

Plattformregulierung: keine überschiessende Digitalregulierung
19.02.2026
Auf einen Blick
- economiesuisse unterstützt das Ziel, geltendes Recht im digitalen Kommunikationsraum besser durchzusetzen.
- Damit das gelingt, muss das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) eng bleiben und sich auf verfahrensbezogene Mindeststandards beschränken.
- In der aktuellen Fassung ist der Entwurf an mehreren Stellen überschiessend, insbesondere bei den Befugnissen des BAKOM, möglichen Netzsperren und den drohenden Bussen.
Mit dem KomPG will der Bundesrat die Durchsetzung des bereits geltenden Schweizer Rechts im digitalen Kommunikationsraum verbessern. Im Fokus stehen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen – insbesondere dort, wo es um Meldungen und Beschwerden zu mutmasslich strafbaren Inhalten geht, namentlich im Kontext öffentlich verbreiteter Hassrede. Der Vorentwurf zielt damit auf eine Vollzugsarchitektur: Er definiert Verfahrenspflichten, nicht neue inhaltliche Verbote.
economiesuisse trägt Ziel mit, fordert aber Anpassungen
economiesuisse hat am 16. Februar 2026 eine Stellungnahme eingereicht. Der Verband trägt das zentrale Ziel mit, dass Schweizer Recht auch gegenüber sehr grossen, grenzüberschreitend tätigen Diensten wirksam zur Geltung kommt. Der verfahrensbezogene Ansatz des Vorentwurfs ist dafür grundsätzlich richtig. Entscheidend ist, dass der enge Zuschnitt konsequent beibehalten, der Entwurf aber dort nachgeschärft wird, wo Fehlanreize und Doppelspurigkeiten drohen.
Damit aus dem richtigen Ansatz eine praxistaugliche Lösung wird, sieht economiesuisse vier zentrale Anpassungspunkte:
- Meinungs- und Informationsfreiheit schützen: Der Entwurf darf keine Fehlanreize schaffen, in Grenzfällen vorsorglich Inhalte zu löschen oder Reichweiten zu drosseln (Over-Removal). Der Vollzug muss auf Verfahren und Mindeststandards fokussiert bleiben, nicht auf faktische Ergebnissteuerung.
- International anschlussfähig bleiben: Weil grosse Anbieter bereits in internationalen Regimen operieren, soll die Schweiz keine Sonderprozesse ohne Zusatznutzen schaffen. economiesuisse verlangt daher eine gesetzliche Äquivalenzanerkennung: Gleichwertige Verfahren, Nachweise und Berichte müssen angerechnet werden und verhindern so ein Parallelsystem mit Doppelspurigkeiten (eigene Schweizer Reports, Nachweise, Auditlogiken).
- Überschiessende Vollzugsinstrumente korrigieren: Netzsperren sind ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, den freien Informationszugang und die Wirtschaftsfreiheit und werden klar abgelehnt.
- Sanktionsrahmen verhältnismässig gestalten und Rolle des Bakom überdenken: Bussen bis 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind im schweizerischen Kontext nicht anschlussfähig und setzten Fehlanreize. Inhalte werden so im Zweifel entfernt. Zudem sind die weitgehenden Aufsichts- und Busskompetenzen, welche man dem Bakom geben möchte, nicht angemessen und erhöhen das Risiko von parallelen, aber unterschiedlichen Vollzugssystemen in der Schweiz und in den Nachbarländern.
Das KomPG schafft Mehrwert, wenn es als schlankes Verfahrensgesetz die Durchsetzung bestehenden Rechts verbessert, ohne Schweizer Sonderwege aufzubauen. Zentral ist dabei eine Vollzugsarchitektur, die gleichzeitig wirksam, grundrechtsverträglich und international anschlussfähig ist.
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