Patent

Modernisierung des Patentgesetzes auf der Zielgeraden

Die parlamentarische Beratung zur Modernisierung des schweizerischen Patentrechts befindet sich im Endspurt. Die beiden Kammern haben sich auf einen Kompromiss geeinigt und die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Damit wird das Patentsystem gestärkt. Das ist für das Innovationsland Schweiz zentral.

«Wer hat‘s erfunden?» – die Schweiz natürlich. Und das gilt schon seit Jahren. Bei den Patenten ist die Schweiz unangefochtene Weltmeisterin – seit dreizehn Jahren. Kein anderes Land hat mehr Patentanmeldungen pro Kopf. Dies macht uns zum innovationsstärksten Land der Welt. Um weiter an der Spitze zu bleiben, benötigt sie ein starkes nationales Patentsystem zum Schutz von Erfindungen. Die nun kurz vor Abschluss stehende Revision trägt wesentlich dazu bei, dass Innovation sich lohnt und auch weiterhin möglich bleibt.,

Abschluss als Erfolg

Die Vorlage des Bundesrates musste vom Parlament in wenigen wichtigen Punkten angepasst werden und ist nach einer kurzen und intensiven Differenzbereinigung bereit für die Schlussabstimmung. Das Ziel der Vorlage, die Qualitätssteigerung des Schweizer Patents, konnte bewahrt werden – economiesuisse hatte sich stark dafür eingesetzt. Der Ständerat hatte bereits Ende letzten Jahres das ursprünglich vorgesehene Verbandsbeschwerderecht gestrichen. Mit dem grundsätzlichen Prinzip der nicht aufschiebenden Wirkung für Beschwerden Dritter, konnte aber ein guter Kompromiss gefunden werden. Die wichtigsten Forderungen der Wirtschaft zur Anpassung der Vorlage sind somit erfüllt. Gerade in Zeiten, in denen das geistige Eigentum auch international immer wieder unter Druck steht, ist dies eine wichtige Entwicklung. Wird die Vorlage auch in der Schlussabstimmung gutgeheissen, steht dank der zügigen Beratung im Parlament einer baldigen Umsetzung nichts entgegen. Auch diese war ein zentrales Anliegen seitens Wirtschaft.

Neue Handlungsmöglichkeiten für alle Beteiligten

Ein weiterer Punkt war die Einführung einer obligatorischen, materiellen Prüfung für das Schweizer Patent. Damit führt die Schweiz, wie zahlreiche andere Länder, ein vollgeprüftes Patent ein. Gleichzeitig soll das bisherige System des ungeprüften Patents aber fortbestehen. Dadurch wird es sowohl einen kostengünstigen und schnellen Schutztitel wie bisher geben, neu aber auch die Möglichkeit eines «vollgeprüften» Patents, bei dem sämtliche Patentvoraussetzungen von Amtes wegen geprüft werden. Dadurch und durch die weiteren Anpassungen soll die Qualität des Patentsystems gesteigert und neue Handlungsmöglichkeiten für alle Beteiligten eröffnet werden.