

US-Zollvereinbarung: Rasche Aufnahme von Verhandlungen zentral
05.12.2025
Auf einen Blick
- Für die exportorientierten Schweizer Unternehmen ist eine Reduktion der US-Zölle von grosser Bedeutung.
- economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat den Entwurf des Verhandlungsmandats verabschiedet hat. Für die Wirtschaft ist zentral, dass die Verhandlungen rasch aufgenommen werden.
- Die Vereinbarung mit den USA ist ein guter Deal, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert Arbeitsplätze in der Schweiz.
Der Bundesrat hat heute den Entwurf für ein Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen mit den USA verabschiedet und zur Konsultation an die APK und die Kantone überwiesen.
economiesuisse begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat bestrebt ist, die Verhandlungen mit den USA zeitnah aufzunehmen. Für die exportorientierte Schweiz ist die rasche Aufnahme von Verhandlungen von grosser Bedeutung, um Planungssicherheit zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen zu sichern. Eine zeitnahe und verbindliche Lösung mit den USA ist für viele Schweizer Exportfirmen von existenzieller Bedeutung.
Um eine zeitnahe Aufnahme der Verhandlungen sicherzustellen, ist es zentral, dass die Konsultation mit Parlament und Kantonen möglichst rasch durchgeführt wird. Entscheidend ist, dass während der Konsultation keine unrealistischen Forderungen gestellt werden, um den Handlungsspielraum des Bundesrats nicht unnötig einzuschränken und das Mandat möglichst breit zu halten. Nur damit kann eine gute Basis für die anstehenden Verhandlungen geschaffen werden.
Zollvereinbarung ist ein guter Deal
Die am 14. November abgeschlossene unverbindliche Absichtserklärung zwischen der Schweiz und den USA ist ein guter Deal. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Lösung im US-Zollstreit. economiesuisse unterstützt die Joint Declaration. Mit der Vereinbarung werden die länderspezifischen US-Zölle von einem Zusatzzoll von 39 auf einen pauschalen Zollsatz 15 Prozent reduziert. Diese 15 Prozent sind «all-in» – es handelt sich also um eine Anpassung bis zur Obergrenze von 15 Prozent, nicht um einen zusätzlichen Zoll.
Die Schweiz erhält damit gleich lange Spiesse wie die EU-/EFTA-Staaten und auch Japan, wodurch ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil für unser Land wegfällt. Der neu vereinbarte Zollsatz liegt deutlich unter den seit Anfang August geltenden US-Zusatzzöllen in der Höhe von 39 Prozent, welche die exportorientierte Schweizer Wirtschaft in den vergangenen Monaten erheblich belastet haben. Für diverse Schweizer Unternehmen haben die Zölle die internationalen Geschäftsbeziehungen stark erschwert und waren teils existenzbedrohend.
Neben der zentralen Zollreduktion hat die Schweiz weitere wichtige Zusagen erreicht: Die USA setzen einerseits die Zusatzzölle für bestimmte Schweizer Produkte aus, die auf einer US-Liste für «aligned partners» stehen – etwa Flugzeuge oder Generika. Andererseits wird festgelegt, dass mögliche künftige US-Zusatzzölle auf pharmazeutische Produkte und Halbleiter im Rahmen der Section-232-Untersuchungen höchstens 15 Prozent betragen dürfen. Damit werden diese Branchen vor unverhältnismässigen Belastungen geschützt.
Eine baldige und verbindliche Umsetzung der Vereinbarung ist im Interesse der gesamten Schweizer Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze sowie den Zugang zu einem der wichtigsten Exportmärkte der Schweiz.
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