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OECD-Mindeststeuer: Austritt der USA bis Ende Jahr

18.11.2025

Auf einen Blick

  • Seit Sommer 2025 ist klar, dass die USA von der OECD-Mindeststeuer ausgenommen werden; die endgültige Lösung soll bis Ende Jahr vorliegen.
  • Ein Aussetzen der Mindeststeuer würde Schweizer Unternehmen zurzeit keine Entlastung bringen, sondern zusätzliche Unsicherheit schaffen.
  • In einem möglicherweise zunehmend ungleicheren internationalen Steuersystem muss sich die Schweiz positionieren. Massnahmen für den Standort sind gefragt.

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Im Sommer 2025 haben die USA und die übrigen G7-Staaten vereinbart, dass die USA von der OECD-Mindestbesteuerung ausgenommen werden. Die sogenannte «Side-by-Side»-Lösung (SBS) sieht vor, dass US-Unternehmen weiterhin ausschliesslich dem US-Steuersystem unterliegen, während andere Staaten die OECD-Mindeststeuer anwenden können. Bis Ende dieses Jahres wird ein fertiges Lösungskonzept erwartet, das von den zuständigen OECD-Gremien verabschiedet werden soll. Der Zeitplan ist ambitioniert. Da die USA jedoch auf eine Lösung drängen, ist wahrscheinlich, dass die Frist eingehalten wird und zumindest die zentralen Eckwerte stehen. Ein Aussetzen der Mindeststeuer würde Schweizer Unternehmen derzeit jedoch keine Entlastung, sondern zusätzliche Unsicherheit bringen. Solange die EU-Staaten die Mindeststeuer anwenden, löst eine einseitige Aufhebung durch die Schweiz keine Probleme.

Aktuelle Diskussionen zur SBS-Lösung

Offen ist erstens, ob das SBS-Modell eine Sonderregelung für die USA bleibt oder ob weitere Staaten eine Ausnahme beanspruchen können. Zweitens ist zu klären, ob US-Firmen vollständig von der OECD-Steuer ausgenommen bleiben oder ob einzelne Elemente weiterhin gelten sollen. Drittens geht es um ausländische Konzerne mit Aktivitäten in den USA: Zahlen sie wie US-Konzerne ausschliesslich US-Steuern, oder greifen die OECD-Steuern doch teilweise?

Bereits heute steht fest, dass die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) nicht mehr auf US-Konzerne angewendet werden darf. Die Schweiz hat diese Steuer Anfang 2025 eingeführt. Wenn US-Gesellschaften von der Schweiz aus Beteiligungen an Unternehmen in Drittstaaten (ausserhalb der USA) halten und diese Staaten die Mindeststeuer von 15% nicht erheben, zieht die Schweiz bislang die Differenz über die IIR bei der Schweizer US-Gesellschaft ein. Dieses Recht wird künftig, wie in allen anderen Staaten mit Mindeststeuer, entfallen. Ob darüber hinaus weitere Änderungen nötig sind, hängt vom endgültigen SBS-Modell ab.

Die USA betonen, dass Staaten das Recht auf eine eigene Steuerpolitik haben. Nach dieser Logik könnte die nationale Ergänzungssteuer (QDMTT), die die Schweiz 2024 eingeführt hat, weiterhin auch auf US-Unternehmen anwendbar bleiben. OECD-Staaten argumentieren, dass die möglichst flächendeckende Anwendung der QDMTT für gleiche Wettbewerbsbedingungen («level playing field») erforderlich ist.

Bedeutung für die Schweiz

Grundsätzlich bleibt die Ausgangslage unverändert: Ein einseitiges Aussetzen der Mindeststeuer würde den betroffenen Schweizer Unternehmen keine Entlastung bringen, sondern zusätzliche Unsicherheit schaffen. Besteuerungen unter 15% würden weiterhin im Ausland abgeschöpft, wodurch der Schweiz Steuereinnahmen entgehen würden. Seit der Einführung der Mindeststeuer haben zahlreiche Kantone ihre Besteuerung für grosse Firmen jedoch erhöht, wodurch die nationale Ergänzungssteuer fiskalisch an Bedeutung verloren hat.

Wichtig bleibt das Argument der Rechtssicherheit: Viele Schweizer Unternehmen erfüllen die Vorgaben der Mindeststeuer und zahlen keine Ergänzungssteuer. Würde die Schweiz die Mindeststeuer aussetzen, müssten diese Unternehmen im Ausland aufwendig nachweisen, dass sie die Mindeststeuer einhalten. Es ist absehbar, dass diese Nachweise angezweifelt würden – mit der Gefahr zusätzlicher Steuerforderungen und langwieriger Verständigungsverfahren.

Je nach Auswirkungen des US-Ausstiegs könnte es aber sein, dass auch die Schweiz über die Bücher muss. Noch ist es dafür zu früh, die Entwicklung muss aber genau beobachtet werden. Statt einer «faireren» Steuerwelt, wie ursprünglich versprochen, könnte durch den US-Austritt und seine Folgen am Ende das Gegenteil eintreten: eine Entwicklung einseitig zu Lasten wettbewerbsstarker Standorte wie der Schweiz, was nicht hinnehmbar wäre.

Auch unter den Bedingungen der Mindeststeuer kann die Schweiz einiges tun, um ihren Standort zu stärken. In der kommenden Wintersession gelangen einige Motionen zur Abstimmung, die darauf abzielen, eine Strategie zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu entwickeln und Investitionen zu fördern. Zu den Massnahmen, die in Frage kommen, gehören unter anderem Steueranreize. Auch hierzu ist von der OECD bis Ende Jahr Neues zu erwarten.

Neue Erhebung zu den administrativen Folgen der OECD-Mindeststeuer

Gemäss der jüngsten «Pillar Two Compliance Cost Survey» der Universität Mannheim und der Tax Foundation Europe sind die administrativen Belastungen durch die OECD-Mindeststeuer beträchtlich. Die einmaligen Implementierungskosten der OECD-Mindeststeuer («Pillar Two») für EU-Konzerne belaufen sich auf rund 1,24 Mrd. Euro (bis zu 1,95 Mrd. Euro), die jährlichen Kosten auf etwa 0,52 Mrd. Euro (bis zu 0,87 Mrd. Euro). Damit tragen europäische Unternehmen den grössten Teil der weltweiten Umsetzungskosten, während Drittländer, insbesondere die USA, indirekt von geringerer regulatorischer Belastung profitieren. Zusätzlich zeigt sich eine geografische Ungleichheit: Unternehmen in Hochsteuerländern der EU sind stärker betroffen, während Standorte in Drittstaaten wie den USA oder anderen Nicht-EU-Ländern Wettbewerbsvorteile erzielen.

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