

Auf einen Blick
- Die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit ist klar arbeitsmarktgetrieben.
- Zuwanderer aus dem EU-/EFTA-Raum weisen eine hohe Erwerbsbeteiligung auf und entlasten unsere AHV und IV, weil sie mehr Beiträge leisten als Leistungen beziehen.
- Die Personenfreizügigkeit ist zentral für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch muss die Schweiz ihre Hausaufgaben im Inland machen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat den 22. Observatoriumsbericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen publiziert.
Personenfreizügigkeit bleibt für die Schweizer Unternehmen zentral
Die Resultate bestätigen einmal mehr, dass die Zuwanderung aus dem EU-/EFTA-Raum überwiegend arbeitsmarktgetrieben ist und sich somit eng an der Nachfrage der hiesigen Unternehmen orientiert. Viele offene Stellen, etwa in den wissensintensiven Zweigen des Dienstleistungssektors, im Gesundheitswesen, in der produzierenden Industrie, aber auch im Gastgewerbe oder im Bau lassen sich ohne ausländische Arbeitskräfte vielfach sonst nicht besetzen.
Gleichzeitig zeigt der Bericht, wie bereits in den Vorjahren, dass die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit die inländische Erwerbsbevölkerung ergänzt und nicht verdrängt. Insgesamt ist die Erwerbsbeteiligung in den vergangenen Jahren weiter gestiegen, insbesondere bei den Frauen. Eine stärkere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials wurde durch die Zuwanderung also nicht behindert. Auch die strukturelle Arbeitslosigkeit hat sich nicht erhöht. Von konjunkturellen Effekten abgesehen sind heute weder Einheimische noch Zugewanderte häufiger arbeitslos als noch vor 15 Jahren.
Arbeitskräfte aus dem EU-Raum stützen unsere Sozialwerke
Arbeitskräfte aus dem EU-/EFTA-Raum leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer Sozialwerke. So lag die Erwerbsquote dieser Personengruppe im Alter zwischen 15 und 65 Jahren 2025 bei 87.3 und ihr durchschnittliches Erwerbspensum bei 89 Prozent. Damit sind sie im Schnitt häufiger erwerbstätig und auch in höheren Pensen tätig als Schweizerinnen und Schweizer.
Entsprechend tragen sie überproportional zur Finanzierung von AHV und IV bei, indem sie rund 28 Prozent der Beiträge leisten, aber nur etwa 15 Prozent der Leistungen beziehen. Die Zuwanderung kann damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung leisten, ersetzt jedoch nicht notwendige strukturelle Reformen in der Altersvorsorge. Sie verschafft vielmehr Zeit, um die erforderlichen Anpassungen anzugehen und die Finanzierung der Sozialwerke langfristig zu sichern.
Die Schweiz muss ihre Hausaufgaben im Inland machen
Die Arbeitskräftezuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit ist und bleibt ein zentrales Element für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz. Diese Einschätzung deckt sich auch mit anderen Studien, die etwa die Folgen eines möglichen Wegfalls der Bilateralen I untersuchen.
Gleichzeitig ist klar, dass die Schweiz ihre Hausaufgaben im Inland konsequent angehen muss. Das inländische Arbeitskräftepotenzial gilt es noch besser auszuschöpfen. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften bleiben vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zentral. Negative Erwerbsanreize wie höhere Lohnabgaben müssen unbedingt vermieden werden. Stattdessen braucht es gezielte Anreize für längeres Arbeiten sowie strukturelle Reformen, die unser Altersvorsorgesystem an die demografische Realität anpassen.
Ebenso dringlich ist es, die Produktivität durch eine Reduktion der Bürokratielast und dank der Digitalisierung zu steigern, die Engpässe im Verkehr zu beseitigen, die Bewilligungsverfahren im Wohnungsbau zu vereinfachen und die geltenden Asylgesetze konsequenter anzuwenden. Nur mit einem Bündel an zielgerichteten Massnahmen wird es uns gelingen, unseren Wohlstand zu sichern und die bestehenden Herausforderungen der Schweiz nachhaltig zu lösen.
Dossierpolitik
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