

Auf einen Blick
- Bekenntnis zur Finanzdisziplin im Voranschlag des Bundes: Mehreinnahmen werden 2026 zur Stabilisierung der Bundesfinanzen eingesetzt.
- In der Beratung des wichtigen Entlastungsprogramms 27 hat der Ständerat seine Aufgabe nur zu zwei Dritteln erfüllt: es fehlt eine Milliarde.
- Der Nationalrat muss den Entlastungsumfang sicherstellen: Die Finanzstabilität ist zentral für die Schweiz.
Budget 2026: Viel Aufmerksamkeit für Nebensachen, wenig für zentrale Entscheide
Die Beratungen zum Budget 2026 sind ohne grosse Überraschungen zu Ende gegangen. Inhaltlich standen über weite Strecken Randthemen und symbolische Detailfragen im Vordergrund. So gaben z.B. die Nachtzugverbindung nach Malmö oder die Frage, ob es eher mehr Geld für Frauen oder Schafe geben soll zu reden. Die Aufmerksamkeit für diese Debatten stand in deutlichem Kontrast zu ihrer finanzpolitischen Bedeutung.
Weitgehend untergegangen ist dabei eine der zentralen Weichenstellungen der Session: die Verwendung der 290 Millionen Franken zusätzlicher Einnahmen aus dem Kanton Genf. Diese Mehreinnahmen sind einmalig und verschaffen dem Bund kurzfristig finanziellen Spielraum. Das Parlament hat entschieden, diese Mittel nicht kurzfristig auszugeben, sondern sie gezielt zur Stabilisierung der Bundesfinanzen in den kommenden Jahren einzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf dem Jahr 2027, in dem sich die finanzielle Lage des Bundes deutlich verschärfen dürfte.
Konkret geht es um die Reduktion der Bundesbeiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV), die bereits im September 2024 vom Parlament beschlossen wurde, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Die Senkung des Bundesbeitrags an die ALV umfasst insgesamt 1.25 Milliarden und wurde auf die Jahre 2025, 2026 und 2027 aufgeteilt. Die Kürzung hat keine leistungsseitigen Anpassungen bei der ALV zur Folge. Mit der Einlage der einmaligen Mehreinnahmen aus Genf kann die im Jahr 2026 geplante Entlastung reduziert und in den Folgejahren realisiert werden. Dieser Beschluss zeugt von einer finanzpolitischen Disziplin und Verantwortung, die gerade in der nächsten Zeit entscheidend ist.
Entlastungspaket 2027: Solide Basis, aber offener Finanzierungsbedarf
Der finanzpolitische Schwerpunkt der Session lag jedoch nicht beim Budget 2026, sondern beim Entlastungspaket 2027 (EP27). Der Ständerat hat das Geschäft kurz vor Sessionsende beraten. Die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) hatte dafür eine solide Ausgangsbasis vorgelegt, welche die Notwendigkeit umfassender ausgabenseitiger Massnahmen anerkennt.
Der Ständerat ist dem Vorschlag nur teilweise gefolgt. Bei zahlreichen ausgabenseitigen Massnahmen hat er den Entlastungsbeitrag noch stärker gekürzt oder sogar ganz gestrichen – etwa beim Gebäudeprogramm, beim Bahninfrastrukturfonds, beim Finanzausgleich sowie bei Beiträgen an Bildungs- und Forschungsinstitutionen. Auch in der Landwirtschaft, bei den Medien und bei den Regionalflughäfen wurden vorgesehene Einsparungen zurückgenommen oder komplett weggelassen. Immerhin fiel das Signal bei den einnahmenseitigen Massnahmen klar aus: Die Defizite sollen nicht über Mehreinnahmen und schon gar nicht über Steuererhöhungen kompensiert werden. Entsprechend ist auch der sog. «Kompromissvorschlag» beim Gebäudeprogramm abzulehnen. Im Gegenzug zum Entlastungsbeitrag bei diesem Programm stimmt der Bundesrat einer befristeten Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe zu. Der Ständerat hat die Entlastung halbiert, an der höheren Teilzweckbindung aber festgehalten und sie sogar noch aufgestockt. Die Befristung wurde gleichzeitig gestrichen – die Teilzweckbindung nimmt dadurch den Charakter einer neuen Steuer an, wie im Ständerat zu Recht kritisiert wurde.
Unter dem Strich hat der Ständerat das Entlastungspaket auf rund zwei Drittel des ursprünglich vorgesehenen Volumens reduziert. Das ist finanzpolitisch ungenügend, was teilweise in der kleinen Kammer auch offen eingeräumt wurde. Für den Haushaltsausgleich fehlt nach der Beratung im Ständerat eine Milliarde Franken. Der Betrag scheint gross – relativiert sich aber bei einem Budget, das gegen Ende des Jahrzehnts (der aktuellen Planungsperiode) auf gegen 100 Milliarden Franken zielt.
Jetzt ist der Nationalrat in der Pflicht: Finanzstabilität ist zentral für die Schweiz
Der Nationalrat ist nun gefordert, den Entlastungsumfang sicherzustellen. Nur so kann die Grundlage für den Haushaltsausgleich und die stabile Entwicklung der Bundesfinanzen in den nächsten Jahren gelegt werden, und das auf planbare und voraussehbare Weise. Der Zeitplan ist ambitioniert: Die Beratung im Nationalrat geht im Januar 2026 weiter, im März muss das Geschäft abgeschlossen sein. Gegen das EP27 kann das Referendum ergriffen werden, eine allfällige Volksabstimmung würde im September stattfinden. Spätestens ab Oktober muss Klarheit herrschen. Dann beginnen die Detailberatungen für das Budget 2027. Bei einem Scheitern oder zu tiefem Umfang des EP27 müsste der Bundesrat kurzfristig alternative Massnahmen vorschlagen, um das Budget 2027, wie von der Verfassung gefordert, schuldenbremskonform zu verabschieden. Das erhöht den Druck auf ungebundene Ausgabenbereiche, was zu noch intensiveren Verteilkonflikten führen kann.
Das Risiko eines budgetlosen Zustands ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen. Das wäre kein gutes Zeugnis für die Schweizer Finanzpolitik. Oder wie es Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter in der Budgetdebatte formulierte: «In geopolitisch und geoökonomisch unsicheren Zeiten tun wir gut daran, an den Stärken der Schweiz festzuhalten. Eine zentrale Stärke der Schweiz ist ihre Finanzstabilität. Sie hat einen unermesslichen Wert. Wir sollten sie nicht aufs Spiel setzen.»
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