

Auf einen Blick
- Mit dem Budget 2026 und dem Entlastungspaket 27 stehen wichtige finanzpolitische Geschäfte im Fokus der Wintersession.
- Die Schuldenbremse kann im nächsten Jahr nur dank Sondereffekten eingehalten werden; freier finanzieller Spielraum soll in den Corona-Schuldenabbau fliessen.
- Damit die Bundesfinanzen auch nach 2026 stabil bleiben, braucht es das Entlastungspaket 27 in vollem Umfang.
Die Wintersession steht insbesondere im finanzpolitischen Fokus. Einerseits entscheidet das Parlament wie gewohnt über das Budget (Voranschlag) des Folgejahres. Andererseits beugt sich der Ständerat als Erstrat über das Entlastungspaket 27 zur Stabilisierung des Bundeshaushalts (EP27).
Budget 2026 trotz stark wachsender Ausgaben ausgeglichen
Das Budget des Bundes für 2026 ist schuldenbremskonform. Die Ausgaben steigen stark um 5,1 Prozent – vor allem wegen der 13. AHV-Rente, höherer Armeeausgaben und Beiträgen an EU-Forschungsprogramme. Die Ausgaben übersteigen zwar die Einnahmen, die Schuldenbremse erlaubt wegen der schwachen Konjunktur jedoch auch gewisse Zusatzausgaben. Aufgrund eines Sondereffekts ist der Spielraum im Budget zudem jüngst noch gewachsen: der Kanton Genf hat zusätzliche Zahlungen bei der direkten Bundessteuer an den Bund gemeldet – für 2026 fast 300 Millionen mehr. Es handelt sich um temporär hohe Einnahmen aus der Besteuerung von grossen Handelsgesellschaften, die vor allem in den Corona-Jahren hohe Erträge verbuchten. Dem Parlament stehen damit 2026 insgesamt Mittel von 400 Millionen Franken zu Verfügung, die noch nicht verplant sind. Die Kommission des Nationalrats schlägt vor, mit 300 Millionen einen Extra-Beitrag an den Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu leisten. Die Schwesterkommission im Ständerat will die Mittel mehrheitlich stehen lassen, womit sie in den Schuldenabbau fliessen würden.
Schulden seit Corona-Krise deutlich gestiegen
Die Bundesschulden sind seit 2019 um 40 Milliarden Franken gestiegen und werden 2026 die Marke von 143 Milliarden Franken erreichen. Der Anstieg geht vor allem auf die hohen Hilfsmassnahmen des Bundes in der Corona-Zeit zurück. Das Parlament legte 2022 fest, die Corona-Schulden bis spätestens 2039 abzubauen. Dafür werden Überschüsse verwendet, darunter Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Für 2026 ist eine solche Zusatzausschüttung von 330 Millionen geplant. Die vorberatenden Kommissionen haben beschlossen, sich an den Schuldenabbau zu halten und die Mittel nicht, wie teilweise gefordert, für Zusatzausgaben zu verwenden. Das ist zu begrüssen. economiesuisse hatte sich an vorderster Stelle für den Abbau der Corona-Schulden eingesetzt, wie er von der Schuldenbremse verlangt wird.
EP27 weder Staats- noch Sozialabbau
Ab 2027 verschärft sich die finanzielle Lage des Bundes, insbesondere aufgrund von Zusatzausgaben für die AHV (13. Rente) und für die Sicherheit (Armee). Der Bundesrat hat deshalb ein Entlastungsprogramm aufgegleist, das den Haushalt stabilisieren soll. Das EP27 betrifft gut 3 Prozent der Bundesausgaben. Bis 2029 sollen die Ausgaben um rund 3 Milliarden Franken nach unten korrigiert und an die Einnahmen angeglichen werden. Alle Aufgabengebiete des Bundes leisten einen Entlastungsbeitrag. Der von der Mittelausstattung her mit Abstand grösste Bundesbereich, die soziale Wohlfahrt, wird allerdings weitgehend verschont. Das EP27 schafft die Grundlage, dass die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden und der Bund sich finanziell weiterhin solide entwickelt. Auch mit dem EP27 wachsen die Ausgaben des Bundes weiter, und zwar um 10 Prozent zwischen 2026 und 2029 – das Wachstum übertrifft damit jenes der Wirtschaft deutlich.
Der Ständerat wird in der dritten Sessionswoche das EP27 erstmals beraten. Seine vorberatende Kommission hat die Vorlage um rund einen Viertel oder 650 Millionen Franken reduziert. Anpassungen betreffen unter anderem die Bahninfrastruktur, die kantonalen Universitäten und den Finanzausgleich; hier wurden weniger Entlastungen beschlossen. Auf der Einnahmenseite hat die Kommission auf die Steuererhöhung bei Kapitalbezügen der zweiten Säule verzichtet. Das ist zu begrüssen, denn das Finanzierungsproblem liegt klarerweise bei den Ausgaben. Dort gehen die Arbeiten zwar in die richtige Richtung – mehr muss aber möglich sein, um die Defizite vollständig zu bereinigen.
Entlastungspotenzial konsequent nutzen
economiesuisse schlägt vor, dass der Bund im Eigenbereich einen angemessenen Beitrag zu Stabilisierung leistet und zusätzliche Kürzungen von 200 Millionen in der Verwaltung umsetzt. Eine weitere Möglichkeit, die sowohl bei der Entlastungswirkung einschenkt als auch sachlich richtig ist, ist die zumindest vorübergehende Anpassung des Bundesbeitrags an die AHV. Damit wäre das EP27 zusammen mit den bisherigen Beschlüssen praktisch vollständig umgesetzt. Auf weitere Massnahmen könnte verzichtet werden. Nach dem Ständerat wird der Nationalrat im Januar die EP-Beratung weiterführen. Die Vorlage muss in der März-Session abgeschlossen werden. Gelingt das EP27, sind die finanzpolitischen Perspektiven für die nächste Jahre gut. Scheitert es, wird vor allem eines herrschen: viel Unsicherheit und einschneidende Sparmassnahmen bei ungebundenen Ausgaben.
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