Zelten

Die Chaos-Initiative greift bereits in fünf Jahren

08.05.2026

Auf einen Blick

  • Schon in fünf Jahren müsste wegen der Chaos-Initiative insbesondere der Familiennachzug stark eingeschränkt werden.
  • Das betrifft neben Schweizer Staatsangehörigen auch viele Menschen aus dem EU-Raum und würde die bilateralen Beziehungen zur EU massiv belasten.
  • Von harschen Gegenmassnahmen bis zum Wegfall der Bilateralen ist alles möglich.

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Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweiz über die «Nachhaltigkeitsinitiative» der SVP ab. Das einzig nachhaltige an der Initiative ist jedoch der Schaden, den sie anrichtet, weshalb sie von einer breiten Allianz abgelehnt wird. economiesuisse hat die schädlichen Folgen und die Absurdität eines starren Bevölkerungsdeckels kürzlich in einem ausführlichen dossierpolitik aufgezeigt.

Die Chaos-Initiative greift bereits in fünf Jahren!

Die Initiative sieht konkret vor, die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz bis 2050 auf zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Deshalb ist sie auch unter dem Namen «Keine 10-Millionen-Schweiz!-Initiative» bekannt.

Doch auch dieser Initiativtitel ist irreführend. Denn die Initiative greift nicht erst, sobald die ständige Wohnbevölkerung 10 Millionen Menschen erreicht, was gemäss dem Referenzszenario des Bundesamts für Statistik (BFS) im Jahr 2042 der Fall sein wird. Nein, die Initiative greift bereits in fünf Jahren!

So schreibt die Initiative vor, dass Bundesrat und Parlament im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereits bei Überschreitung von neuneinhalb Millionen Menschen, insbesondere Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug treffen müssen – im Hinblick auf die Einhaltung des starren Deckels von 10 Millionen Menschen. Geht man vom Referenzszenario des BFS zur Bevölkerungsentwicklung aus, wäre das voraussichtlich bereits im Jahr 2031 der Fall.

Einschränkung des Familiennachzugs gefährdet die bilateralen Beziehungen

Bei einer konsequenten Umsetzung müsste die Schweiz die EU im schlimmsten Fall bereits in fünf Jahren darüber informieren, dass ihre Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Familiennachzugs künftig nicht mehr oder nur noch unter starken Einschränkungen in die Schweiz kommen dürfen. Eine dringend benötigte deutsche Ärztin mit einem Jobangebot in einem Basler Spital könnte Mann und Kinder womöglich nicht mehr mitbringen, ein französischer Pfleger in einem Westschweizer Altersheim könnte seine Frau nicht in die Schweiz holen und einer slowenischen Spitzenforscherin in Biomedizin, die gerne an der ETH forschen würde, bliebe der Familiennachzug ebenfalls verwehrt. Es stellt sich deshalb die Frage, welche ausländischen Erwerbstätigen unter diesen Bedingungen künftig überhaupt noch kommen respektive in der Schweiz bleiben würden.

Neben den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen einer solchen Massnahme, muss man sich auch das politische Signal an die EU vor Augen halten. Es handelt sich dabei um eine grobe Verletzung des bilateralen Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Und dieses ist keine Einbahnstrasse: Viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger nutzen ebenfalls ihr Recht, im gesamten EU-Raum leben und arbeiten zu dürfen. Man stelle sich umgekehrt nun einmal vor, die EU würde Schweizer Staatsangehörigen den Familiennachzug verweigern, so dass ein in den Niederlanden lebender Schweizer Universitätsprofessor seine Schweizer Frau nicht mehr nachziehen dürfte.

Von harschen Gegenmassnahmen bis zum Wegfall der Verträge ist alles möglich

Die symbolische Bedeutung eines solchen Schritts sollte nicht unterschätzt werden. Es ist realpolitisch gesehen schlicht undenkbar, dass die EU darauf nicht scharf reagieren würde. Im besten Fall droht Schweizerinnen und Schweizern im EU-Raum dasselbe Schicksal und der Familiennachzug wird künftig auch ihnen verwehrt. Im schlechtesten Fall kündigt die EU das Freizügigkeitsabkommen gleich selbst, wodurch auch die anderen sechs Abkommen der Bilateralen I automatisch wegfallen würden. Dadurch wäre auch die Schengen/Dublin-Assoziierung der Schweiz, die auf der Personenfreizügigkeit aufbaut, hinfällig. Der erfolgreiche bilaterale Weg käme so vorzeitig zu einem abrupten Ende.

Die Absicht der Chaos-Initiative ist klar: Es geht um einen starren Bevölkerungsdeckel. Damit die fixe Obergrenze tatsächlich eingehalten werden kann, müssen also schon frühzeitig einschneidende Massnahmen ergriffen werden – eben beispielsweise beim Familiennachzug.

Deshalb muss dem Stimmvolk auch punkto Zeithorizont eines klar bewusst sein: Ein Chaos in den bilateralen Beziehungen zur EU droht nicht erst im übernächsten Jahrzehnt, sondern bereits in fünf Jahren! Und noch etwas: Man kann nicht ein Zeichen setzen und zugleich auf dessen Wirkungslosigkeit bauen – andernfalls droht später ein böses Erwachen in der Realität.

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