Ständerat

IV-Revision 6b verkommt zur Alibisanierung

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) hält an ihrem Rentensystem fest. So sollen die bisherigen Rentnerinnen und Rentner vom Systemwechsel verschont bleiben. Der zweite Teil der 6. IV-Revision verkommt je länger je mehr zur Alibisanierung.

Bereits in der letzten Sitzung beschloss die SGK-S, wichtige Sanierungsschritte aus der Vorlage auszuklammern. Nun hat die Sozialkommission heute entschieden, dass sie an der bisherigen Linie des Ständerats bezüglich des neuen Rentensystems festhalten will. Damit sollen die unter 55-Jährigen vom neuen System verschont bleiben. Im Gegensatz zum Nationalrat soll jedoch eine volle Rente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent gesprochen werden. Weiter hält die SGK-S wenigstens an einer Schuldenbremse – gemäss dem Modell des Bundesrats – fest.

Obwohl die tatsächlichen Einsparungen dieser Vorlage nicht bekannt sind, fallen sie wesentlich tiefer aus als in der ursprünglichen Version vorgesehen. Es stellt sich langsam die Frage, wohin der zweite Teil der 6. IV-Revision führen soll? Vom Versprechen gegenüber Volk und Wirtschaft, die IV finanziell zu sanieren, weichen die SGK-S und der Nationalrat mit ihrer Vorlage jedenfalls definitiv ab. Damit betreibt die Politik ein gefährliches Spiel, das nicht zuletzt auch der AHV schadet. Die 15 Milliarden Franken Schulden der IV gegenüber der AHV sind kein Pappenstiel und müssen rasch zurückbezahlt werden. Die AHV wird schon bald selbst auf genügend finanzielle Mittel angewiesen sein.

economiesuisse fordert, dass der Ständerat die IV auf den Sanierungspfad zurückbringt und insbesondere an der ausgabenseitigen Schuldenbremse festhält. Denn die IV-Finanzen können langfristig nur mit einer ausgabenseitigen Schuldenbremse gesichert werden. Erst recht, wenn der Grossteil der vorgesehenen Einsparungen der IV-Revision 6b gestrichen wird.