Individualbesteuerung: Arbeitsmarkt profitiert

24.02.2026

Auf einen Blick

  • Mit der Individualbesteuerung werden Ehepartner separat besteuert.
  • Der Erwerbsanreiz steigt, weil für Zweiteinkommen die Besteuerung bei null beginnt und die Progression erst später wirkt.
  • Stärkere Erwerbsanreize helfen, das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, der Fachkräftemangel wird gelindert.

Artikel teilen

Als PDF herunterladen

Heute zahlen verheiratete Paare, die beide erwerbstätig sind, oft mehr Steuern als unverheiratete Paare. Denn ihre Einkommen werden zusammengerechnet, was wegen der Progression zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Diese sogenannte Heiratsstrafe ist ungerecht und wurde vom Bundesgericht bereits 1984 als verfassungswidrig beurteilt. Sie kann dazu führen, dass die zweitverdienende Person auf eine Erwerbsarbeit verzichtet oder ein bestehendes Arbeitspensum nicht erhöht.

Mit der Individualbesteuerung beginnt die Besteuerung immer bei null. Jede Person füllt ihre eigene Steuererklärung aus. Einkommen und Vermögen werden separat – individuell – besteuert, auch bei Ehepaaren. Die Individualbesteuerung gilt für alle Staatsebenen, also nicht nur beim Bund, sondern auch in den Kantonen und Gemeinden.

Effizienzgewinne relativieren anfänglichen Mehraufwand

Die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe vollständig ab. Ehepaare werden nie mehr höher besteuert als unverheiratete Paare. Mit der Individualbesteuerung ist ein gewisser Aufwand verbunden. Wenn jede Person selber eine Steuererklärung ausfüllt, steigt die Zahl der Steuererklärungen naturgemäss. Soll die Heiratsstrafe abgeschafft werden, ist ein Mehraufwand unvermeidlich. Das gilt für alle Lösungen – auch für solche, bei denen an der gemeinsamen Besteuerung festgehalten wird (Mitte-Initiative, die später im Jahr zur Abstimmung gelangt).

Mit der Individualbesteuerung wird mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers beziehungsweise einem Anstieg um rund ein Drittel gerechnet. Die digitalen Verarbeitungsmöglichkeiten werden den Mehraufwand begrenzen. Die Verfahren werden zudem teilweise vereinfacht.

Viele Steuerpflichtige profitieren

Die Individualbesteuerung bringt für viele Steuerzahlende eine Entlastung. Geschätzt wird, dass rund die Hälfte der Steuerpflichtigen oder über 3 Millionen weniger direkte Bundessteuer bezahlen werden. Für ein weiteres Drittel ändert sich nichts. Verheiratete Paare, bei denen beide erwerbstätig sind, erhalten praktisch immer eine Entlastung, ausser eines der Erwerbseinkommen ist sehr klein. Die Individualbesteuerung möchte die Erwerbstätigkeit fördern. Unter den steuerlichen Fördermassnahmen ist sie die wahrscheinlich wirksamste.

Arbeitsmarkt profitiert von Fachkräften

Mit der Individualbesteuerung werden insbesondere Zweiteinkommen steuerlich entlastet. Die Steuerentlastung stärkt Erwerbsanreize. Der Bund hat dazu Berechnungen durchgeführt. Werden Zweiteinkommen separat besteuert, kann dies dazu führen, dass bis zu 44'000 Vollzeitpensen neu besetzt werden können. Angenommen wird, dass die Beschäftigung vor allem bei Frauen steigt, weil es bei Ehepaaren heute häufig noch die Frauen sind, die die Zweiteinkommen erzielen. In der Schweiz arbeiten zwar im internationalen Vergleich sehr viele Frauen, aber die Pensen sind häufig relativ tief. Die teilweise hohe steuerliche Belastung ist ein Grund dafür. Mit der Individualbesteuerung wird das geändert. Arbeiten mehr Frauen in höheren Pensen, nützt das nicht nur den Frauen selbst. Profitieren werden viele Familien und nicht zuletzt die auf inländische Arbeits- und Fachkräfte angewiesene Schweizer Wirtschaft.

Passende Artikel

zum Thema Steuerpolitik

Newsletter abonnieren

Jetzt hier zum Newsletter eintragen. Wenn Sie sich dafür anmelden, erhalten Sie ab nächster Woche alle aktuellen Informationen über die Wirtschaftspolitik sowie die Aktivitäten unseres Verbandes.

E-Mail-Adresse