

Mehr Fachkräfte dank Individualbesteuerung
11.12.2025
Auf einen Blick
- Heute zahlen viele verheiratete Paare mehr Steuern als unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen.
- Mit der Individualbesteuerung wird jede Person einzeln besteuert, wodurch die Erwerbsanreize für Zweitverdienende steigen.
- Die Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials steigt, was dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.
Die heutige Paarbesteuerung führt dazu, dass gewisse verheiratete Doppelverdiener mehr Steuern zahlen als unverheiratete Paare mit vergleichbaren Einkommen. Diese sogenannte Heiratsstrafe, die vor allem bei der Bundessteuer besteht, trifft rund 670’000 Ehepaare, während gleichzeitig etwa 650’000 Ehepaare von der gemeinsamen Besteuerung profitieren. Darüber hinaus bringt das bestehende System einen ungewünschten Nebeneffekt mit sich: Die gemeinsame Besteuerung dämpft die Erwerbsanreize von Zweitverdienenden, meist Frauen. Denn Zusatzeinkommen fallen rasch in eine höhere Progressionsstufe und damit wird ein höheres Arbeitspensum unattraktiver. Mit der Einführung der Individualbesteuerung sollen beide Probleme gelöst werden.
Handlungsbedarf erkannt, Uneinigkeit über Vorgehen
Das Parlament hat in der Sommersession 2025 sowohl die Volksinitiative der FDP-Frauen für eine Individualbesteuerung wie auch den Gegenvorschlag in Form des Bundesgesetzes zur Individualbesteuerung knapp angenommen. Unterstützt werden der Gegenvorschlag und die Initiative von FDP, SP, glp und Grünen, während sich Mitte und SVP dagegenstellen. Im Herbst 2025 kam es gleich doppelt zum Referendum gegen den Gegenvorschlag: Ein Kantonsreferendum sowie ein überparteiliches Referendum von Mitte, SVP, EDU und EVP wurden eingereicht. Damit steht fest, dass am 8. März 2026 über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung abgestimmt wird. Die FDP-Frauen haben ihre Initiative bedingt zurückgezogen, können sie jedoch reaktivieren, falls das Bundesgesetz an der Urne scheitert.
Parallel zur Individualbesteuerung wird eine Initiative der Mitte zur Abschaffung der Heiratsstrafe innerhalb des bestehenden Systems im Parlament behandelt. Vorgesehen sind Splitting-Modelle oder eine alternative Steuerberechnung, bei der Ehepaare sowohl gemeinsam als auch separat veranlagt werden und der tiefere Betrag gilt. Dies wäre eine Hybridform zwischen Paar- und Individualbesteuerung, mit welcher die Heiratsstrafe weitestgehend abgeschafft würde. Die Erwerbsanreize würden allerdingst nicht gleichermassen verbessert. Die Mitte-Initiative wird 2026 vors Volk kommen. Eine gleichzeitige Abstimmung mit der Volksinitiative zur Individualbesteuerung ist, sollte das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung im März scheitern, damit möglich.

Das sieht der Gegenvorschlag vor
Beim Bundesgesetz über die Individualbesteuerung handelt sich um eine relativ reine Form der Individualbesteuerung, die alle Steuerpflichtigen separat besteuert und damit insbesondere einen stärkeren Erwerbsanreiz schaffen soll. Laut Bundesrat könnten auf Bundesebene 2’600 bis 11’100 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen, schweizweit sogar 10’000 bis 44’000. Der Effekt fällt besonders hoch aus, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Am meisten profitieren Doppelverdiener-Ehepaare mit ausgeglichenen Einkommen. Die erwarteten Steuerausfälle wurden aufgrund von Anpassungen in den Steuertarifen von 800 auf 600 Millionen Franken reduziert. Die Kantone müssen innerhalb von sechs Jahren eigene Umsetzungsmodelle erarbeiten, und der Systemwechsel soll 2031 in Kraft treten.
Erwerbsanzeite fördern, Fachkräfte besser nutzen
economiesuisse unterstützt die Individualbesteuerung und hat die Ja-Parole für die Abstimmung am 8. März gefasst. Der Verband sieht darin eine Massnahme gegen den Fachkräftemangel und zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Indem die Einkommen individuell besteuert werden, sind die Ehepartner steuerlich unabhängig und eine Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit hat keinen negativen Effekt mehr auf den zu zahlenden Steuerbetrag. Da eine relativ reine Variante der Individualbesteuerung beschlossen wurde, fällt der erwartete Erwerbsanreiz entsprechend hoch aus.
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