
Senkung des Bundesbeitrags an die AHV ist sinnvoll
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Lage der Bundesfinanzen ist angespannt.
- Der Bundesbeitrag an die AHV soll deshalb vorübergehend angepasst werden.
- Damit trägt der Bund das Kostenwachstum der AHV weiterhin mit und sichert gleichzeitig Mittel für andere wichtige Aufgaben.
Sowohl die AHV wie auch der Bund stehen finanziell unter Druck. Bei der AHV steigen die Kosten aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren stark. Die Auszahlung der 13. AHV-Rente erhöht die Kosten um weitere 5 Milliarden Franken jährlich. Auch beim Bund steigen die Ausgaben stark. Haupttreiber ist neben der Armee der ordentliche Bundesbeitrag an die AHV, der infolge der demografischen Entwicklung und Auszahlung der 13. AHV-Rente jedes Jahr um mehrere hundert Millionen Franken zunimmt. Zur Einhaltung der Schuldenbremse ist deshalb ein Entlastungspaket nötig.
Der Bundesrat hat aufgrund der angespannten Situation im Bundeshaushalt entschieden, den Bundesbeitrag im Zusammenhang mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente von 20.2 auf 19.5 Prozent anzupassen. Damit trägt der Bund das Kostenwachstum der AHV weiterhin mit und sichert gleichzeitig Mittel für andere wichtige Aufgaben. Nun ist die Politik am Zug. Sie muss die Anpassung beschliessen. Die Massnahme ist aus vier Gründen sinnvoll:
1. Der Bundeshaushalt wird entlastet
Damit der Bundeshaushalt auch längerfristig die Schuldenbremse einhalten kann, braucht es Korrekturen von drei bis vier Milliarden Franken. Der Bundesrat schnürt deshalb ein Massnahmenpaket, das demnächst in die Vernehmlassung geht. Würde sich das Parlament bei der AHV gegen den Bundesrat stellen und die Anpassung des Beitrags ablehnen, würde der Bereinigungsbedarf im Bundeshaushalt noch einmal steigen, und zwar um 400 bis 440 Millionen Franken bzw. über 13 Prozent. Das sind substanziell höhere Ausgaben für den Bund, mit denen gleichzeitig weniger als 1 Prozent der AHV-Ausgaben finanziert würden. Die Anpassung des Bundesbeitrags ist unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten also sinnvoll.
2. Die Leistungen der AHV werden nicht tangiert
Der AHV-Ausgleichsfonds schreibt heute noch Überschüsse, weil frühere Reformen sich finanziell positiv auswirken und die angelegten Mittel zu Mehrerträgen führen. Die Anpassung des Bundesbeitrags ist deshalb verantwortbar. Die Leistungen der AHV können finanziert werden. Mittelfristig ist die Finanzierung aufgrund der starken Kostensteigerung aber nicht sichergestellt. Der Bundesrat muss deshalb eine Reform vorlegen, die ungefähr ab 2030 die Probleme angeht und die Renten auch für die weitere Zukunft sichert. Mit dem Inkrafttreten dieser Reform soll der Bundesbeitrag erneut angepasst werden.
3. Es entsteht Luft für andere Prioritäten
Im Parlament besteht ein starker Druck, die Armeeausgaben rasch zu erhöhen - rascher, als das der Bundesrat plant. Das zusätzlich geforderte Wachstum führt zu Mehrausgaben von einer Milliarde Franken pro Jahr. Diese Mehrausgaben sind nicht eingeplant und müssen noch finanziert werden. Indem der AHV-Bundesbeitrag temporär angepasst wird, entsteht für diese Finanzierung etwas Luft.
4. Die Mittel werden ausgeglichener verteilt
Der Bund finanziert per Gesetz 20.2 Prozent der Rentenausgaben. Weil diese Ausgaben wegen der älter werdenden Gesellschaft jedes Jahr steigen, nimmt auch der Bundesbeitrag in Franken jedes Jahr zu. Das geht auf Kosten anderer Aufgaben des Bundes (u.a. Bildung und Forschung, Verkehr, Internationale Zusammenarbeit). Weil diese Ausgaben gesetzlich nicht gebunden sind, können sie im Bedarfsfall leichter angepasst werden. Die Anpassung des AHV-Bundesbeitrags dämpft diesen Verdrängungseffekt. Die Verteilung der Mittel wird wieder etwas ausgeglichener.
Um die Verdrängung dauerhaft zu stoppen, will der Bundesrat die Finanzen von Bund und AHV entflechten. Er will den AHV-Beitrag an die Mehrwertsteuer binden, die sich im Gleichschritt mit der Wirtschaft entwickelt und damit auch eine gute Basis für eine durchschnittliche Beitragsentwicklung ist. Diese Lösung, die bereits bei der Invalidenversicherung angewendet wird, wird der Bundesrat demnächst im Entlastungspaket vorschlagen.