Stellungnahme zur Änderung der Handelsregisterverordnung
Die in die Vernehmlassung geschickten Änderungen der HRegV sind aufgrund der im Juni 2020 von den eidgenössischen Räten beschlossenen Änderungen des Obligationenrechts erforderlich geworden. Die vorgeschlagenen Änderungen werden grundsätzlich begrüsst. Einzelne Punkte sollten jedoch noch angepasst werden, da sie entweder unnötige Verschärfungen zu den gesetzlichen Bestimmungen bedeuten oder nicht der Terminologie des Gesetzes folgen. An anderen Stellen sind noch Präzisierungen erforderlich.