Vernehmlassungsantwort

Stellungnahme zum Vorentwurf des COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetzes

Ziel der Vorlage ist es, die auf dem Höhepunkt der COVID-19-Krise als Notverordnung erlassene und damit zeitlich befristete COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung vom 25. März 2020 ins ordentliche (Gesetzes-)Recht zu überführen. Bis zum Inkrafttreten des hierfür vorgeschlagenen Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes («SBüG») soll die Notverordnung des Bundesrats fortgelten.

economiesuisse unterstützt die Überführung der Bestimmungen und eine entsprechende Übergangsregelung. Wir begrüssen auch die im Verhältnis zur Verordnung vorgenommenen Anpassungen, darunter unter anderem die Lockerung des Neuinvestitionsverbots und die Ausdehnung der Amortisationsfrist sowie die Missbrauchsbekämpfung auch nach der Kreditvergabe. 

Wir begrüssen darüber hinaus, dass der erläuternde Bericht zum Vorentwurf klarstellt, dass auf einen Schuldenerlass für ganze Wirtschaftssektoren oder Branchen verzichtet werden und dass die Befristung zur Einreichung der Gesuche für COVID-Kredite nicht verlängert werden soll. Die hierzu auch aus dem Kreise unserer Mitglieder geäusserten teilweise anderslautenden Wünsche unterstreichen jedoch, dass die COVID-19-Krise noch längst nicht ausgestanden ist, die Branchen unterschiedlich schnell und intensiv von der Krise betroffen sind und angemessene Massnahmen schnell zu diskutieren sein werden. Gerade für die Branchen, bei denen der Bedarf an Liquidität erst noch kommt, muss im Zentrum stehen, dass eine funktionierende Kreditvergabesituation auf dem Markt jederzeit sichergestellt ist. Um hierbei rechtzeitig reagieren zu können, regen wir die Schaffung einer gemischt zusammengesetzten Arbeitsgruppe des Bundes an, mit dem Ziel, die Kreditvergabesituation in der Schweiz konstant zu überwachen.

Darüber hinaus regen wir Anpassungen zur Erhöhung der Flexibilität an, die darauf abzielen, dass den Unternehmen, auch wenn sie einen COVID-Kredit beansprucht haben, keine übermässigen Nachteile bei der Führung ihres Unternehmens widerfahren sowie dass die Rechtssicherheit erhöht wird.