Zwei Anwälte diskutieren

Schweizer Unternehmen wollen keine Sammelklagen

Im Auftrag von economiesuisse und SwissHoldings führte die Forschungsstelle Sotomo unter der Leitung von Politgeograf Michael Hermann eine Studie zur Bewertung von Sammelklagen durch. Befragt wurden juristisch versierte Fachpersonen aus unterschiedlichsten Unternehmen und aus allen Branchen. Das Ergebnis zeigt klar, dass die Unternehmen die Vorlage des Bundesrats mehrheitlich sehr skeptisch beurteilen.

Seit über zehn Jahren wird in der Schweiz über die Einführung von Sammelklagen diskutiert. Seit zwei Jahren berät die Rechtskommission des Nationalrats über die Einführung von erweiterten Verbandsklagen und Gruppenvergleichen. Sie ist noch nicht auf die Vorlage eingetreten, da sie berechtigte Zweifel daran hat, ob die Vorlage des Bundesrates nicht doch mit einer umfassenden Systemänderung in unserem Rechtssystem verbunden wäre, deren Auswirkungen auf den Standort Schweiz, unser Rechtsverständnis und unsere Streitkultur (zu) gross wären. Um die Wirkung dieser Instrumente in der Praxis aufzeigen zu können, hat economiesuisse zusammen mit SwissHodlings dazu bei der Forschungsstelle Sotomo eine Studie in Auftrag gegeben.
 

​ Download der Sotomo-Studie ​

 

Die Schweizer Unternehmen wollen keine Sammelklagen

Die Auswertung der Umfrage ermöglicht es, ein objektives Bild von Seiten der Unternehmen zu erhalten, wie sie die aktuelle Rechtslage bei Kollektivschäden einschätzen und welche Veränderungen sie im Falle der Einführung von Sammelklagen erwarten würden. Und die Ergebnisse zeigen ein klares Bild: Sammelklagen sind aus Sicht der Schweizer Unternehmen nicht zielführend und grundsätzlich abzulehnen. Die Unternehmen sprechen sich grossmehrheitlich und klar gegen die Einführung von Sammelklagen aus Insbesondere erwarten sie eine Zunahme von besonders öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren gegen Unternehmen in der Schweiz und damit verbunden auch grosse Reputationsrisiken. Sie befürchten, dass der Druck auf die Unternehmen zunimmt, sich vorschnell auf einen Vergleich einzulassen.

Professionelle Prozessfinanzierer als Hauptprofiteure

Soweit Unternehmen Instrumente zur Durchsetzung von kollektiven Schäden schärfen wollen, setzen sie auf Alternativen wie Ombudsverfahren, technologische Mittel oder auf die Optimierung der bestehenden Klagetypen. Diese bewerten sie gegenüber den Sammelklagen als klar überlegen. Sammelklagen führen zudem zu erhöhten Risikokosten, die auch den Konsumentinnen und Konsumenten weitergereicht werden könnten. Davon würden insbesondere Anwältinnen und Anwälte, NGOs und Aktivisten aber insbesondere auch professionelle Prozessfinanzierer profitieren. Verlierer wäre der Wirtschaftsstandort Schweiz.

Erfahrungen aus dem Ausland schrecken ab

Je grösser ein Unternehmen ist und je mehr Erfahrungen ein Unternehmen mit Sammelklagen – insbesondere im Ausland – hat, desto stärker überwiegen die Bedenken gegenüber der Vorlage. Damit bestätigt die Umfrage auch die oft geäusserte Hauptsorge: dass gerade die Schweiz mit grossen und finanzkräftigen Unternehmen ein sehr attraktives Ziel ist für Organisationen, die darauf spezialisiert sind, mit Sammelklagen Gewinn zu machen.

Die Rechtskommission des Nationalrates wird am 11. April 2024 ihre Beratungen über Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates fortsetzen. Angesichts der erheblichen Schwächen des Bundesratsvorschlages und der damit verbundenen Gefahren für den Standort Schweiz setzt die Wirtschaft darauf, dass die Kommission diese rechtstechnisch überholte Vorlage nicht mehr weiter verfolgt.

Bei Rückfragen stehen Denise Laufer (Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings) und Erich Herzog (Leiter Wettbewerb und Regulatorisches economiesuisse) gerne zur Verfügung.