Freihandelsabkommen China–Schweiz: Hausaufgaben für Unternehmen und Verbände
Für einmal eine gute Nachricht für die Schweizer Aussenwirtschaft: Das heutige Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit China ist einer der grössten Erfolge unserer Aussenwirtschaftspolitik der letzten Jahre. Die Schweizer Unternehmen erhalten dank Zollsenkungen und höherem Rechtsschutz einen besseren Marktzugang zur weltweit zweitgrössten Industrienation. China ist schon längst nicht mehr nur Produktionsstandort für Billigware für die Weltmärkte. Innert kurzer Zeit ist das Land zum grössten Exporteur von Hightechgütern geworden. Und es entstand eine rasch wachsende Mittelschicht, deren Kaufkraft auf den Weltmärkten für Konsumgüter und Dienstleistungen schon bald deutlicher spürbar sein wird. Für die Schweizer Unternehmen ergeben sich mit dem neuen Abkommen deshalb wertvolle Geschäftsmöglichkeiten – immerhin haben sie während der nächsten Jahre einen kompetitiven Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Ländern.
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Allerdings müssen die Unternehmen zunächst einige Hausaufgaben erledigen, um die Vorteile des sino-schweizerischen Freihandelsabkommens auch tatsächlich nutzen zu können. Die Exporteure werden sich vertieft mit den Zollverfahren oder den Anforderungen an die Ursprungserzeugnisse auseinandersetzen müssen. Denn auch wenn die Zollsätze reduziert werden: die Zollverfahren bleiben.
Übrigens betreffen die Hausaufgaben auch die Branchenverbände und Handelskammern. Egal ob Basisinformationen, zolltechnische Besonderheiten oder Anlaufstellen bei Fragen: Die Verbände sind ebenfalls gefordert, ihren Mitgliedern entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Der Direktkontakt zu den Mitgliedern ist auch wichtig für das Feedback an die Schweizer Wirtschaftsdiplomaten.
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