

Auf einen Blick
- Der Vorstand von economiesuisse hat die Vernehmlassungsantwort zu den Bilateralen III verabschiedet und unterstützt das Paket klar.
- economiesuisse hat zur innenpolitischen Umsetzung zentrale Forderungen.
- Für die Erarbeitung der Vernehmlassungsantwort wurden die Mitglieder von economiesuisse eng eingebunden. Die zuständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen von economiesuisse haben sich intensiv mit dem Dossier befasst.
Am 4. September 2025 hat der Vorstand von economiesuisse die Vernehmlassungsantwort zu den Bilateralen III verabschiedet und unterstützt das Paket sehr klar. Die im Paket der Bilateralen III enthaltenen Abkommen bilden eine solide Grundlage für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs.
Die Ausarbeitung der Vernehmlassungsantwort erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern von economiesuisse. Insbesondere haben sich auch die zuständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen von economiesuisse intensiv mit dem Dossier befasst.
Vertragspaket der Bilateralen III stösst auf grosse Zustimmung
Das vorliegende dritte bilaterale Vertragspaket (Bilaterale III) mit der wichtigsten Handelspartnerin EU stärkt den Schweizer Wirtschaftsstandort in geopolitisch unsicheren Zeiten und ist deshalb eine strategische Notwendigkeit. Es verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen in einer Zeit, in der das regelbasierte Handelssystem zunehmend unter Druck gerät.
Mit der Aktualisierung der bestehenden Binnenmarktabkommen kann die sektorielle Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt langfristig gesichert werden. Das Programmabkommen, welches die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, insbesondere im Bereich Forschung und Innovation, erlaubt, bewertet economiesuisse ausdrücklich positiv. Zudem stellt das neue Stromabkommen einen zentralen Baustein zur Sicherstellung der Schweizer Elektrizitätsversorgungssicherheit dar, was für den Produktionsstandort Schweiz entscheidend ist. Mit dem in den Bilateralen III vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus verbessert sich zudem der Handlungsspielraum der Schweiz gegenüber heute bei Streitfällen.
Mit der Ratifizierung der Bilateralen III erhalten die Unternehmen in der Schweiz sowohl einen optimalen Marktzugang als auch die notwendige Rechtssicherheit. Beides ist zentral für ihre langfristigen Investitionen in den Wirtschafts-, Arbeits- und Innovationsstandort Schweiz. Auch die im Juni 2025 im Rahmen der Vernehmlassung publizierten Studien des Bundes zeigen klar, dass sich das Paket der Bilateralen III insgesamt positiv auf die Schweizer Volkswirtschaft auswirkt.
Zentrale Forderungen zur innenpolitischen Umsetzung
economiesuisse ist mit der innenpolitischen Umsetzung im Grundsatz einverstanden und stellt dazu folgende zentrale Forderungen:
- Es braucht eine schlanke, unternehmensfreundliche Umsetzung der Abkommen in der schweizerischen Gesetzgebung ohne sachfremde Massnahmen.
- Der liberale Arbeitsmarkt muss gewahrt bleiben. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme 14 im Bereich des Kündigungsschutzes wird abgelehnt. Die inländischen Lohnschutzmassnahmen 1-13 werden als Paket gutgeheissen und müssen integral verabschiedet werden.
- Die Ausgestaltung der im Personenfreizügigkeitsabkommen konkretisierten Schutzklausel muss insbesondere hinsichtlich kantonaler Anrufungsrechte und weiterer Aspekte vertieft überprüft werden. Dabei ist sicherzustellen, dass wenn ein Kanton von seinem Anrufungsrecht Gebrauch machen will, auch die kantonalen Sozialpartner systematisch in den Anrufungs- bzw. Entscheidungsprozess einbezogen werden.
- Die Anwendung der Massnahmen zur Schutzklausel muss sich auf den Geltungsbereich des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) beschränken.
Weitere Forderungen der Wirtschaft zur dynamischen Rechtsübernahme sowie zur innenpolitischen Umsetzung einzelner Abkommen sind in der nachfolgenden Vernehmlassungsantwort aufgeführt.
economiesuisse wird eine finale Beurteilung des Gesamtpakets vornehmen und eine entsprechende Parole fassen, sobald die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind.
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