Zeichen gegen gebundene Ausgaben setzen
Die durch das Nein zur Altersvorsorgereform nicht benötigten Mittel sollen freigehalten werden und regelkonform in den Schuldenabbau fliessen. Das würde den finanzpolitischen Spielraum, wie vom Bundesparlament in der Herbstsession gefordert, erhöhen.
Der Bund erhebt seit 1999 das sogenannte Demografieprozent. Es federt die finanziellen Konsequenzen der demografischen Entwicklung für die AHV ab. Die Einnahmen des Demografieprozents kommen ausschliesslich der AHV zugute. 83 Prozent der Einnahmen gehen direkt in die AHV. 17 Prozent gehen an den Bund. Der Bund verwendet die Mittel, um seinen jährlichen Beitrag von 8,3 Milliarden Franken an die AHV zu finanzieren.
Die Reform der Altersvorsorge 2020 hätte eine wesentliche Änderung dieser Finanzierungsordnung gebracht. Das volle Prozent wäre künftig direkt in die AHV geflossen. Die weggefallenen Mittel hätte der Bund durch Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt ersetzen müssen, welche anderen Aufgaben nicht mehr zu Verfügung gestanden wären. Über die Zeit wären so Mittel von bis zu 700 Millionen Franken für die AHV gebunden worden. Mit der Ablehnung der Altersvorsorgereform wird diese Neuregelung nicht umgesetzt: Der Bund verfügt also weiterhin über seinen 17-Prozent-Anteil am Demografieprozent. Die rund 450 Millionen Franken verbleiben somit im Bundeshaushalt.
Weil der Bundesrat für das Bundesbudget 2018 bereits mit der Neuregelung gerechnet hatte, fragt sich, was mit den überschüssigen 450 Millionen Franken nun geschieht. Die naheliegende Lösung wäre, das Budget wie vom Bundesrat aufgesetzt zu verabschieden und die frei gewordenen Mittel in den Abbau der immer noch 100 Milliarden Franken hohen Bundesschuld zu leiten. Dieses Vorgehen ermöglicht auch, ein Zeichen gegen das gewichtigste finanzpolitische Problem des Bundes zu setzen: das stetige Wachstum der gebundenen Ausgaben.
Denn die gebundenen Ausgaben betragen heute schon über 60 Prozent der Gesamtausgaben und schränken die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Parlaments massiv ein. Deshalb hat das Parlament dem Bundesrat kürzlich den verbindlichen Auftrag erteilt, die gebundenen Ausgaben um fünf bis zehn Prozent zu senken. Mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 bietet sich die Gelegenheit dazu.
Indem die nun nicht benötigten Mittel freigehalten werden, hat es das Parlament in der Hand, den Auftrag an den Bundesrat gleich selbst ein Stück weit umzusetzen. Der Bund braucht Handlungsspielräume, weil gewichtige Vorlagen anstehen: neben der Steuerreform 2017 zum Beispiel die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge oder die Reform der Ehepaarbesteuerung. Jetzt finanzpolitischen Spielraum freizuhalten und wo immer möglich neuen zu schaffen, wird die Durchführung dieser Projekte massgeblich erleichtern.