Geld vor dem Bundeshaus

Pauschalbesteuerung: Nötige Reformen statt schädlicher Abschaffung

Einige Monate nach Einreichung der Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung hat der Bundesrat entschieden, die verschärften Regeln zur Pauschalbesteuerung auf Bundesebene ab dem nächsten Jahr in zwei Etappen umzusetzen. Die Verschärfung der Regeln soll die Akzeptanz dieser besonderen Besteuerungsform verbessern. Bereits mehrere Kantone haben ihre Bestimmungen in ähnlicher Form angepasst. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid und lehnt eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung dezidiert ab.

​​Der volkswirtschaftliche Nutzen der Beibehaltung der Aufwandbesteuerung ist grösser als deren Abschaffung. Viele Pauschalbesteuerte würden bei einer schweizweiten Abschaffung die Schweiz verlassen. Unter anderem aus diesem Grund hat das Parlament 2012 den neuen Bestimmungen zur Aufwandbesteuerung zugestimmt. Die neue Gesetzgebung sieht eine Verschärfung der Bemessungsgrundlage vor. Bei der Aufwandbesteuerung werden die Steuern nicht auf Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach dem effektiven Lebensaufwand der steuerpflichtigen Person berechnet. Neu muss dieser Aufwand mindestens das Siebenfache – statt wie bisher das Fünffache – der Wohnkosten betragen. Bei der direkten Bundessteuer muss die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer zudem mindestens 400‘000 Franken betragen. Am Ende wird immer der höchste Wert dieser Schätzungen zur Bestimmung der Besteuerung herangezogen. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage wird gut 80 Prozent der Pauschalbesteuerten betreffen und für sie eine höhere Steuerbelastung zur Folge haben. Den Kantonen wird dabei für die Anpassung des kantonalen Rechts eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt.

Die Besteuerung nach dem Aufwand ist ein in der Praxis erprobtes steuerpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sie stärkt die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb, indem sie vermögende und international sehr mobile Personen anzieht. In der Schweiz generierten die 5445 Pauschalbesteuerten im Jahr 2010 Steuereinnahmen von über 668 Millionen Franken. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zufolge sind mit der Pauschalbesteuerung direkt und indirekt über 22‘000 Arbeitsplätze verbunden. Im föderalistischen Steuersystem der Schweiz hat die Pauschalbesteuerung ausländischer Personen zudem eine langjährige Tradition und ist für verschiedene Regionen der Schweiz – insbesondere in den Berggebieten – von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. 



Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung, wie sie von der Volksinitiative der Alternativen Linken verlangt wird, hätte spürbare negative Folgen für Steueraufkommen sowie Arbeitsplätze in der Schweiz. Deshalb stellt die Verschärfung dieser Besteuerungsart die bessere Lösung dar. Sie berücksichtigt zudem die bereits beschlossenen kantonalen Anpassungen.