Sparschwein mit Atemmaske

Bundeshaushalt: Schuldenbremse ermöglicht Milliardendefizit

Der Bundesrat hat Klarheit über die finanzielle Situation des Bundes geschaffen. Für dieses Jahr wird mit einem Haushaltsdefizit von drei bis fünf Milliarden Franken gerechnet. Die Corona-spezifischen Hilfsmassnahmen in der Höhe von Dutzenden von Milliarden Franken sind nicht darin enthalten; sie werden separat abgerechnet. Auch für das nächste Jahr plant der Bundesrat ein Defizit von einer Milliarde Franken. Die Schuldenbremse des Bundes ist so flexibel konstruiert, dass sie auch hohe Defizite in der Krise ermöglicht. Der Bund kann damit sein Ausgabenniveau halten und sogar weiter ausbauen. 

Die Situation ist nicht nur mit Bezug auf die Entwicklung der eigentlichen Corona-Pandemie unsicher, sondern auch bezüglich der Folgen der Pandemie für die öffentlichen Haushalte. Der Bundesrat hat mit Bezug auf den Bund etwas Klarheit geschaffen. 

Steuerausfälle führen zu Defizit

Aktuell wird im laufenden Jahr mit einem Defizit von drei bis fünf Milliarden Franken gerechnet. Das Defizit entsteht vor allem durch coronabedingte Steuerausfälle. Zum einen ist das Steueraufkommen als Folge der Wirtschaftskrise tiefer. Zum andern verschieben sich Steuerzahlungen ins nächste Jahr. Dies, weil der Bundesrat bereits zu Beginn der Krise als eine der ersten Massnahmen beschlossen hat, dass Steuerzahlungen bei der direkten Bundessteuer und bei der Mehrwertsteuer ohne Verzugszins aufgeschoben werden können. Geschätzt wird, dass Zahlungen von drei Milliarden Franken auf diese Weise erst nächstes Jahr getätigt werden. Die Notmassnahmen, die Bundesrat und Parlament zur Abfederung der Folgen der Pandemie beschlossen haben, belasten den Bundeshaushalt hingegen direkt nicht. Sie werden separat über den ausserordentlichen Haushalt abgewickelt. Aktuell schätzt der Bundesrat, dass diese Massnahmen Ende Jahr 20 bis 35 Milliarden Franken betragen werden. 

Schuldenbremse erlaubt hohe Defizite in der Krise

Für das nächste Jahr rechnet der Bundesrat mit einem Defizit im ordentlichen Haushalt von einer Milliarde Franken. In diesem Defizit sind Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie von insgesamt 1,6 Milliarden Franken enthalten. Um diesen Betrag wachsen die Ausgaben weiter – bis 2024 um insgesamt fünf Milliarden Franken. Damit wird klar, dass der Bund weder in diesem noch in den Folgejahren Abstriche bei den geplanten Ausgaben aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen machen muss. Dies ist die Folge der Schuldenbremse. Sie erlaubt in Krisen hohe Defizite, die es möglich machen, die Staatsaufgaben wie geplant zu erfüllen. In diesem Jahr beispielsweise kann der Bund ein Defizit von schätzungsweise über fünf Milliarden Franken machen (der genaue Betrag hängt von der effektiven Wirtschaftsentwicklung ab). Im nächsten Jahr ist ein weiteres Defizit von über drei Milliarden Franken erlaubt. Der Bundesrat rechnet damit, dass erst 2024 die Wirtschaft wieder mit normaler Auslastung läuft und entsprechend auch 2022 und 2023 noch Defizite erlaubt sein werden. Die Schuldenbremse erweist sich damit aufgrund ihrer Funktionsweise als zentrales Instrument zur Konjunkturstabilisierung – besser als jedes Stimulierungsprogramm.

Zum Umgang mit den Corona-Schulden will der Bundesrat Ende Jahr entscheiden. Die Schulden sollen in einem vernünftigen Zeitrahmen ohne Steuererhöhungen getilgt werden. Ziel ist die Rückkehr zu einem «robusten Staatshaushalt» – ein Ziel, das economiesuisse sehr unterstützt. 

Zu den Vorschlägen der Wirtschaft zum Schuldenabbau siehe: https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/schuldenabbau-ist-noetig-und-moeglich