
Kartellgesetz: Die Kommission erkennt Handlungsbedarf
Das Wichtigste in Kürze:
- Die WAK-N betont die Notwendigkeit, die heutige Anwendung des Kartellgesetzes zu korrigieren.
- Die formalistische Praxis behindert sinnvolle Kooperationen und schränkt Unternehmen grundlos ein.
Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats bereits im Oktober einstimmig das Eintreten auf die Vorlage beschlossen hatte, setzte sie in ihrer gestrigen Sitzung die Detailberatung fort. Sie sieht dringenden Handlungsbedarf bei der bestehenden Praxis im Kartellrecht: «Die Kommissionsmehrheit teilt die Ansicht, dass die heutige Anwendung des Kartellgesetzes in gewissen Fällen zu weit geht. Dadurch schwebe auch über unschädlichen Wettbewerbsabreden und Verhaltensweisen das Damoklesschwert einer Sanktionierung durch die WEKO.»
Die Kommission kritisiert insbesondere die bestehende formalistischen Praxis, welche starre Regeln über eine differenzierte Einzelfallprüfung stellt, wirtschaftlich sinnvolle Kooperationen erschwert und dadurch erhebliche Rechtsunsicherheiten verursacht. Es ist daher erfreulich, dass die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der zentralen Bestimmungen in Art. 5 und Art. 7 KG vorgeschlagen hat. Vorbehältlich der Bestätigung in der Gesamtabstimmung wird damit eine wichtige Differenz zum Ständerat geschaffen und vorerst verhindert, dass der heutige formalistische Kurs zementiert wird. Der Weg für eine überfällige Praxiskorrektur im Kartellrecht bleibt offen.