

Auf einen Blick
- economiesuisse lehnt die Bargeld-Initiative ab und unterstützt stattdessen den direkten Gegenentwurf.
- Die Bargeld-Initiative verlangt, dass Münzen und Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll die Einführung einer anderen Währung als Ersatz für den Schweizer Franken einer Volksabstimmung bedürfen.
- Diese berechtigten Anliegen werden mit dem Gegenentwurf ausreichend erfüllt und rechtlich sauber umgesetzt.
Am 8. März kann die Schweizer Stimmbevölkerung über verschiedene politische Vorhaben entscheiden. Befinden soll der Souverän unter anderem über die Frage, ob die Verfügbarkeit von Bargeld und der Franken als schweizerische Währung auf Verfassungsebene verankert werden sollen. Dies verlangt eine Volksinitiative, welche die Freiheitliche Bewegung Schweiz im Februar 2023 eingereicht hat. Die Initiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verlangt, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll ein allfälliger Ersatz des Schweizer Frankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Gute Gründe für die Verfügbarkeit von Bargeld
Das Anliegen der Bargeld-Initiative ist aus Sicht von economiesuisse grundsätzlich zu unterstützen. Es gibt valable Argumente, warum Bargeld trotz der wachsenden Bedeutung digitaler Zahlungsmittel beibehalten werden sollte. Erstens ist es ein offensichtlicher Vorteil gegenüber digitalen Zahlungssystemen, dass für Bargeldzahlungen keine technischen Systeme benötigt werden. In Krisenfällen wie Blackouts oder Hackerangriffen auf digitale Infrastrukturen stellt Bargeld sicher, dass der Zahlungsverkehr zumindest teilweise aufrechterhalten werden kann. Zweitens ist es zu begrüssen, dass die Bevölkerung die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln hat. Diese Wahlmöglichkeit ist Ausdruck eines freiheitlichen Wirtschaftssystems.
Es kommt zur Stichfrage
Die Argumente für den Erhalt von Bargeld teilt auch der Bundesrat. Er hat aber beschlossen, die Volksinitiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Denn der Verfassungstext der Initiative weist einige Schwächen in der Formulierung auf. So handelt es sich zum Beispiel bei «in genügender Menge» um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Bedeutung von der Initiative nicht genauer definiert wird. Zudem ist es nicht sinnvoll, wenn in einer einzigen Bestimmung in der Verfassung festgehalten wird, dass eine Änderung «Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden» muss, da dies ohnehin für jede Verfassungsänderung gilt. Mit dem Gegenentwurf würden bereits heute in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben. Dies hätte den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu diesen Bestimmungen gibt. Diese Vorzüge des Gegenentwurfs überzeugten auch das Parlament. National- und Ständerat haben den Gegenentwurf fast einstimmig angenommen, während sie die Initiative aufgrund der ungeeigneten Formulierungen ablehnen. Weil die Initianten ihr Anliegen nicht zurückgezogen haben, kann die Stimmbevölkerung über beides abstimmen und in der Stichfrage angeben, ob die Volksinitiative oder der Gegenentwurf vorgezogen werden soll, falls beide angenommen werden.
economiesuisse unterstützt den direkten Gegenentwurf
Aus Sicht der Wirtschaft werden die berechtigten Anliegen der Initiative mit dem Gegenentwurf ausreichend erfüllt und rechtlich sauber umgesetzt. Insbesondere wird durch die Verankerung auf Verfassungsstufe gewährleistet, dass eine Abschaffung des Bargelds nur mit der Zustimmung der Bevölkerung möglich wäre. Gleichzeitig werden mit dem Gegenentwurf die erwähnten Schwächen in der Formulierung des Initiativtexts behoben. Aus diesem Grund lehnt economiesuisse die Bargeld-Initiative ab und unterstützt den direkten Gegenentwurf.
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