
Auf einen Blick
Die Schweiz und die EU sind eng miteinander verflochten. Wirtschaftlich ist und bleibt die EU die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Jeden Tag werden in grossem Umfang Güter und Dienstleistungen ausgetauscht, Unternehmen rekrutieren Arbeitskräfte aus dem EU-Raum, und man arbeitet in weiteren Bereichen wie der Forschung oder Sicherheit eng zusammen. Das Fundament für diese Zusammenarbeit bilden die bilateralen Verträge. Den Wert dieses Fundaments zu beziffern, ist keine einfache Angelegenheit. Schliesslich existiert eine Schweiz ohne bilaterale Verträge nur als hypothetisches Szenario. Trotz dieser Herausforderung haben diverse Studien versucht, den Nutzen anhand von Modellrechnungen zu quantifizieren. Die aufwendigen empirischen Untersuchungen deuten sowohl bei einer gesamthaften als auch bei einer Pro-Kopf-Betrachtung klar auf einen positiven Nutzen der Bilateralen I hin. Dabei sollen diese Ergebnisse nicht als punktgenaue Schätzung missverstanden werden und man sollte sich den Limitationen solcher Modellrechnungen bewusst sein. Ein wichtiger Teil des positiven Effekts auf die wirtschaftliche Dynamik entsteht dank des unbürokratischen Zugangs zu europäischen Fachkräften. Damit der positive Nutzen der Bilateralen I auch in Zukunft erzielt werden kann, muss jedoch die Erosion der bestehenden Verträge gestoppt werden. Die Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit den Bilateralen III schafft hier Abhilfe und festigt die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn langfristig.
Position economiesuisse
- Die Schweiz ist als Staat im Herzen Europas mit der EU wirtschaftlich und gesellschaftlich eng verflochten. Die EU ist immer noch mit Abstand unsere wichtigste Handelspartnerin.
- Mit den bilateralen Verträgen (Bilaterale I und II) haben wir für diese enge Verflechtung ein solides Fundament geschaffen.
- Aber: Der Wert der Verträge erodiert in gewissen Bereichen. Es gibt Handlungsbedarf, um das Fundament für diese Partnerschaft zu stabilisieren und zukunftsfähig zu machen.
- Der wirtschaftliche Nutzen der bilateralen Verträge ist erheblich – das zeigen viele Studien eindeutig. Modellrechnungen sind zwar schwierig und haben Limitationen. Die negativen Folgen eines Wegfalls der Bilateralen könnten reduziert werden, falls die Rahmenbedingungen in der Schweizer Wirtschaftspolitik deutlich verbessert würden. Gleichzeitig wäre der Schaden noch grösser, wenn die EU abrupte Gegenmassnahmen beschliessen würde.
- Es wäre naiv zu glauben, die Bilateralen würden uneingeschränkt noch viele Jahre so weiterbestehen wie heute. Die Erosion ist bereits heute Tatsache. Das Schadenspotenzial einer Ablehnung der Bilateralen III ist entsprechend gross. Es braucht daher eine Stabilisierung des bilateralen Wegs mit den Bilateralen III.

Die Schweiz und die EU sind eng verflochten
Die Schweiz und die EU sind historisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell stark vernetzt. Pro Arbeitstag werden Waren im Wert von über 1 Milliarde Schweizer Franken zwischen der Schweiz und der EU ausgetauscht. Rund 466'000 Schweizer Staatsangehörige leben heute im EU-Raum und rund 1.6 Millionen EU-Staatsangehörige in der Schweiz. Und jeden Tag überqueren rund 2.2 Millionen Menschen und 1.1 Millionen Fahrzeuge die Schweizer Grenze.
Die EU ist nach wie vor die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Der europäische Binnenmarkt mit rund 450 Millionen Konsumierenden und etwa 32 Millionen Unternehmen nimmt heute 51 Prozent der von der Schweiz exportierten Waren ab, während gleichzeitig 71 Prozent unserer Warenimporte aus der EU stammen. Aus Sicht der EU ist die Schweiz damit die viertwichtigste Partnerin für Warenexporte.
Zwar sind andere Wirtschaftsräume in den letzten 20 Jahren tendenziell stärker gewachsen als die EU, und die Schweizer Exporte dorthin sind prozentual stärker gestiegen als jene in die EU. Allerdings erfolgte dieses Wachstum auch von einem deutlich tieferen Ausgangsniveau aus. In absoluten Zahlen betrachtet, haben die Warenexporte in die EU seit 2018 um 35 Milliarden Franken zugenommen, währenddem jene in die USA um 17 Milliarden und jene nach China um 3 Milliarden Franken zugenommen haben. Bei den derzeitigen Wachstumsraten ist davon auszugehen, dass die EU auch im Jahr 2050 die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz sein wird. Speziell die Regionen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schweiz nehmen einen gewichtigen Stellenwert in unserem Aussenhandel ein. Betrachtet man unser Handelsvolumen, dann sind Baden-Württemberg und Bayern beinahe so wichtig wie China, unsere französischen Grenzregionen wichtiger als Japan und die italienischen Grenzregionen wichtiger als Indien.
Auch beim Dienstleistungshandel und den Investitionen wird die enge Beziehung sichtbar. So exportiert die Schweiz rund 40 Prozent ihrer Dienstleistungen in die EU und bezieht rund 48 Prozent ihrer Dienstleistungen aus dem EU-Raum. Zudem ist die EU mit 62 Prozent die mit Abstand wichtigste ausländische Direktinvestorin in der Schweiz, währenddem rund 43 Prozent aller Schweizer Direktinvestitionen in die EU gehen. Aus EU-Perspektive stammen rund acht Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen aus der Schweiz.
Die enge Verzahnung zeigt sich aber auch in zahlreichen anderen Bereichen: So arbeiten die Schweiz und die EU auch bei Forschung, Verkehr, Polizei und Justiz, Gesundheit, Weltraum, Landwirtschaft und vielen anderen Themen eng zusammen.
Dank der im Jahr 2002 schrittweise eingeführten Personenfreizügigkeit können die Schweizer Unternehmen schnell und unbürokratisch qualifizierte Arbeitskräfte aus dem EU-Raum rekrutieren, wenn sie im Inland keine finden. Sieben von zehn Personen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit aus der EU in die Schweiz einwandern, treten direkt in den Arbeitsmarkt ein, wie der jüngste Observatoriumsbericht des Bundes zeigt. Sie schliessen einerseits Lücken in Berufen mit geringerem Qualifikationsniveau, etwa im Bau- und Gastgewerbe, im Tourismus, in der Landwirtschaft oder der Reinigung. Andererseits tragen sie dazu bei, den Arbeitskräftemangel in spezialisierten Berufsfeldern wie dem Gesundheitswesen, der Informatik, dem Ingenieurwesen oder der Industrie zu lindern.
Nur 18 Prozent der Einwanderungen aus dem EU-Raum entfallen auf den Familiennachzug – deutlich weniger als bei Drittstaaten. Weitere sieben Prozent erfolgen zu Ausbildungszwecken und vier Prozent aus anderen Gründen. Rund 55 Prozent der EU-Staatsangehörigen, die dank der Personenfreizügigkeit in die Schweiz kommen, verfügen über einen Hochschulabschluss. Mit rund 86.8 Prozent ist die Erwerbsquote der 15- bis 64-Jährigen aus dem EU-Raum klar höher als die von Drittstaatsangehörigen und sogar höher als diejenige von Schweizer Staatsangehörigen. Zudem liegen sie auch beim Beschäftigungsgrad an der Spitze und ihre Sozialhilfequote ist seit Jahren rückläufig. Insgesamt zeigt sich, dass seit Einführung der Personenfreizügigkeit höher qualifizierte Personen in die Schweiz zuwandern als zuvor.

Der bilaterale Weg zwischen der Schweiz und der EU
Die bilaterale Beziehung zwischen der Schweiz und der EU umfasst rund 140 Abkommen. Eine wichtige Grundlage stellt das Freihandelsabkommen von 1972 dar, welches den Abbau von Zöllen auf Industrieprodukten regelt. Weil dieses viele für die Schweiz zentrale Interessensbereiche nicht abdeckt, wurden die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU mit bilateralen Verträgen geregelt. Das Herzstück dieses bilateralen Wegs sind die Bilateralen I. Das Vertragspaket, welches 1999 unterzeichnet wurde und 2002 in Kraft trat, besteht aus den folgenden Abkommen:
- Personenfreizügigkeit: Gewährt Staatsangehörigen der Schweiz und der EU das Recht, im jeweils anderen Hoheitsgebiet zu leben und zu arbeiten.
- Technische Handelshemmnisse: Vereinheitlicht Normen, damit Industrieprodukte ohne zusätzliche Prüfungen gehandelt werden können.
- Öffentliches Beschaffungswesen: Öffnet öffentliche Ausschreibungen gegenseitig für Anbieter.
- Landwirtschaft: Erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten.
- Forschung: Erlaubt die Teilnahme der Schweiz an EU-Forschungsprogrammen.
- Luftverkehr: Schafft einheitliche Regeln und gegenseitigen Marktzugang für Fluggesellschaften.
- Landverkehr: Öffnet den grenzüberschreitenden Strassen- und Schienenverkehrsmarkt.
Dank dieses sektoriellen Abkommens geniesst die Schweiz einen hindernisfreien Zugang zu Teilen des EU-Binnenmarkts. Wichtig hervorzuheben ist, dass die Bilateralen I eine Guillotine-Klausel enthält. Falls also eines der oben genannten Abkommen gekündigt würde, werden auch alle anderen Abkommen der Bilateralen I hinfällig. Im Jahr 2004 wurde die Zusammenarbeit im Rahmen der Bilateralen II auf weitere Bereiche ausgedehnt. Ein wichtiger Teil dieses Vertragspakets ist die Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin und die damit verbundene Kooperation in den Bereichen Grenzschutz, Justiz, Polizei, Visa und Asyl.
Seit dem Jahr 2000 hat das Schweizer Stimmvolk den bilateralen Weg in insgesamt elf Volksabstimmungen wiederholt bestätigt. Kein Wunder: Die Bilateralen sind ein zentraler Wohlstandsfaktor für die Schweiz. So hat die wirtschaftliche Dynamik im Vergleich zu den 1990er-Jahren an Fahrt gewonnen – auch dank der Bilateralen. Seit der Unterzeichnung der Bilateralen I im Jahr 1999 sind neben dem Warenhandelsvolumen auch Produktivität, Wohlstand und Freizeit pro Kopf in der Schweiz stetig gestiegen (siehe auch Dossierpolitik vom März 2023).

Bestehende Abkommen erodieren zunehmend – neue Abkommen in zentralen Bereichen fehlen
Mit den bilateralen Verträgen wurde ein stabiles Fundament für die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU geschaffen. Das Problem dabei ist, dass die Verträge statisch und nicht dynamisch ausgestaltet sind. Die bilateralen Verträge bauen auf dem EU-Recht auf. Seit sie in Kraft getreten sind, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU weiterentwickelt. Damit die Abkommen ihren Nutzen beibehalten, müssten sie deshalb regelmässig an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Doch ein solcher Mechanismus ist bei den Bilateralen I nicht vorgesehen. Die Vertragspartner müssen deshalb immer wieder verhandeln und sich neu einigen, damit die Abkommen aktualisiert werden können.
Seit 2010 macht die EU die Klärung institutioneller Fragen zur Voraussetzung für die Aktualisierung der fünf Binnenmarktabkommen der Bilateralen I sowie den Abschluss neuer Abkommen und Kooperationen im Interesse der Schweiz. Dazu gehören die Verankerung einer dynamischen Rechtsübernahme und eines Streitbeilegungsmechanismus im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen über das Rahmenabkommen im Mai 2021 kam es zu einer Erosion der Bilateralen I und II (siehe Infobox 1 und Dossierpolitik vom Februar 2022). Diese Blockade hat dem Wirtschaftsstandort Schweiz geschadet. Die Schweizer Wirtschaft hat deshalb ein grosses Interesse daran, dass die bestehenden Binnenmarktabkommen zeitnah aufdatiert werden und damit ihren Wert behalten. Zudem ist die Schweiz auf neue Abkommen und Kooperationen mit der EU angewiesen.
Medtech-Branche als konkretes Beispiel für die Erosion des bilateralen Wegs
- Das Abkommen zum Abbau technischer Handelshemmnisse (MRA) umfasst die gegenseitige Anerkennung von Normen in 20 Produktsektoren. Im Jahr 2023 deckte das MRA ein Exportvolumen von über 96 Milliarden Franken ab (etwa 72 Prozent der Schweizer Industriegüterexporte in die EU).
- Die Schweizer Medtech-Branche hat den barrierefreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt bereits 2021 verloren. Deshalb müssen Schweizer Medtech-Unternehmen (95 Prozent davon KMU) ihre Produkte bis heute nach den erschwerten Bedingungen für Drittstaatsunternehmen in die EU exportieren.
- Gemäss einer Umfrage berichtet eine Mehrheit der Medtech-Firmen aufgrund des Wegfalls des MRA von einem eher hohen oder sehr hohen zusätzlichen Aufwand.
- Nach der Medtech-Branche droht als Nächstes der Maschinen-, Bau- und Pharmaindustrie den barrierefreien Zugang zum EU-Binnenmarkt zu verlieren.
Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Branchen für den Industriestandort Schweiz dürften die Anpassungskosten die Milliardenschwelle übersteigen (siehe Analyse von Avenir Suisse). Das ist Geld, das für Investitionen in innovative Produkte und den Standort Schweiz fehlen würde.
Bilaterale III als Grundlage für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs
Um den bilateralen Weg zu sichern und weiterzuentwickeln, hat der Bundesrat mit der EU ein drittes bilaterales Vertragspaket (Bilaterale III) ausgehandelt, welches neben der Aktualisierung der fünf bestehenden Binnenmarktabkommen der Bilateralen I (Personenfreizügigkeit, MRA, Land- und Luftverkehr, Landwirtschaft) auch den Abschluss von zwei neuen Binnenmarktabkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit) sowie verschiedene Kooperationen (Forschung, Gesundheit, Weltraum) umfasst.
economiesuisse unterstützt die Bilateralen III klar und erachtet die darin enthaltenen Abkommen als solide Grundlage für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Neben der Aktualisierung der bestehenden Binnenmarktabkommen begrüsst economiesuisse insbesondere auch die langfristige Teilnahmemöglichkeit der Schweiz am EU-Forschungsprogramm sowie das Stromabkommen. Insbesondere kann auch die fortlaufende Erosion der Bilateralen mit dem neuen Vertragspaket gestoppt werden. Von allen Alternativen ist die Fortführung des bilateralen Wegs mit den Bilateralen III aus Sicht der Schweizer Wirtschaft die beste Option. Die Vorteile des neuen Vertragspakets überwiegen in einer Gesamtsicht klar. Die Konzessionen der Schweiz sind verkraftbar und die Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit nehmen gegenüber heute zu. Weitere Informationen zu den Bilateralen III finden Sie in unserem neusten Dossierpolitik.

Studien zum Nutzen der bilateralen Verträge
Die Bilateralen I sind die zentrale Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Sie bringen der Schweiz einen Nutzen. Die Frage drängt sich auf, wie man diesen quantifizieren kann. Diese Frage wurde in den letzten Jahren in verschiedenen Studien genauer analysiert. Einen Überblick dazu findet sich hier.
Eine Schweiz ohne bilaterale Verträge existiert nur als hypothetisches Szenario
Eine zentrale Herausforderung für solche Analysen besteht darin, dass man den Zustand der realen Welt mit einem Zustand vergleichen muss, den es so nicht gibt. Für die bilateralen Verträge bedeutet das konkret: Der Nutzen der Verträge ergibt sich aus der Differenz in der wirtschaftlichen Entwicklung in der realen Welt und der wirtschaftlichen Entwicklung in einer Welt, in der die Schweiz diese Verträge nicht hätte. Nur die Situation mit den bilateralen Verträgen lässt sich beobachten und in Zahlen festmachen. Alle übrigen Situationen hingegen lassen sich nicht beobachten und es liegen keine Zahlen vor. Um den Nutzen abschätzen zu können, muss deshalb mit Modellen gearbeitet werden. Es müssen Annahmen getroffen und es muss festgelegt werden, in welcher Situation die Schweiz wäre, hätte sie die Verträge nicht. Die gleiche Herausforderung stellt sich auch, wenn man die Kosten von bilateralen Verträgen quantifizieren will.
Mit welchen Modellen wird der Nutzen berechnet?
Zwei Beispiele von Modellrechnungen, die den Nutzen der Bilateralen I schätzen, sind die empirischen Analysen von Ecoplan und BAK Economics. Im Jahr 2015 publizierten die beiden Büros Studien im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), die den entgangenen wirtschaftlichen Nutzen bei einem Wegfall der Verträge quantifizieren. 2020 publizierte BAK Economics eine Aktualisierung ihrer Berechnungen. Im Jahr 2025 haben sowohl Ecoplan als auch BAK aktualisierte Ergebnisse publiziert. Es ist keineswegs trivial, eine Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I zu erstellen. Die beiden Beratungsbüros nutzen in ihren Analysen unterschiedliche Modelle. Ecoplan simuliert die beiden Szenarien mit einem Mehrländergleichgewichtsmodell. Dabei handelt es sich um ein multiregionales, multisektorielles allgemeines Gleichgewichtsmodell, das Produktions- und Konsumstrukturen sowie bilaterale Handelsbeziehungen erfasst. Das Modell charakterisiert Handel über Produktvielfalt, Firmenheterogenität und unvollständigen Wettbewerb gemäss dem Melitz-Ansatz. BAK verwendet hingegen ein makroökonomisches Strukturmodell. Es handelt sich hierbei um ein Modell, bei dem auf Basis von über 250 Gleichungen die wichtigen Märkte und wirtschaftlichen Kreisläufe in der Schweiz einschliesslich Aussenhandelsverflechtungen abgebildet werden. Um den Wegfall der Bilateralen I simulieren zu können, werden zuerst die Primäreffekte (Partialeffekte) der verschiedenen Verträge quantifiziert und dann in die entsprechenden Modellschnittstellen übertragen. Das Strukturmodell ermöglicht, die Wirkung der Primäreffekte im gesamtwirtschaftlichen Kreislauf unter Berücksichtigung der relevanten Interdependenzen zu ermitteln.

Der Nutzen der Bilateralen I wurde mehrfach bestätigt
Im Jahr 2025 wurden die Berechnungen von Ecoplan und BAK Economics aktualisiert. Beide aufdatierten Analysen zeigen einen klar positiven Effekt der Bilateralen I auf die wirtschaftliche Entwicklung. Damit bestätigen beide Studien die Befunde aus vorherigen Modellrechnungen. Die Studie von Ecoplan, die erneut vom SECO in Auftrag gegeben wurde, beziffert das BIP im Jahr 2045 um 4.9 Prozent tiefer, sollten die Bilateralen I wegfallen. BAK Economics kommt zum Ergebnis, dass das BIP bei einem Wegfall der Bilateralen I im Jahr 2045 um 7.1 Prozent tiefer ausfallen würde als im Szenario mit dem Vertragspaket. In einer BIP-Pro-Kopf-Betrachtung resultieren im Jahr 2045 Einbussen von 1.7 bzw. 4.7 Prozent.
Positiver Effekt der Bilateralen bei beiden Studien
Beide Studien belegen einen positiven Effekt der Bilateralen I auf die wirtschaftliche Dynamik. Dass die Effekte unterschiedlich hoch ausfallen, ist vor allem durch die unterschiedliche Modellwahl und unterschiedliche Annahmen zu erklären. Die Auswirkungen der einzelnen Abkommen auf die künftige Wirtschaftsleistung liegen in einem ähnlichen Rahmen bei den technischen Handelshemmnissen, dem öffentlichen Beschaffungswesen, der Landwirtschaft und beim Landverkehr. Während der Abbau von technischen Handelshemmnissen einen gewissen Effekt hat, ist der Nutzen der drei anderen erwähnten Abkommen, wenn sie nur isoliert betrachtet werden, in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung zwar vernachlässigbar. Gleichzeitig sind diese Abkommen für die jeweils betroffenen Wirtschaftsbereiche zentral. In den Bereichen Luftverkehr und Forschung attestieren die Berechnungen von BAK einen grösseren Nutzen als Ecoplan. Die grössten Unterschiede zwischen den beiden Analysen liegen aber in der Beurteilung der Personenfreizügigkeit und im systemischen Effekt des Pakets.
Personenfreizügigkeit in beiden Studien mit einem hohen wirtschaftlichen Nutzen
In beiden Studien liegt der Hauptnutzen der Bilateralen I in der Beibehaltung des freien Personenverkehrs. Um den Effekt abschätzen zu können, müssen Annahmen hinsichtlich der Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum getroffen werden. Ecoplan unterstellt, wie bereits in der früheren Analyse, dass bei einem Wegfall der Personenfreizügigkeit die Zuwanderung in die Schweiz mittels Kontingentssystem gesteuert würde. In diesem Szenario würde sich die Nettozuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten ab 2028 jährlich um rund 20'000 Personen reduzieren. Gleichzeitig würde der Zuwachs bei den Grenzgängern um etwa ein Viertel zurückgehen. Mit diesen Annahmen würde eine Reduktion von Arbeitskräften aus den EU/EFTA-Staaten von rund 180‘000 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) bis 2045 resultieren. BAK unterstellt im Alternativszenario ebenfalls eine Kontingentierung der Zuwanderung aus den EU/EFTA-Staaten. Unter ihren Annahmen würden bis 2045 rund 210'000 optimal qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Beide Analysen unterstreichen, dass die Personenfreizügigkeit einen hohen wirtschaftlichen Nutzen hat. Ein Rückschritt in ein Kontingentierungssystem könnte zwar die Zuwanderung dämpfen, allerdings wäre dies mit spürbaren wirtschaftlichen Kosten verbunden.
Interpretation und Grenzen der Analysen
Makroökonomische Modelle wie das Mehrländergleichgewichts- oder das Strukturmodell sind nützlich, um makroökonomische Zusammenhänge im internationalen Handel zu analysieren. Sie können genutzt werden, um die Auswirkungen von Handelsliberalisierung, Zöllen, Schocks oder von politischen Entscheidungen – im vorliegenden Fall der Wegfall der Bilateralen I – zu untersuchen. Wichtig ist festzuhalten, dass die Ergebnisse solcher Modellrechnungen keine exakte Prognose darstellen. Es handelt sich um Szenarien. Die empirischen Resultate hängen von den getroffenen Annahmen ab und sind daher naturgemäss mit Unsicherheit verbunden. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die ausgewiesenen Veränderungen des BIP und des BIP pro Kopf bei einem Wegfall der Bilateralen nicht als treffgenaue Prognose zu verstehen sind. Aber es kann festgehalten werden, dass die bisherigen Studien trotz unterschiedlicher Methoden zum gleichen Schluss kommen: Die Bilateralen I haben einen klar positiven wirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz.
Weil in solchen empirischen Analysen mit Annahmen gearbeitet werden muss, beschränken sich die Untersuchungen auf ein Szenario mit Fortbestand und eines mit vollständigem Wegfall der bilateralen Verträge. Das Szenario mit dem vollständigen Wegfall der Bilateralen I lässt sich damit begründen, dass die Abkommen aufgrund der Guillotine-Klausel genau einen solchen Mechanismus vorsehen. Nicht quantifiziert werden andere Alternativszenarien. Denkbar wäre zum Beispiel, dass nur ein Teil der Abkommen wegfällt, während die Schweiz mit der EU in anderen Bereichen Lösungen findet, um die Zusammenarbeit weiterzuführen. Solche Lösungen in Teilbereichen der Abkommen werden nicht berücksichtigt. Gleichzeitig stellt das Szenario mit dem Wegfall auch nicht den «Worst Case» dar. Denn bei einem Wegfall der Bilateralen I könnte die EU Retorsionsmassnahmen ergreifen, wobei auch Bereiche ausserhalb des Geltungsbereichs der Verträge negativ tangiert werden könnten. Dies würde den Schaden für die Schweizer Wirtschaft nochmals vergrössern.
Die langfristige Dynamik ist zentral
Wichtig ist, dass die Ergebnisse dieser Studien richtig interpretiert werden. Fakt ist aber, dass die bilateralen Verträge langfristig einen positiven Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. Auch pro Kopf der Bevölkerung fällt der Nutzen in beiden Analysen positiv aus. Damit bestätigen die Modellrechnungen frühere Befunde, die zu vergleichbaren Resultaten gekommen sind. Die empirische Evidenz spricht also offensichtlich dafür, dass durch das Fundament für die Zusammenarbeit mit der EU die wirtschaftliche Entwicklung begünstigt wird und dass diese verstärkte Dynamik auch pro Kopf zu einem höheren Wohlstandsniveau beiträgt. Gleichzeitig gilt es, sich der Limitationen solcher Berechnungen bewusst zu sein.
Ein Wegfall der Verträge würde sich negativ auf die wirtschaftliche Dynamik auswirken. Allfällige Lösungen mit der EU in Teilbereichen könnten diesen Effekt hingegen abschwächen. Der Schaden könnte auch reduziert werden, wenn die Schweiz ihre Politik künftig konsequent auf gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ausrichten würde. Gleichzeitig könnte der Schaden auch grösser sein, wenn die EU zusätzliche Retorsionsmassnahmen ergreifen würde. All diese Dinge kann man nicht abschliessend vorhersehen.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss die Schweiz den bilateralen Weg weiterentwickeln. Nur dann ziehen wir aus diesem auch künftig einen möglichst hohen Nutzen. Die Unsicherheit, was bei einem Bruch der bilateralen Beziehungen passieren könnte, sollte nicht kleingeredet werden. Ohne eine Aufdatierung der Abkommen mit den Bilateralen III werden die bestehenden Abkommen erodieren und ihren Nutzen schleichend verlieren. Zudem weiss niemand, wie sich die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz entwickeln, wenn die Schweiz den Bilateralen III nicht zustimmt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die EU die Anliegen der Schweiz berücksichtigen würde. Für die wirtschaftliche Dynamik ist es daher vorteilhaft, wenn die Zusammenarbeit mit der EU stabil und klar geregelt ist. Schliesslich gilt es, die Langfristigkeit dieser Effekte zu würdigen. Wer die ausgewiesenen Effekte nur auf einen kurzen Zeitraum betrachtet, zieht womöglich falsche Schlüsse daraus und unterschätzt den langfristigen Nutzen für die Wirtschaft und den Wohlstand in der Schweiz.

Fazit
Die EU ist und bleibt die wichtigste Handelspartnerin für die Schweiz. Unser Land ist wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell eng mit Europa verbunden. Die Schweiz hat deshalb ein grosses Interesse daran, das solide Fundament für diese Zusammenarbeit zu bewahren. Den Nutzen dieses Fundaments – der Bilateralen I – zu quantifizieren, ist anspruchsvoll und mit einigen Herausforderungen verbunden. Die verschiedenen Wirkungszusammenhänge müssen modelliert werden und weil eine Schweiz ohne bilaterale Verträge nur als hypothetisches Szenario existiert, müssen Annahmen getroffen werden. Wie die Beispiele von Ecoplan und BAK Economics zeigen, braucht es umfangreiche Modellrechnungen, um den Nutzen der Bilateralen I abschätzen zu können. Eines lässt sich klar festhalten: Trotz unterschiedlicher Methoden und Annahmen zeigen die aktualisierten Studien, dass die Bilateralen I einen positiven Nutzen haben. Sie wirken sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand in der Schweiz aus.
Wichtig ist, dass diese Analysen richtig interpretiert und eingeordnet werden. Die Ergebnisse sollten nicht als treffgenaue Prognose verstanden werden. Die Höhe des Nutzens ist abhängig vom Modell, von den Annahmen und vom unterstellten Alternativszenario. Andere Herangehensweisen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die Studien legen aber nahe, dass der Nutzen der Bilateralen I positiv und dessen Höhe alles andere als vernachlässigbar ist. Weiter muss beachtet werden, dass die Studien den Nutzen analysieren, den die Verträge gegenüber einem Szenario ohne Verträge haben. Alle anderen Szenarien werden in den Studien nicht angeschaut, sie sind aber realpolitisch durchaus denkbar. An den Beispielen MRA und Horizon Europe hat sich gezeigt, dass eine gute Zusammenarbeit mit der EU für die Schweiz kein Selbstläufer ist. Es wäre naiv davon auszugehen, dass bei einem Bruch in den Beziehungen die Bereiche, die für die Schweiz von hohem Interesse sind, wie bisher fortgeführt werden. Schliesslich gilt es zu beachten, dass beide Analysen einen Fokus auf den Nutzen der Bilateralen I legen. Stellt man den Nutzen den direkten Kosten gegenüber, wie sie im Rahmen der Bilateralen III aufgelistet wurden, dann zeigt sich, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis langfristig positiv ist. Eine Lücke besteht hingegen bei den indirekten Kosten. Um diese zu quantifizieren, müsste man wie beim Nutzen mit Modellen, Annahme und Alternativszenarien arbeiten. Eine solche vollumfängliche Kosten-Nutzen-Analyse wurde bisher nicht gemacht, wohl auch deshalb nicht, weil die Aussagekraft einer solchen Analyse aufgrund der zahlreichen Unsicherheitsfaktoren und Annahmen fragwürdig wäre.
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