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Zielgerichtete Korrektur statt Kosmetik im Kartellrecht​

06.10.2025

Auf einen Blick

  • ​​Die Wirtschaft begrüsst die Institutionenreform im Kartellrecht, die vorgeschlagenen Massnahmen sind aber unzureichend.
  • Der Bundesrat anerkennt die Schwächen der Wettbewerbsbehörden, bleibt mit seinen Reformvorschlägen aber weit hinter dem Notwendigen zurück.
  • Ohne eine klare Trennung von Untersuchung und Entscheid, gestärkte Verfahrensrechte und eine spezialisierte Beschwerdeinstanz wird die Vorlage ihr Ziel verfehlen.

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​​Der Bundesrat hat im Juni die Vernehmlassung zur Reform der Wettbewerbsbehörden eröffnet. economiesuisse begrüsst, dass die bestehenden Probleme erkannt wurden, erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen aber als unzureichend.

​Die institutionelle Struktur des Kartellverfahrens ist seit 1995 weitgehend unverändert geblieben, obwohl die Eingriffsbefugnisse der WEKO seither massiv ausgeweitet wurden. Heute vereint das System Untersuchung, Anklage und Entscheid in einer Behörde – ein Modell, das rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügt und zu langen, ressourcenintensiven Verfahren führt.

​Der Vorschlag des Bundesrates ist vor diesem Hintergrund viel zu zaghaft. Eine echte Reform, welche ein zukunftsbeständiges System gewährleistet, muss klar weitergehen und dabei folgende Punkte sicherstellen:

  • ​Klare Trennung von Untersuchung und Entscheid.
  • Stärkung der Beschwerdeinstanz.
  • ​Stärkung der Verfahrensrechte.

​Ohne diese grundlegenden Korrekturen wird die Vorlage ihr Ziel verfehlen.  

​economiesuisse fordert deshalb eine grundlegend überarbeitete Vorlage, die den rechtsstaatlichen Anforderungen genügt, die Effizienz steigert und für die Wirtschaft die Praxistauglichkeit des Kartellrechts sicherstellt.

Mehr dazu in der Stellungnahme zur Änderung des Kartellgesetzes.

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