Selbstbestimmungsinitiative: Wirtschaft begrüsst klare Ablehnung durch Rechtskommission
Die Rechtskommission des Ständerats hat sich heute in aller Deutlichkeit gegen die Selbstbestimmungsinitiative ausgesprochen. Ebenfalls mit einer klaren Mehrheit empfiehlt sie, auf einen Gegenentwurf zu verzichten. Für die Wirtschaft ist dieser Entscheid wichtig und richtig. Er ist ein positives Signal für die Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der Schweiz.
Als offene und international vernetzte Volkswirtschaft profitiert die Schweiz stark vom Völkerrecht. Dank internationaler Abkommen kann sie ihre Interessen im globalen Umfeld aktiv wahren und Verpflichtungen ihrer Vertragspartner einfordern. Aktuell verfügt unser Land über mehr als 600 abgeschlossene Wirtschaftsabkommen. Diese ermöglichen uns beispielsweise den Zugang zu internationalen Märkten, den Schutz geistigen Eigentums oder die weltweite Durchsetzung von Gerichtsentscheiden bei Wirtschaftsstreitigkeiten.
Fünf Gründe, weshalb die Selbstbestimmungsinitiative wirtschaftsfeindlich ist
Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen sind für den Erfolg des Exportlands Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Selbstbestimmungsinitiative greift dieses Erfolgsmodell an und setzt die guten Beziehungen zur EU und anderen wichtigen Märkten leichtfertig aufs Spiel. Sie widerspricht den Kerninteressen der Wirtschaft in mindestens fünf Punkten:
1. Sie gefährdet wichtige internationale Wirtschaftsabkommen, insbesondere die bilateralen Verträge mit der EU, der WTO oder Freihandelsabkommen.
2. Sie bricht mit internationalen Rechtsgrundsätzen und schädigt den Ruf der Schweiz als verlässliche Verhandlungspartnerin.
3. Heute verfassungskonforme internationale Verträge müssten im Falle eines künftigen Widerspruchs neu verhandelt oder nötigenfalls gekündigt werden. Dieser Dauervorbehalt hängt wie ein Damoklesschwert über den Schweizer Firmen und schafft grosse Rechts- und Investitionsunsicherheit.
4. Wichtige (nicht referendumspflichtige) internationale Abkommen dürften von Schweizer Gerichten in Zukunft bei ihrer Rechtsprechung nicht mehr berücksichtigt werden. Dies kommt letztlich einer Vertragsverletzung gleich.
5. Der unklar formulierte Initiativtext lässt viele zentrale Fragen unbeantwortet (Wann liegt beispielsweise ein «Widerspruch» vor und wer verfügt über die Entscheidungs-, respektive über die Kündigungskompetenz? Was verstehen die Initianten unter «nötigenfalls muss ein Vertrag gekündigt werden»? usw.). Das schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit.
Schritt in die richtige Richtung
Die Entscheidung der Rechtskommission des Ständerats ist ein Bekenntnis zu einer Schweiz, die selbstständig internationale Verträge abschliesst. Verlässlichkeit und Stabilität sind im internationalen Umfeld zentrale Voraussetzungen für gewinnbringende Beziehungen. Mit ihrer deutlichen Entscheidung gegen Initiative und Gegenentwurf hat die vorberatende Kommission eine klare Ausgangslage für die nun folgende Behandlung im Ständeratsplenum geschaffen.