Nein zur Volksinitiative «Gegen die Heiratsstrafe»
Der Name ist verlockend, das Begehren – die Heiratsstrafe abzuschaffen – sachlich richtig. Und dennoch: Die Vorlage, die am 28. Februar 2016 vors Volk kommt, ist aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen.
Aus Sicht der Wirtschaft hat das Anliegen keine Priorität. Die Heiratsstrafe trifft heute noch rund 80'000 Doppelverdiener-Ehepaare bei der direkten Bundessteuer. Die Kantone haben sie grossmehrheitlich abgeschafft. Auch gewisse Rentnerehepaare sind noch betroffen.
Trotz des verheissungsvollen Namens «Für Ehe und Familie» bringt die Vorlage kaum etwas für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie reduziert kaum die Fehlanreize, die dazu führen, dass sich eine Arbeitsaufnahme oder Beschäftigungserweiterung für den zweitverdienenden Partner – meist die Ehefrau – nicht lohnt. Doch genau das wäre für die Wirtschaft wichtig. Vor allem mit Blick auf die bessere Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials, die aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative dringlich geworden ist. Die Initiative zementiert eine Steuerordnung, die aus Sicht der Zweitverdienenden, die mehr arbeiten möchten, ungünstig ist. Das kann die Wirtschaft nicht unterstützen.
Auch stellt sich die Frage der Finanzierung. Die Umsetzung der Vorlage würde zwischen einer und 2,7 Milliarden Franken kosten. Profitieren würden jedoch nur wenige. Die Wirtschaft hat ein Interesse daran, dass mit den knappen Steuergeldern jene Massnahmen umgesetzt werden, die für den Wohlstand in unserem Land besonders dringlich sind. Zu diesen Massnahmen gehören Reformen für den Standort, Massnahmen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit letztlich von Wachstum und Steuereinnahmen. Die Abschaffung der Heiratsstrafe kann hier kaum Beiträge leisten. economiesuisse lehnt sie deshalb zu diesem Zeitpunkt und in dieser Form ab.