Aufwandbesteuerung: pragmatischer Entscheid mit Fokus auf steuerlichen und ökonomischen Nutzen
Der Bundesrat hat beschlossen, die Aufwandbesteuerung beizubehalten, sie aber zu verändern und strengere Anwendungsbedingungen vorzuschreiben. Die entsprechende Botschaft wurde diese Woche verabschiedet. economiesuisse begrüsst den Willen des Bundesrats zur Beibehaltung dieser pragmatischen Steuerform.
Die Aufwandbesteuerung ist ein Trumpf im internationalen Steuerwettbewerb um natürliche Personen mit hohen Einkommen. Von der Anwesenheit solcher Personen hängen Tausende von Arbeitsplätzen in der Schweiz ab. Entsprechend ist die Aufwandbesteuerung wirtschaftlich sinnvoll. Der Verband der Schweizer Unternehmen unterstützt deshalb die Stossrichtung der Vorlage zur Revision der Pauschalbesteuerung. Er appelliert aber an das Parlament, die Steuerattraktivität zu wahren.
In der Schweiz generierten die rund 5450 Pauschalbesteuerten im Jahr 2010 Steuereinnahmen von fast 670 Millionen Franken. Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zufolge, sind mit der Pauschalbesteuerung direkt und indirekt über 22'000 Arbeitsplätze verbunden. Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung ist das System der Aufwandbesteuerung in jüngster Zeit vermehrt in Kritik geraten. Diese Kritik kommt allerdings nicht – wie bei anderen Steuerthemen – aus dem Ausland (wo es vergleichbare respektive attraktivere Modelle gibt), sondern aus dem Inland. So fordern auf eidgenössischer und kantonaler Ebene mehrere Vorstösse die Abschaffung der Pauschalbesteuerung.
Gefahren einer zu weitgehenden Verschärfung erkennen
Vor diesem Hintergrund geht das Vorhaben des Bundesrats, die Akzeptanz der Pauschalbesteuerung bei der Bevölkerung zu stärken und dabei auch Standortüberlegungen zu berücksichtigen, in die richtige Richtung. economiesuisse unterstützt deshalb die Stossrichtung der Vorlage zur Revision der Pauschalbesteuerung. Das gilt insbesondere für die vorgeschlagene Erhöhung der minimalen Bemessungsgrundlage auf 400'000 Franken bei den direkten Bundessteuern und den Erhalt der Autonomie der Kantone, die Höhe eines kantonalen Mindestbetrags selber festzulegen.
Das Parlament sollte gründlich prüfen, ob eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf den siebenfachen Eigenmietwert oder Mietzins im Rahmen der Ausgabenberechnung wirklich notwendig ist. Eine solche Regelung hätte womöglich je nach Immobilienlage in einigen Kantonen übermässige Steuererhöhungen zur Folge. Die Festlegung einer minimalen Bemessungsgrundlage (400'000 Franken) im Rahmen der direkten Bundessteuer vermeidet bereits eine zu niedrige Besteuerung; dagegen würde eine überschiessende Korrektur das Risiko des Wegzugs von Steuerpflichtigen erhöhen. Das steht im Widerspruch zum Ziel der Beibehaltung der Aufwandbesteuerung.
Flexibilität bewahren
Angesichts ihrer unterschiedlichen Betroffenheit muss den Kantonen weiterhin ein hohes Mass an Flexibilität bei der Umsetzung des revidierten Gesetzes gewährt werden. Nachdem die Änderungsvorschläge für die meisten betroffenen Steuerpflichtigen zu einer Steuererhöhung führen, sollte die Verlängerung der Übergangsfrist für bereits niedergelassene Personen auf über fünf Jahre geprüft werden.