Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems
Mit der Übernahme der Verordnungen (EU) 2017/22251 und 2017/22262 werden die Rechtsgrundlagen zur Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) geschaffen, welches die Ein- und Ausreisedaten sowie die Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten erfasst und die Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken festlegt. Ausserdem wird eine automatisierte Grenzkontrolle geschaffen sowie die Möglichkeit für die Einführung eines fakultativen nationalen Programms für Drittstaatsangehörige zur Erleichterung der Grenzkontrollen. Ausserdem wird die Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (nachfolgend Änderung des Schengener Grenzkodex; SGK) angepasst.