Vernehmlassung über die Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

20.04.2022

economiesuisse unterstützt den Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates. Dies in Erwägung, dass die Vorlage…

  • betroffene Unternehmen vor Zusatzbesteuerung/Steuerverfahren im Ausland bewahrt;
  • das Schweizer Steuersubstrat schützt, indem die Einnahmen aus der unausweichlichen Höherbesteuerung in der Schweiz statt im Ausland anfallen;
  • rein inländisch orientierte Unternehmen/KMU von der Mindestbesteuerung ausschliesst;
  • eine zeitnahe, rechtsstaatliche und flexible Umsetzung ermöglicht;
  • Raum bietet für Massnahmen zum Ausgleich des steuerlich Attraktivitätsverlusts;
  • eine ausgewogene interkantonale Verteilung der zusätzlichen Steuermittel über den bewährten Mechanismus des nationalen Finanzausgleichs gewährleistet.

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