Startdatum der «Side-by-Side-Lösung», wird die IIR auf US-Gesellschaften in der Schweiz nicht mehr angewendet. Alle übrigen Elemente des Mindeststeuerregimes bleiben unverändert. Insbesondere muss die nationale Ergänzungssteuer auch bei US-Firmen unverändert erhoben werden. Die OECD legt viel Wert auf die Feststellung, dass nur eine durchgehende, konsistente Erhebung dieser Steuer akzeptiert wird und eine selektive Anwendung (z.B. nicht auf US-Gesellschaften) den Verlust des sog. «Qualified-Status» zur Folge hätte. Dieser Status wird heute als wichtig erachtet für die rechtssichere Anwendung der Mindeststeuer. Ohne «Qualified»-Status wird angenommen, dass betroffenen Firmen erhebliche Rechtsunsicherheit, höhere Bürokratiekosten und möglicherweise Doppelbesteuerungen drohen. Welchen Wert der Status effektiv hat, wird sich im Verlauf dieses Jahres zum ersten Mal zeigen. Dann werden betroffene Firmen die erste Steuererklärung für die Mindeststeuer einreichen (für das Jahr 2024). Die Daten werden anschliessend international ausgetauscht. Für das Steuerjahr 2024 hat die Schweiz den «Qualified-Status». Die deklarierten Ergebnisse sollten entsprechend unbestritten sein, sofern das System wie geplant funktioniert. 

Die neuen Beschlüsse der OECD müssen jetzt geprüft werden. Das gilt insbesondere auch für ein neues Förderinstrument, das die OECD eingeführt hat. Mit dem sogenannten «Qualified Tax Incentive» (QTI) können Staaten in einem gewissen Umfang produzierende Firmen durch Steueranreize unterstützen. Der QTI ergänzt das schon bestehende Instrument der Steuergutschrift, das von Kantonen teilweise bereits eingeführt wurde. Die Wirkungsweisen der beiden Instrumente sind unterschiedlich, die Vor- und Nachteile sind genauer zu analysieren. Die Tatsache, dass die OECD ein neues Förderinstrument eingeführt hat, zeigt auf welcher Spur die Organisation und die grossen Unterstützerstaaten der Mindeststeuer insbesondere in der EU sind: weg vom Steuerwettbewerb, hin zur Direktförderung von Unternehmen. 

Die Entwicklungen, die die aktuellen Beschlüsse zum internationalen Steuersystem in Gang setzen, müssen nun genau verfolgt werden. Was sie für die Schweiz bedeuten und wie unser Land darauf reagiert, ist zu diskutieren. Das fordern auch jüngste Vorstösse, die im Dezember im Bundesparlament verabschiedet wurden.

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