

Auf einen Blick
- Die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente wird dieses Jahr das erste Mal ausbezahlt.
- Der Ständerat hält bei der Finanzierung an einer Mischvariante mit einer Mehrwertsteuererhöhung und zusätzlichen Lohnbeiträgen fest.
- economiesuisse lehnt höhere Lohnbeiträge ab; diese belasten die ohnehin unter Druck stehende Wirtschaft und die erwerbstätige Generation.
Der Ständerat hat sich in der Frühjahrssession erneut mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente befasst. Die Zusatzleistung wurde 2024 vom Volk beschlossen – wer sie bezahlt, ist jedoch weiterhin umstritten. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte vor. Damit soll die Finanzierung rasch erfolgen, breit abgestützt sein und möglichst geringe negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Der Nationalrat unterstützt diesen Ansatz, will die Zusatzfinanzierung jedoch bis zur nächsten AHV-Reform befristen.
Ständerat hält an Mischfinanzierung fest
Der Ständerat fordert zusätzlich zur Mehrwertsteuer höhere Lohnbeiträge. Ursprünglich begründete er dies damit, dass gleichzeitig eine weitere Ausbau-Initiative finanziert werden soll, über die das Volk noch gar nicht abgestimmt hat. Von dieser Idee ist er inzwischen abgerückt. Trotzdem hält er an einer Mischfinanzierung fest: Die Mehrwertsteuer soll um 0.4 Prozentpunkte und die Lohnbeiträge um 0.3 Prozentpunkte erhöht werden. Weitere 0.3 Prozentpunkte sollen bei den Lohnbeiträgen folgen, wenn das Vermögen der AHV unter eine gewisse Schwelle sinkt.
Ohne Gegenfinanzierung ist das AHV-Vermögen in Gefahr
Die Wirtschaft hat die 13. AHV-Rente nicht unterstützt, weil sie teuer und für einen grossen Teil der Rentnerinnen und Rentner nicht nötig ist, um ihre Existenz zu sichern. Sie hat stets vor den erheblichen Kosten der Initiative gewarnt: Die Zusatzleistungen belasten die AHV jährlich mit rund 4 bis 5 Milliarden Franken. Entgegen den Behauptungen der Initianten können diese Mehrausgaben nicht aus bestehenden Mitteln finanziert werden. Ohne Gegenfinanzierung müsste das Vermögen der AHV angezapft werden – das wäre gesetzlich problematisch und langfristig nicht nachhaltig. Die offene Rechnung muss also jetzt bezahlt werden. Die Wirtschaft fordert deshalb eine rasche und solide Finanzierung, damit die Kosten nicht kommenden Generationen aufgehalst werden.
Pensionierte müssen zur Finanzierung beitragen
Für die Fairness der Finanzierung ist auch relevant, wer die Initiative für eine 13. AHV-Rente befürwortet hat. Nachbefragungen zeigen deutlich: Besonders stark unterstützt wurde die Vorlage von Personen, die direkt profitieren – also von Rentnerinnen und Rentnern. Die Stimmen der über 60-Jährigen waren entscheidend für das Ja, während junge Stimmberechtigte mehrheitlich dagegen waren. Daraus ergibt sich eine einfache Konsequenz: Zur Finanzierung sollen auch jene eingebunden sein, die die Zusatzleistung an der Urne beschlossen haben. Die Mehrwertsteuer ist dafür am besten geeignet, weil sie alle Generationen in die Finanzierung einbezieht.
Lohnbeiträge treffen Wirtschaft und Erwerbstätige
Bei einer Finanzierung über Lohnbeiträge wäre das anders: Die Generation über 65 Jahren beteiligt sich daran kaum noch, weil sie grösstenteils nicht mehr erwerbstätig ist. Aus Sicht der Generationengerechtigkeit sind Lohnbeiträge deshalb das falsche Instrument. Hinzu kommt, dass höhere Lohnbeiträge die ohnehin hohen Lohnkosten in der Schweiz weiter erhöhen würden. Die Mehrbelastung würde primär von den Erwerbstätigen und den Arbeitgebern getragen und sich negativ auf Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaft auswirken. Die Mischfinanzierung überzeugt aber auch aus administrativen Gründen nicht: Sie würde zwei unterschiedliche Abgabensysteme gleichzeitig verändern und damit den Aufwand für Unternehmen unnötig vergrössern.
Finanzierung über Lohnbeiträge wird klar abgelehnt
Die Wirtschaft lehnt Lohnbeiträge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente deshalb klar ab. Sie würden vor allem jene belasten, die die wirtschaftliche Zukunft des Landes tragen: die Erwerbstätigen und die Unternehmen. Der Nationalrat muss deshalb auf seiner Linie bleiben und an der befristeten Mehrwertsteuererhöhung festhalten. Angesichts der ebenfalls offenen Finanzierungsfrage zur Armee sollte auch eine geringere MWST-Erhöhung als die vom Nationalrat unterstützen 0.7 Prozentpunkte diskutiert werden.
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