Funk Container
mann schiebt transportwagen

Investitionsprüfgesetz: Überdehnter Anwendungsbereich abgewendet 

02.12.2025

Auf einen Blick

  • Beim Investitionsprüfgesetz bereinigt der Nationalrat die Differenzen und unterstützt die schlanke Version des Ständerats.
  • Ein überdehnter Anwendungsbereich des Gesetzes mit entsprechenden Regulierungskosten konnte abgewendet werden.  
  • Offene Märkte und ausländische Investitionen bleiben absolut zentral für den Standort Schweiz, da sie den hohen Kapitalbedarf decken, sowie den Marktzugang und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. 

Artikel teilen

Beim Investitionsprüfgesetz hat der Nationalrat heute die Differenzen zum Ständerat bereinigt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.

In seiner Beratung zeigte der grosse Rat Augenmass und stellte sich hinter den schlanken Entwurf des Bundesrates. Dieser sieht eine staatliche Prüfung nur dann vor, wenn ein inländisches Unternehmen in einem besonders kritischen Bereich tätig ist und von einem staatlich kontrollierten ausländischen Investor übernommen werden soll. Diese Übernahme muss zudem die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Schweiz bedrohen oder gefährden.

Überdehnter Geltungsbereich verhindert

In der ersten Lesung im Herbst 2024 hatte der Nationalrat den Anwendungsbereich des Gesetzes noch stark ausgeweitet: So wollte er insbesondere auch Übernahmen durch private ausländische Investoren einer staatlichen Prüfung unterstellen. Zudem sollte neben öffentlicher Ordnung und Sicherheit der Schweiz auch deren Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen ausdrücklich unter Schutz gestellt werden.

Diese unnötigen Ausweitungen sind nun vom Tisch. Eine solche Überdehnung hätte zu deutlich höheren Regulierungskosten für Unternehmen und Behörden geführt – in einer Zeit, in der die weltwirtschaftlichen Unsicherheiten die Schweizer Wirtschaft ohnehin stark belasten. Was die Schweizer Wirtschaft jetzt braucht, sind Entlastungen statt zusätzlicher Pflichten.

Offene Märkte als Erfolgsfaktor der Schweiz

Die Schweiz gehört weltweit zu den führenden Direktinvestorinnen. Wer von Partnerländern glaubwürdig mehr Marktöffnung einfordert, darf im eigenen Land keine überschiessenden staatlichen Investitionskontrollen errichten. Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz basiert seit jeher auf offenen Märkten und einer starken internationalen Vernetzung.

Weil das inländische Kapital den hohen Investitionsbedarf nicht allein decken kann, sind ausländische Direktinvestitionen zentral. Die traditionell offene, aber stets umsichtig ausgestaltete Haltung der Schweiz gegenüber ausländischen Investitionen hat entscheidend dazu beigetragen, dass sie sich trotz kleinem Heimmarkt im internationalen Standortwettbewerb behaupten konnte.

Keine Gefahr durch Firmenübernahmen – echte Risiken liegen anderswo

Bis heute sind keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Schweiz gefährdet hätten. Das bestätigt auch der Bundesrat. Gefährdet werden die öffentliche Sicherheit und Ordnung somit nicht durch rechtmässige Firmenübernahmen, sondern vielmehr durch illegale Aktivitäten wie Cyberkriminalität, Wirtschaftsspionage oder den Diebstahl Geistigen Eigentums. 

Passende Artikel

zum Thema Internationaler Marktzugang

Newsletter abonnieren

Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.

E-Mail-Adresse