

Kartellrecht: Bundesrat verharrt bei kosmetischen Korrekturen
21.05.2026
Auf einen Blick
- Der Bundesrat hat gestern die Botschaft zur Reform der Wettbewerbsbehörden verabschiedet – er ignoriert die breite Kritik aus der Vernehmlassung und belässt die zentralen strukturellen Mängel des Kartellverfahrens weitgehend unkorrigiert.
- Das Parlament ist nun gefordert, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen.
Der Bundesrat hat gestern die Botschaft zur Reform der Wettbewerbsbehörden verabschiedet. Darin ignoriert er die zahlreichen kritischen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung und spricht vielmehr von einer «breiten Zustimmung». Ein Blick in die Stellungnahmen zeichnet indes ein deutlich differenzierteres Bild: Gerade zentrale Kritikpunkte der Wirtschaft bleiben weitgehend unberücksichtigt.
Breite Kritik im Rahmen der Vernehmlassung wird ignoriert
Von den 58 eingegangenen Stellungnahmen lehnten 16 Teilnehmer die Vorlage ausdrücklich ab – darunter economiesuisse, SwissHoldings, der Schweizerische Gewerbeverband, Swissmem, Bauenschweiz, der Schweizerische Baumeisterverband, Centre Patronal, FER, Promarca und Swico. Auch die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen äusserte sich kritisch. Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest verkürzt, von einer «breiten Zustimmung» zu sprechen.
Verfahrensbeschleunigung am falschen Ort
Besonders stossend ist, dass der Bundesrat zentrale rechtsstaatliche Reformanliegen mit dem Verweis auf eine angebliche Verfahrensbeschleunigung verwirft. So verzichtet er weiterhin auf eine institutionelle Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid sowie auf die Einführung eines unabhängigen Hearing Officers. Gerade diese Vorschläge zielten darauf ab, die Verfahrensfairness und die institutionelle Unabhängigkeit zu stärken.
Dabei liegt der eigentliche Engpass der Kartellverfahren nicht bei der WEKO, sondern auf Ebene der Beschwerdeinstanz: Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dauern durchschnittlich knapp fünf Jahre – und damit in vielen Fällen länger als die Untersuchung selbst. Ein erheblicher Teil der Gesamtverfahrensdauer entfällt auf die Zeit zwischen Abschluss des Schriftenwechsels und Urteilsfällung. Dennoch verzichtet der Bundesrat auf ein spezialisiertes Wettbewerbsgericht oder zumindest auf eine eigene Wettbewerbskammer am Bundesverwaltungsgericht. Das eigentliche Beschleunigungspotenzial bleibt damit ungenutzt.
Institutionelle Probleme bleiben bestehen
Unberücksichtigt bleiben zudem weitere zentrale Reformanliegen: Weder werden der WEKO eigene Kommissionsschreiberinnen und Kommissionsschreiber zur Verfügung gestellt, noch erfolgt eine konsequente Entflechtung von Sekretariat und Entscheidinstanz. Hinzu kommt, dass der Bundesrat an der Verkleinerung der WEKO festhält – obwohl gerade dies die Abhängigkeit der Kommission vom Sekretariat zusätzlich vertiefen dürfte.
Parlament muss den Bundesrat zur Nachbesserung zwingen
Die Vorlage wird die strukturellen Probleme der Kartellverfahren in ihrer heutigen Form nicht lösen können. Es ist zwingend, dass die Rechtsstaatlichkeit der Kartellverfahren verbessert wird. Das Parlament sollte vom Bundesrat fordern, die offenen institutionellen und rechtsstaatlichen Fragen substanziell aufzugreifen, statt sich mit punktuellen oder rein kosmetischen Anpassungen zu begnügen.
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