Vernehmlassungsantwort

Stellungnahme zur Krisenresistenz der Unternehmen

Die COVID-19-Bekämpfung und die in diesem Zusammenhang vom Bund ausgesprochenen weitgehenden Massnahmen und Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit haben für die Unternehmen in der Schweiz teils drastische Konsequenzen bis hin zur Bedrohung ihrer Existenz. Die Notpakete des Bundes zur Dämpfung der Folgen der COVID-19-Krise für die Wirtschaft verfolgen im Kern zwei Ziele: 

i) die Vermeidung einer Entlassungswelle und ii) die Vermeidung einer Konkurswelle. Die dazu gewählten Instrumente sind dabei teils angepasste Regeln für Kurzarbeitsentschädigung und für Erwerbsersatzleistungen einerseits und schnell verfügbare Liquiditätshilfen für die Unternehmen andererseits. Die vom Bundesamt für Justiz nun vorgeschlagenen weitergehenden Anpassungen am materiellen Recht werden als ein zusätzliches Element dieses Dispositivs präsentiert.

Die vorgeschlagenen Anpassungen werden von economiesuisse im Grundsatz unterstützt. Angesichts der besonderen und herausfordernden Lage unterstützen wir punktuelle notrechtliche Massnahmen auch im Bereich des Gesellschafts- und Betreibungsrechts. Dabei muss aber mit höchster Genauigkeit vorgegangen werden und es ist zu verhindern, dass solche Massnahmen zu Missbrauch führen. Ebenfalls sind alle Eingriffe klar zu befristen und das «Ausstiegsszenario» muss bereits durchdacht werden. Schliesslich müssen die Auswirkungen auf die Rechte der Gläubiger auf das Notwendigste beschränkt werden.