Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG)
Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zielt aus Sicht von economiesuisse in die richtige Richtung. Es ist zu unterstützen, dass künftig bei fahrlässiger Nichtdeklaration in der Steuererklärung der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr verwirkt, wenn der Steuerpflichtige aus eigenem Antrieb (spontan) oder auch bei Nachfragen der Steuerbehörden nachdeklariert oder die Steuerbehörde die Leistung aufrechnet.
Die dafür vorgeschlagene Zeitspanne für die Nachdeklaration ist aus Sicht von economiesuisse jedoch zu kurz. Davon abgesehen sollte die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auch in Fällen der straflosen Selbstanzeige gewährt werden. Ausserdem halten wir die Einführung einer begrenzten Rückwirkung der neuen Bestimmungen für gerechtfertigt. Last but not least unterstützen wir, dass der Bundesrat am Grundsatz festhalten will, wonach der Rückerstattungsanspruch in bestimmten Fällen verwirkt. Damit wird der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer beibehalten.