

Supreme Court stoppt IEEPA-Zölle – Unsicherheit für Schweizer Firmen bleibt
21.02.2026
Auf einen Blick
- Der US Supreme Court hat gewisse von US-Präsident Donald Trump verhängten Strafzölle für unrechtmässig erklärt. Die US-Regierung reagiert umgehend mit neuen Zollplänen.
- Für die Schweiz sinkt zwar der Zollsatz, doch die handelspolitische Unsicherheit für hiesige Firmen bleibt hoch.
- economiesuisse unterstützt den Bundesrat weiterhin hinsichtlich eines rechtlich verbindlichen Handelsabkommens mit den USA.
Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) hat in einer 6-zu-3-Entscheidung entschieden, dass die auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) basierenden Strafzölle unzulässig sind. US-Präsident Trump habe seine Kompetenzen überschritten, da solche Zölle eine klare Zustimmung des Kongresses erfordern.
US-Regierung reagiert mit neuen Zollinstrumenten
Noch am selben Tag kündigte Präsident Trump indes einen neuen globalen Zoll von 10 Prozent an, gestützt auf Section 122 des Trade Act von 1977. Dieses Instrument erlaubt Zölle von bis zu 15 Prozent für höchstens 150 Tage. Der 10-Prozent-Zoll soll gemäss Faktenblatt des Weissen Hauses ab dem 24. Februar in Kraft treten. Davon sollen jedoch bestimmte Warengruppe ausgenommen sein, beispielsweise Pharmaprodukte oder Autos.
Gleichzeitig hat die Trump-Regierung Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act angekündigt. Damit könnten die USA nach einigen Wochen und mit entsprechender Begründung höhere Zölle gegenüber einzelnen Ländern verhängen und längerfristig festsetzen.
Unsicherheit für Schweizer Firmen bleibt hoch
Für die Schweiz soll der bisherige Zollsatz von 15 Prozent entfallen und neu ein Zoll von 10 Prozent gelten. Die sektorspezifischen Zölle auf Stahl und Aluminium bleiben vom Urteil hingegen unberührt und bestehen weiter.
Trotz der Senkung des allgemeinen Zollsatzes bleibt für die Schweizer Wirtschaft weiterhin unklar, wie der Zugang zum wichtigen US-Markt künftig ausgestaltet wird. Zudem steht im Raum, dass bereits bezahlte US-Zölle rückgefordert werden könnten, wobei sich der Oberste Gerichtshof dazu nicht geäussert hat und daher vieles noch unklar bleibt.
Verhandlungen mit den USA bleiben entscheidend
Die Schweizer Wirtschaft hat ein grosses Interesse an möglichst stabilen und verlässlichen Handelsbeziehungen mit den USA. Deshalb unterstützt economiesuisse den Bundesrat weiterhin in seinem Bestreben, ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen zu erreichen.
Parallel dazu bleibt die Schweizer Politik gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken – etwa durch eine weitere Diversifizierung der Handelsbeziehungen sowie durch den Abbau bürokratischer Hürden im Inland.
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