Mann im Auto am Steuer
Mehrere Hände zeigen auf Dokumente auf einem Schreibtisch.

Die Finanzstabilität mit verhältnismässiger Regulierung stärken 

12.08.2026

Auf einen Blick

  • Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu weiteren Massnahmen zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet.
  • economiesuisse wird die Vorlage im Detail prüfen, unterstützt jedoch grundsätzlich gezielte Reformen zur Stärkung der Krisenvorsorge und der Finanzstabilität.
  • Regulatorische Verschärfungen müssen aber verhältnismässig sein und einen nachgewiesenen Nutzen bringen. Zusätzliche Regulierung ohne erkennbaren Mehrwert lehnt economiesuisse ab.
  • Es gilt, zielgerichtet Anpassungen vorzunehmen. Eine Ausweitung von CS-Folgemassnahmen auf weitere Banken, Versicherungen, Prüfgesellschaften oder andere Akteure lehnt economiesuisse ab.

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economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Erkenntnisse aus der Credit-Suisse-Krise aufnimmt und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens vorlegt. Massnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge, der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken, einer wirksamen Unternehmensführung und Aufsicht sowie der Liquiditätsversorgung können einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes leisten.

Entscheidend ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Anpassungen zielgerichtet erfolgen. Sie müssen sich auf jene Bereiche und Akteure konzentrieren, in denen die Krise tatsächlich Schwachstellen aufgezeigt hat.

Verhältnismässige Regulierung als Leitprinzip

Die Krise einer einzelnen Grossbank rechtfertigt keine pauschalen regulatorischen Verschärfungen für den gesamten Finanzsektor mit weitreichenden Konsequenzen für die ganze Wirtschaft. Jede neue Vorschrift muss einen klaren und nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten. Gleichzeitig sind die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sorgfältig zu berücksichtigen.

Die zahlreichen Massnahmen des Bundesrats greifen auf Gesetzes-, Verordnungs- und Aufsichtsebene ineinander und müssen zusammen mit den weiteren Folgeprojekten, die bereits im Parlament beraten werden, als Gesamtpaket beurteilt werden. Entscheidend ist ihre kumulative Wirkung auf Banken, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Zusätzliche Belastungen sind nur gerechtfertigt, wenn sie einen nachweisbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.

Positiv ist, dass der Bundesrat gegenüber den ursprünglich angekündigten Eckwerten verschiedene Anpassungen vorgenommen und das Prinzip der Proportionalität stärker berücksichtigt hat. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüssen.

Ein leistungsfähiger Finanzplatz ist eine zentrale Voraussetzung für Investitionen, Innovation und Wachstum in der gesamten Wirtschaft. Regulatorische Eingriffe sind deshalb stets auch mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu beurteilen.

Zusätzliche Aufsichtsinstrumente kritisch prüfen

Zusätzliche Kompetenzen für die Aufsichtsbehörden führen nicht automatisch zu einer besseren Aufsicht. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat festgehalten, dass die bestehenden Instrumente der FINMA in der Credit-Suisse-Krise nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Der Fokus sollte deshalb zunächst auf deren konsequenter Anwendung liegen und nicht auf der Schaffung zahlreicher neuer Kompetenzen. Neue Instrumente sollten nur dort geschaffen werden, wo ein klarer Bedarf besteht und bestehende Instrumente nicht ausreichen.

Zusätzliche Sanktions- und Bussenkompetenzen für die FINMA lehnt economiesuisse ab. Regulierungen wie auch Aufsichtsinstrumente müssen verhältnismässig ausgestaltet sein und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.

Verantwortlichkeit zielgerichtet stärken

economiesuisse unterstützt das Ziel klarer Verantwortlichkeiten und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung bei systemrelevanten Banken. Neue Governance- und Verantwortlichkeitsvorgaben müssen jedoch zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismässig ausgestaltet sein. Sie sollen einen klaren und nachweisbaren Beitrag zu einer guten Risikokultur und zur Finanzstabilität leisten.

Keine Ausweitung der Regulierung auf andere Branchen

Die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise dürfen nicht dazu führen, dass regulatorische Verschärfungen ohne nachgewiesenen Nutzen auf Versicherungen oder andere nicht systemrelevante Finanzmarktakteure ausgeweitet werden.

Im Treuhand- und Revisionswesen besteht kein Anlass für zusätzliche Aufsichts-, Haftungs- und Sanktionsregelungen ohne klar nachgewiesenen Nutzen. Eine klare Rollenabgrenzung zwischen FINMA, Aufsichtsprüfern und Revisionsstellen bleibt zentral. Zusätzliche Eingriffe wie erweiterte Bussenkompetenzen, neue Haftungsrisiken oder eine Pflichtrotation von Prüfgesellschaften benötigen einen überzeugenden Nachweis ihres Nutzens.

Wettbewerbsfähigkeit nicht aus den Augen verlieren

Die Schweiz steht im Wettbewerb mit anderen Finanz- und Wirtschaftsstandorten. Während zahlreiche Länder ihre regulatorischen Rahmenbedingungen überprüfen und teilweise vereinfachen, darf die Schweiz ihre Attraktivität nicht durch unnötige Zusatzbelastungen schwächen.

Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze. Ein wirksamer Regulierungsrahmen muss beides gewährleisten: Stabilität dort, wo Risiken bestehen, und unternehmerische Freiheit dort, wo zusätzliche Regulierung keinen erkennbaren Mehrwert schafft.

economiesuisse wird sich mit der Vorlage nun zusammen mit den Mitgliedern und im Rahmen der Arbeitsgruppe Finanzmarkt im Detail auseinandersetzen und sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen.

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