Menschenmenge von hinten in einer belebten Strasse.

Wichtige Zahlen für eine seriöse Zuwanderungsdebatte

21.05.2026

Auf einen Blick

Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Die Initiative sieht eine starre Bevölkerungsobergrenze vor, im Zentrum der Debatte steht aber erneut die Zuwanderung, da sie massgeblich für das Bevölkerungswachstum verantwortlich ist. Das Thema verdient eine seriöse Debatte, die auf Basis korrekter Zahlen geführt wird. Die Zuwanderung in die Schweiz unterscheidet sich je nach Art, Herkunftsregion und Steuerungssystem. Um ein klares Bild zu erhalten, müssen diese Aspekte differenziert betrachtet werden. Zu diesem Zweck werden in diesem dossierpolitik wichtige Zahlen zur Zuwanderung aufgeführt und sachlich eingeordnet. Zudem wird der Einfluss der Migration auf die Entwicklung und altersmässige Zusammensetzung der Bevölkerung in der Schweiz dargelegt sowie deren Relation zur wirtschaftlichen Entwicklung aufgezeigt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Einwanderung in die Schweiz umfasst verschiedene Kategorien, unter anderem Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Aus- und Weiterbildung sowie das Asylwesen. Je nach Zuwanderungsart werden unterschiedliche Steuerungssysteme und Kriterien angewendet, zudem unterscheiden sich die Anteile der verschiedenen Kategorien je nach Herkunftsregion. Die Einwanderung aus EU-/EFTA-Staaten wird über das Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt und ist stark arbeitsmarktbezogen. Die Zuwanderung aus Drittstaaten unterliegt Kontingenten und strengeren Anforderungen. Für die Bevölkerungsentwicklung ist die Nettozuwanderung die massgebliche Grösse. Diese beträgt seit 2002 durchschnittlich rund 70’000 Personen pro Jahr, wobei die Zuwanderung mehrheitlich im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 39 Jahren erfolgt. Die Nettomigration hat somit einen verjüngenden Effekt auf die Bevölkerung. Sowohl die Wirtschaftsleistung als auch die Bevölkerung sind infolge der Zuwanderung gewachsen, die Wirtschaftsleistung nahm jedoch stärker zu. Der Wohlstand hat sich in den letzten rund 20 Jahren signifikant erhöht, weil die Produktivität gesteigert werden konnte. 

Position economiesuisse

  • Eine seriöse Debatte über die Zuwanderung muss anhand der korrekten Zahlen geführt werden.
  • Die Zuwanderung unterscheidet sich je nach Art und Herkunft. Zudem hat die Schweiz unterschiedliche Steuerungsmechanismen und Kriterien. Diesen Unterschieden muss in einer seriösen und differenzierten Debatte unbedingt Rechnung getragen werden.
  • Eine undifferenzierte Betrachtung der Einwanderung verleitet zu falschen Schlüssen und verhindert eine seriöse Debatte über die Vor- und Nachteile der Zuwanderung.
  • Das gleiche gilt auch für undifferenzierte Aussagen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Bevölkerungswachstum und wirtschaftlicher Entwicklung. 
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1. Zuwanderung beschäftigt die Schweiz

Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Die Initiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die Grenze von 10 Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten darf. Bereits ab 9.5 Millionen Menschen sind Bundesrat und Parlament verpflichtet, Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes zu ergreifen, insbesondere im Asylbereich sowie beim Familiennachzug. Wird die 10-Millionen-Marke überschritten, müssen Bundesrat und Parlament alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen treffen, um den Grenzwert einzuhalten. Zwei Jahre nach der erstmaligen Überschreitung muss das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gekündigt werden, sofern bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden konnten, mit denen sich der Grenzwert einhalten lässt (vgl. Initiativtext).

Zuwanderungsdebatte ist nicht neu

Kaum ein Thema wird in der Schweiz so intensiv diskutiert wie die Zuwanderung. Fragen rund um die Migration sind immer wieder Gegenstand politischer Debatten. Bereits im Jahr 1970 stimmte das Volk über die Volksinitiative «gegen die Überfremdung» ab. Sie forderte, dass der Bund Massnahmen gegen die bevölkerungsmässige und wirtschaftliche Überfremdung der Schweiz treffen müsse. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung sollte in jedem Kanton mit Ausnahme von Genf auf 10 Prozent begrenzt werden. Zudem sollten Schweizer Staatsangehörige nicht entlassen werden dürfen, solange im Unternehmen ausländische Arbeitskräfte in der gleichen Berufsgruppe tätig sind. Eine Mehrheit der damals noch männlichen Stimmbevölkerung lehnte die Initiative ab.

Auch in der jüngeren Vergangenheit war die Zuwanderung immer wieder Gegenstand von Abstimmungsvorlagen. Am 21. Mai 2000 stimmte die Bevölkerung dem Vertragspaket «Bilaterale I» und damit auch dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) zu. In den Folgejahren fanden verschiedene Erweiterungen der Freizügigkeit auf weitere EU-Staaten jeweils auch eine Mehrheit vor dem Volk. Im Jahr 2014 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» deutlich verworfen, die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» hingegen wurde vom Souverän mit einer knappen Mehrheit gutgeheissen. Die Initiative forderte eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung über jährliche Höchstzahlen und Kontingente. Da dies im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit steht, setzte das Parlament die Forderungen nur bedingt mit einem Inländervorrang um. Dieser sieht vor, dass Schweizer Staatsangehörige sowie in der Schweiz niedergelassene oder berechtigte ausländische Personen bei der Stellenvergabe prioritär berücksichtigt werden sollen. Als Reaktion auf diese Umsetzung fand im Jahr 2020 die Abstimmung über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» und damit über die Kündigung der Personenfreizügigkeit statt. Die Stimmbevölkerung lehnte dieses Anliegen jedoch deutlich ab. 

Grundlagen für ein seriöse Debatte über die Zuwanderung

Nun kommt es also am 14. Juni 2026 zur nächsten Volksentscheidung über die Zuwanderung. Die Nachhaltigkeitsinitiative will die ständige Wohnbevölkerung bis zum Jahr 2050 auf maximal 10 Millionen Menschen begrenzen. economiesuisse hat in einem dossierpolitik aufgezeigt, welche Auswirkungen die Initiative auf die zulässige Nettozuwanderung hätte. Die Initiative sieht zwar eine starre Bevölkerungsobergrenze vor, im Zentrum der Debatte steht aber erneut die Zuwanderung, da diese massgeblich für das Bevölkerungswachstum verantwortlich ist. Wie bereits in der Vergangenheit wird die Diskussion um die Zuwanderung intensiv und emotional geführt. Dies ist zu begrüssen, denn es ist Ausdruck einer lebendigen Debattenkultur, die für ein direktdemokratisches System wichtig ist. Gleichzeitig muss es unser Anspruch sein, dass die Debatte seriös, differenziert und auf Basis der korrekten Zahlen geführt wird. Zu diesem Zweck sind im vorliegenden dossierpolitik einige zentrale Zahlen aufgeführt, die für eine fundierte Debatte über die Zuwanderung relevant sind. Folgende Fragen werden dabei aufgegriffen: 

  • Welche Arten der Migration gibt es?
  • Wie wird die Zuwanderung gesteuert?
  • Wie hoch ist die Nettozuwanderung?
  • Wie beeinflusst die Zuwanderung die demografische Entwicklung?
  • Führt Migration nur zu Breitenwachstum?

In den jeweiligen Kapiteln werden diese Fragen anhand von öffentlich verfügbaren Daten bestmöglich beantwortet. Am Ende jedes Kapitels werden die Zahlen in den Kontext der aktuellen Debatte über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» eingeordnet.

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2. Welche Arten der Migration gibt es?

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterscheidet bei der Einwanderung nach verschiedenen Beweggründen. Diese Kategorien spiegeln die verschiedenen Arten wider, wie Ausländer in die Schweiz migrieren können. Das SEM unterscheidet zudem zwischen Einwanderung in die ständige und die nichtständige Wohnbevölkerung. Die nichtständige ausländische Wohnbevölkerung umfasst alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (weniger als 12 Monate) sowie bestimmte Personen im Asylprozess oder Schutzbedürftige mit kurzem Aufenthalt. Zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zählen hingegen alle Personen mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung und zusätzlich auch Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung mit einer Gesamtdauer von mindestens zwölf Monaten. Schliesslich ist es sinnvoll, die Einwanderung auch nach Herkunftsregion zu unterscheiden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Zuwanderung aus den EU-/EFTA-Staaten mit dem Freizügigkeitsabkommen anders geregelt ist als diejenige aus Drittstaaten. 

Überblick über die gesamte Einwanderung 

Abbildung 1 zeigt den jährlichen Durchschnitt der gesamten Einwanderung für die Jahre 2008 bis 2025: Im Schnitt wanderten pro Jahr rund 250'000 Menschen in die Schweiz ein, davon etwa 40 Prozent in die nichtständige und 60 Prozent in die ständige Wohnbevölkerung. Bei der nichtständigen Wohnbevölkerung dominieren Kurzaufenthalte aufgrund einer Erwerbstätigkeit deutlich. Sie sind für rund 85 Prozent der gesamten Einwanderung in diesem Bereich verantwortlich. Die Einwanderung in die ständige Wohnbevölkerung verteilt sich dagegen überwiegend auf die Kategorien Erwerbstätigkeit (49 Prozent), Familiennachzug (29 Prozent) und Aus- und Weiterbildung (11 Prozent). Personen mit einem Asylstatus sowie Personen, die ohne Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, fallen mengenmässig weniger ins Gewicht. Bei Letzteren dürfte es sich überwiegend um vermögende Personen handeln, da die Eigenfinanzierung des Lebensunterhalts für die Erteilung einer solchen Aufenthaltsbewilligung vorausgesetzt wird.

Was ist mit den Personen im Asylprozess?  

Es stellt sich die Frage, wo in diesen Zahlen die Personen enthalten sind, welche sich aktuell im Asylprozess befinden. Tatsächlich werden diese in der Ausländerstatistik des SEM erst erfasst, wenn ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und auch nur dann, wenn eine Person als Flüchtling anerkannt wird. In diesem Fall erhält die Person eine Aufenthaltsbewilligung und zählt statistisch gesehen zur Einwanderung. Solange Asylsuchende dagegen in einem laufenden Verfahrensprozess sind, werden sie grundsätzlich nicht in der Ausländerstatistik erfasst. Sie werden stattdessen in der Asylstatistik abgebildet. Die Zuwanderung von Personen mit geregeltem Aufenthaltsrecht und die Asylmigration werden somit statistisch klar voneinander getrennt. Abbildung 2 illustriert die Anzahl der Asylgesuche seit 2008. Ebenfalls ersichtlich ist die Gewährung des vorübergehenden Schutzstatus (Status S), der seit 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine angewendet wird. Personen mit Schutzstatus S werden in der Ausländerstatistik ebenfalls nicht als Einwanderung erfasst. Dasselbe gilt auch für vorläufig Aufgenommene, also Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch, die aber aus verschiedenen Gründen nicht ausgeschafft oder in ihr Land zurückgeführt werden können. All diese Personen werden in der Statistik des SEM nicht als Einwanderung erfasst. Trotzdem sind sie, zumindest für einige Zeit, in der Schweiz wohnhaft. Sie werden deshalb korrekterweise in den Bevölkerungszahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) bei der ständigen Wohnbevölkerung mitgezählt, wenn sie seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz sind. Das bedeutet auch, dass sie bei dem in der Initiative festgelegten Grenzwert berücksichtigt werden. Um wie viele Personen es sich derzeit handelt, wird in Kapitel 5 aufgezeigt.

Überblick über die Einwanderung aus der EU

Zwischen der Schweiz und der EU sowie den EFTA-Mitgliedstaaten gilt die Personenfreizügigkeit. Dies ist ein anderes Regime als bei den übrigen Ländern. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Einwanderung nach Herkunftsregionen zu unterscheiden. Abbildung 3 zeigt den Durchschnitt der Einwanderung für die Jahre 2008 bis 2025, dieses Mal jedoch nur für Personen aus dem EU-/EFTA-Raum. Deutlich wird der starke Bezug zur Erwerbstätigkeit: Bei der nichtständigen Wohnbevölkerung kommen knapp 9 von 10 Einwanderern aufgrund einer Erwerbstätigkeit kurzzeitig in die Schweiz. Bei der Einwanderung in die ständige Wohnbevölkerung entfallen knapp zwei Drittel auf eine Erwerbstätigkeit, 22 Prozent kommen im Rahmen des Familiennachzugs. Einen gewissen Beitrag leisten auch Aus- und Weiterbildungen (7 Prozent) sowie Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit (5 Prozent), während die Anteile der übrigen Zugänge und des Asyls vernachlässigbar sind. 

Überblick über die Einwanderung aus Drittstaaten

Ein etwas anderes Bild zeigt sich bei der Zuwanderung aus Drittstaaten. Zwar erfolgt auch hier die Einwanderung in die nichtständige Wohnbevölkerung mehrheitlich im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit, bei der ständigen Wohnbevölkerung spielt diese mit 10 Prozent jedoch eine untergeordnete Rolle. Deutlich stärker ins Gewicht fallen hier der Familiennachzug mit 47 Prozent sowie Aus- und Weiterbildung mit 20 Prozent. Zudem entfällt bei den Drittstaaten ein Anteil von 14 Prozent auf anerkannte Flüchtlinge.

Einordnung der aktuellen Debatte

In der aktuellen Zuwanderungsdebatte werden die verschiedenen Arten der Einwanderung von den Befürwortern der Initiative gerne vermischt und aufaddiert. Aus Sicht der Befürworter macht das Sinn, denn damit erhält man zum einen die grösstmögliche Einwanderungszahl und zum anderen kann man die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung schlechtreden. Eine seriöse Zuwanderungsdebatte würde aber bedingen, dass man nach den verschiedenen Arten und Herkunftsregionen differenziert. Die Aussage, dass nur rund die Hälfte der Einwanderung in den Arbeitsmarkt geht, ist über die gesamte Einwanderung zwar korrekt, sie verschweigt aber den deutlich stärkeren Arbeitsmarktbezug der Einwanderung über die Personenfreizügigkeit. Zudem macht es im Zusammenhang mit der Initiative wenig Sinn, nur mit den Einwanderungszahlen zu argumentieren. Die Zielgrösse der Initiative ist die ständige Wohnbevölkerung, und für diese Grösse ist nicht die Einwanderung, sondern die Nettozuwanderung relevant. 

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3. Wie wird die Zuwanderung gesteuert? 

Vor der Einführung der Personenfreizügigkeit war auch die Zuwanderung aus der EU kontingentiert, das heisst, sie wurde über jährliche Höchstzahlen definiert. Die Kontingente wurden abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung festgelegt. Ausserdem war die Einwanderung stark vom Saisonnier-Statut geprägt. Damit war es möglich, Arbeitskräfte aus dem Ausland für einige Monate in die Schweiz zu holen. Diese Personen, die häufig aus Italien, Spanien und Portugal kamen, konnten jedoch nicht dauerhaft in der Schweiz bleiben, und die Möglichkeiten für Familiennachzug und Stellenwechsel waren stark eingeschränkt. Mit der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit änderte sich ab 2002 die Ausgangslage für Personen aus dem EU-/EFTA-Raum, während das Kontingentsystem für Drittstaaten beibehalten wurde. Die heutigen Regeln zur Zuwanderung in die Schweiz sind somit ein Mischsystem und die Steuerung ist abhängig vom Herkunftsland sowie vom Einwanderungsgrund.

Personenfreizügigkeit: Steuerung hauptsächlich über den Arbeitsmarkt

Die Zuwanderung aus der EU ist überwiegend arbeitsmarktbezogen und wird in erster Linie über den Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskräften gesteuert. Mit der Personenfreizügigkeit können EU-/EFTA-Staatsangehörige grundsätzlich frei in die Schweiz einreisen und sich niederlassen, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben, selbstständig erwerbend sind oder ausreichend finanzielle Mittel aufweisen, um ihren Lebensunterhalt ohne Erwerbstätigkeit zu finanzieren. Das Aufenthaltsrecht kann jedoch entzogen werden, wenn eine Person längerfristig ohne Erwerb ist und kaum Wiedereinstellungschancen bestehen. EU-/EFTA-Bürger können grundsätzlich auch Sozialhilfe beziehen, doch wenn jemand dauerhaft und erheblich auf Sozialhilfe angewiesen ist, kann das Aufenthaltsrecht ebenfalls entzogen werden. Schliesslich kann das Aufenthaltsrecht auch entzogen werden, wenn jemand eine schwere Straftat verübt, wiederholt kriminelle Handlungen begeht oder sonst eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt. Wenn EU-/EFTA-Bürger für mehrere Jahre in der Schweiz sind, erhalten sie in der Regel eine Niederlassungsbewilligung. Damit ist ihr Aufenthaltsrecht zwar besser geschützt, es kann aber bei schweren Straftaten, langfristiger Sozialhilfeabhängigkeit oder bei einer Täuschung (z.B. Scheinehe) dennoch entzogen werden.

Zuwanderung aus Drittstaaten: Arbeitsmarkt-Kontingente und Anforderungen für Familiennachzug

Anders präsentiert sich die Ausgangslage für Personen aus Drittstaaten, die zum Arbeiten in die Schweiz kommen möchten. Für diese Personen sind die jährlich ausgestellten Bewilligungen limitiert. Es muss ein konkretes Stellenangebot in der Schweiz vorliegen. In der Regel beantragt der Schweizer Arbeitgeber die Bewilligung. Er muss aufzeigen, dass er in der Schweiz und in der EU/EFTA keine gleichwertigen Personen für die Stelle gefunden hat. Zudem werden gewisse Qualifikationen vorausgesetzt. Aufgrund dieser restriktiven Vorgaben beschränkt sich die Arbeitsmigration aus Drittstaaten in erster Linie auf hochqualifizierte Spezialisten und die jährlichen Kontingente werden aktuell nicht voll ausgeschöpft. Anders als bei der Personenfreizügigkeit entfällt bei Drittstaaten fast die Hälfte der Einwanderung in die ständige Wohnbevölkerung auf den Familiennachzug. Auch hier bestehen gewisse Regeln: So beschränkt sich der Familiennachzug in der Regel auf Ehepartner und Kinder von Personen, die schon länger in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind. Weiter muss man darlegen können, dass man die nötigen finanziellen Mittel und den Platz hat, um die Personen unterzubringen und für sie zu sorgen. Das SEM und die Kantone nehmen eine Einzelfallprüfung vor, wobei einige Kantone noch zusätzliche Anforderungen an die Integration stellen.

Aus- und Weiterbildung sowie Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

Ausländische Personen aus Drittstaaten, die für eine Aus- oder Weiterbildung in die Schweiz einwandern möchten, müssen eine Zulassung von einer anerkannten Bildungsinstitution vorweisen können. Zudem müssen sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine Unterkunft verfügen und sie müssen ihre Rückkehrbereitschaft nach der Ausbildung nachweisen. Ein entsprechendes Visum wird nur erteilt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. EU-/EFTA-Staatsangehörige können hingegen ohne Visum einreisen und sich anmelden. Ähnlich gelagert ist die Situation beim Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit. Bürger aus dem EU-/EFTA-Raum müssen lediglich nachweisen, dass sie auch ohne Erwerbstätigkeit über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Diese Anforderung müssen auch Personen aus Drittstaaten erfüllen. Gleichzeitig werden bei ihnen zusätzliche Kriterien, wie beispielsweise der Aufenthaltszweck, im Einzelfall überprüft. Solche Aufenthaltsbewilligungen werden für Drittstaaten nur restriktiv vergeben, was sich in niedrigen Einwanderungszahlen dieser Art widerspiegelt. 

Zuwanderung über das Asylsystem

Bei der Einwanderung über das Asylsystem gelten in der Schweiz andere Kriterien als bei den zuvor genannten Arten. Das Asylwesen dient dem Schutz von Personen, die in ihrem Herkunftsland individuell verfolgt werden. Asyl wird anerkannt, wenn aufgrund von Herkunft, Religion, Nationalität, politischer Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe eine ernsthafte Gefährdung glaubhaft dargelegt werden kann. Die Gründe müssen dabei persönlich und konkret sein. Zudem wird geprüft, ob im eigenen Land eine sichere Ausweichmöglichkeit besteht. Nach Abschluss des Asylverfahrens gibt es grundsätzlich vier mögliche Ergebnisse. Erstens kann die Person als Flüchtling anerkannt werden, was eine Aufenthaltsbewilligung mit sich bringt. Zweitens kann eine Person vorläufig aufgenommen werden. In diesem Fall wird sie zwar nicht als Flüchtling anerkannt, ihre Rückkehr ins Herkunftsland wird aber aktuell als unzumutbar, unzulässig oder unmöglich eingeschätzt. Drittens kann eine Person aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Staates im Rahmen des Dublin-Abkommens in dieses Land rückgeführt werden. Viertens kann das Asylgesuch abgelehnt werden, wenn die genannten Kriterien im Einzelfall geprüft und als nicht erfüllt beurteilt werden. In diesem Fall wird die Person des Landes verwiesen.

Einordnung der aktuellen Debatte

In der aktuellen Zuwanderungsdebatte wird oft behauptet, die Zuwanderung in die Schweiz erfolge unkontrolliert bzw. ungesteuert. Diese Darstellung ist so nicht korrekt. Der Grossteil der Zuwanderung via Personenfreizügigkeit wird über den Arbeitsmarkt gesteuert. Die Einwanderung aus Drittstaaten erfolgt bereits heute über Arbeitsmarkt-Kontingente. Zudem kann nicht einfach jeder bleiben. Wenn jemand längerfristig arbeitslos, von Sozialhilfe abhängig oder kriminell ist, muss diese Person das Land wieder verlassen. Im Asylbereich betonen die Befürworter oft die Anzahl Gesuche, unterschlagen jedoch, dass es jedes Jahr auch viele freiwillig kontrollierte Ausreisen, Rückführungen in Drittstaaten und unkontrollierte Abreisen gibt. Viele dieser Personen verlassen die Schweiz also auch wieder.

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4. Wie hoch ist die Nettozuwanderung?

Wenn man sich mit der Frage beschäftigt, welchen Einfluss die Migration auf die Bevölkerungsentwicklung hat, dann ist Einwanderung ein wichtiger Faktor. Nur auf die Einwanderungszahlen zu schauen, würde aber zu kurz greifen. Denn es wandern nicht nur Menschen ein, sondern es gibt auch immer Personen, welche die Schweiz wieder verlassen. Massgeblich für die Bevölkerungsentwicklung ist die Differenz zwischen Einwanderung und Auswanderung, sprich die Nettozuwanderung (Wanderungssaldo). Seit dem Jahr 2002, in dem die Personenfreizügigkeit in Kraft trat, betrug diese Differenz für die ausländische ständige Wohnbevölkerung im Durchschnitt etwa 70'000 Personen pro Jahr. Es wandern also jährlich mehr Personen ein als aus, wodurch der Effekt der Migration auf das Bevölkerungswachstum der Schweiz positiv ist.  

Überwiegender Teil der Nettozuwanderung findet im erwerbsfähigen Alter statt

Wie in Abbildung 6 dargestellt, findet die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung zu grossen Teilen im erwerbsfähigen Alter statt. In den Jahren 2002 bis 2024 waren im Durchschnitt etwa zwei Drittel der Personen, die jedes Jahr netto zugewandert sind, zwischen 20 und 39 Jahre alt. Aufgrund der Altersstruktur der Nettomigration haben Ausländer einen verjüngenden Effekt auf die ständige Wohnbevölkerung bewirkt (vgl. Kapitel 5).

Und bei den Schweizer Staatsangehörigen?

Bei Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft sind die Vorzeichen umgekehrt. Hier wandern jedes Jahr mehr Personen aus als ein, es findet somit eine Nettoabwanderung statt. Mit knapp 6000 Personen pro Jahr fällt diese im Vergleich zu den Ausländern mengenmässig geringer aus. Die grösste Wanderungsbewegung findet auch bei den Schweizern im erwerbsfähigen Alter statt. Im Durchschnitt sind 57 Prozent der Nettoabgewanderten zwischen 20 und 39 Jahre alt. Weitere 37 Prozent sind zwischen 40 und 64 Jahre alt.

Einordnung der aktuellen Debatte

In der aktuellen Zuwanderungsdebatte sprechen die Befürworter oft von Nettozuwanderungszahlen von 100'000 Personen oder mehr pro Jahr. Fakt ist jedoch, dass der Wanderungssaldo in die ständige Bevölkerung seit 2002 rund 70'000 Personen pro Jahr betrug. 2018 lag die Zuwanderung beispielsweise unter dem langjährigen Mittel, währenddem sie 2023, unter anderem auch aufgrund des «Ukraine-Effekts» viel höher lag.  

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5. Wie beeinflusst die Zuwanderung die demografische Entwicklung? 

Wie zuvor dargelegt, kam es bei Schweizer Staatsangehörigen zu einer Nettoabwanderung aus der ständigen Wohnbevölkerung. Bei den Ausländern wanderten hingegen jedes Jahr mehr Personen ein als aus. Weil die ausländische Nettozuwanderung grösser war als die Abwanderung der Schweizer, hat die Migration insgesamt zu einem Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung geführt. Wie in Abbildung 8 dargestellt, wuchs diese seit 2002 um rund 1.7 Millionen Menschen. Eine Million dieser Zunahme entfällt auf die ausländische Bevölkerung, während die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen trotz Nettoabwanderung um rund 730'000 gestiegen ist.

Zuwanderung führte zu einer wachsenden, dafür jüngeren Bevölkerung

Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt, dass die ausländische ständige Wohnbevölkerung deutlich jünger ist als die Schweizer Bevölkerung. Dies ist nicht überraschend, da die Zuwanderung grösstenteils im erwerbsfähigen Alter erfolgt. Wie Abbildung 9 zeigt, hat sich die Altersstruktur beider Gruppen zwischen 2002 und 2024 verändert. Bei den Schweizer Staatsangehörigen ist der Anteil der über 65-Jährigen gestiegen, was die fortschreitende Alterung der Schweizer Bevölkerung widerspiegelt. Der Anteil der erwerbsfähigen Schweizer ist hingegen etwas gesunken. Bei der ausländischen Wohnbevölkerung zeigt sich ein anderes Bild (Abbildung 10): Der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung bleibt mit 72 Prozent dominant. Es gibt jedoch Verschiebungen von den 20- bis 39-Jährigen zu den 40- bis 64-Jährigen. Der Anteil der älteren Altersgruppen ist auf deutlich niedrigerem Niveau ebenfalls leicht gestiegen. Aufgrund der altersmässigen Zusammensetzung hat die Zuwanderung folglich einen verjüngenden Effekt auf die ständige Wohnbevölkerung ausgeübt.

Wie beeinflusst das Asylwesen die Bevölkerungszahl

Abbildung 11 zeigt den Bestand der Personen, die in den letzten Jahren über das Asylwesen in die Schweiz gekommen sind, per Ende 2025. Mit rund 94’000 Personen stellen anerkannte Flüchtlinge die grösste Gruppe dar. Hinzu kommen knapp 72’000 Personen mit einem vorübergehenden Schutzstatus S und weitere rund 42'000 vorläufig Aufgenommene. Etwa 17’000 Personen befinden sich noch in einem laufenden Asylverfahren und eine Restgruppe umfasst sonstige Fälle. Insgesamt hielten sich Ende 2025 somit rund 235’000 Personen in der Schweiz auf, was rund 2,5 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung entspricht. Die Personen werden, sofern sie seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnhaft sind, in den Bevölkerungszahlen des BFS bei der ständigen Wohnbevölkerung mitgezählt.

Einordnung der aktuellen Debatte

Die Befürworter der Initiative ignorieren, dass ein Grossteil der Nettozuwanderung im erwerbsfähigen Alter stattfindet. Dieser «Verjüngungseffekt» hat positive Auswirkungen auf das Verhältnis von Erwerbsfähigen zu Pensionierten und dämpft die negativen Effekte der demografischen Alterung. Ein weiterer Aspekt, der von der Initiativbefürworter nicht beachtet wird, ist das Bevölkerungswachstum, das durch Schweizer Staatsangehörige getrieben wird, auch wenn dieses kleiner ist als die Nettozuwanderung. Stattdessen fokussieren die Initianten auf das Asylwesen. Dieses ist aus anderen Gründen relevant, spielt aber für die Bevölkerungsentwicklung eine untergeordnete Rolle.   

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6. Führt Migration nur zu Breitenwachstum? 

In der Zuwanderungsdebatte wird häufig das Argument vorgebracht, dass Zuwanderung zwar die Wirtschaftsleistung, aber nicht den Wohlstand pro Kopf erhöht. Ein positiver Wanderungssaldo führt zu einem Bevölkerungswachstum, was sich wiederum in einer Zunahme des Bruttoinlandprodukts (BIP) niederschlägt. Dieses BIP muss jedoch in einer Pro-Kopf-Betrachtung auf mehr Personen verteilt werden. Würde die Wirtschaft nur in die Breite wachsen, dann würde zwar das BIP aufgrund des Bevölkerungswachstums steigen, nicht aber das BIP pro Kopf. Abbildung 12 zeigt die Entwicklung des realen BIP, der Bevölkerung sowie des realen BIP pro Kopf seit 2002: Es wird deutlich, dass das reale BIP zwischen 2002 und 2025 um 54 Prozent gewachsen ist. Die Bevölkerung ist im selben Zeitraum um 25 Prozent gewachsen, nicht zuletzt aufgrund der Zuwanderung, wie im vorangehenden Kapitel dargelegt wurde. Dass die Wirtschaftsleistung deutlich stärker gewachsen ist als die Bevölkerung, widerspricht dem Argument des reinen Breitenwachstums klar. Das reale BIP pro Kopf hat sich seit 2002 um 24 Prozent erhöht.

Der Wohlstand nimmt zu, weil die Produktivität steigt

Der Hauptgrund für das qualitative Wachstum der Wirtschaft liegt in der gestiegenen Arbeitsproduktivität. Wie zuvor dargelegt, hat dies zu einer signifikanten Steigerung des realen BIP pro Kopf geführt. Wie in Abbildung 13 dargestellt, stieg der reale Wert der in einer Arbeitsstunde generierten Wirtschaftsleistung von 77 auf 98 Franken. Die Arbeitsproduktivität konnte demnach seit dem Jahr 2002 um rund 28 Prozent erhöht werden. Ein Teil des Wirtschaftswachstums ist also darauf zurückzuführen, dass die Beschäftigten heute pro Arbeitsstunde im Durchschnitt deutlich mehr BIP erwirtschaften als früher.

Einordnung der aktuellen Debatte

Die Befürworter der Initiative betonen immer wieder, dass die Schweiz nur noch in die Breite wächst bzw. dass das Wachstum pro Kopf stagniert, was nachweislich falsch ist. Produktivität, Wohlstand und Freizeit haben in den letzten 25 Jahren stetig zugenommen, und zwar auch pro Kopf. Zugleich gibt es aufgrund der demografischen Entwicklung weniger Erwerbstätige im Inland. Ausserdem ignorieren sie den Basis-Effekt: Für einen Staat mit einem hohen Ausgangswert beim Wohlstand wie die Schweiz, ist es schwieriger, prozentual stark zu wachsen, wie bei einem Staat mit einem niedrigen Ausgangswert. Das absolute Wachstum in Franken fiel beispielsweise im Vergleich zu Deutschland bei einem etwas tieferen prozentualen Wachstum höher aus. 

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7. Fazit

Die Debatte über die Zuwanderung wird in der Schweiz intensiv geführt. Dies nicht erst seit kurzem, aber insbesondere im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung vom 14. Juni 2026. Das vorliegende dossierpolitik zeigt einige der wichtigsten Zahlen und Zusammenhänge im Rahmen der Zuwanderung auf, um eine sachliche Grundlage für diese Diskussion zu schaffen und damit eine fundierte Debatte zu begünstigen. Folgende Erkenntnisse lassen sich festhalten:

  • Es gibt verschiedene Arten der Migration in die Schweiz, und deren Anteile fallen je nach Aufenthaltsdauer und Herkunftsregion unterschiedlich aus.
  • Die Einwanderung insbesondere aus dem EU-/EFTA-Raum ist stark arbeitsmarktgetrieben. Die überwiegende Mehrheit der Einwanderung erfolgt aufgrund einer Erwerbstätigkeit.
  • Die Zuwanderung wird über ein ausdifferenziertes System gesteuert: Während für EU-/EFTA-Staatsangehörige das Prinzip der Personenfreizügigkeit gilt und vor allem der Arbeitsmarkt als Steuerungsmechanismus wirkt, ist die Zuwanderung aus Drittstaaten über Kontingente und zusätzliche Anforderungen limitiert.
  • Die Einwanderung über das Asylsystem und die übrige Einwanderung werden vom SEM statistisch klar voneinander getrennt. Demgegenüber werden Personen, die länger als 12 Monate in der Schweiz sind, vom BFS bei der ständigen Wohnbevölkerung erfasst.
  • Die Netto-Zuwanderung der ausländischen ständigen Wohnbevölkerung beträgt im Durchschnitt rund 70’000 Personen pro Jahr. Diese Zuwanderung findet mehrheitlich im erwerbsfähigen Alter statt, was einen verjüngenden Effekt auf die Gesamtbevölkerung hat.
  • Migration führt nicht nur zu Breitenwachstum: Das reale BIP ist stärker gewachsen als die Bevölkerung, wodurch sich auch das reale BIP pro Kopf seit 2002 erhöht hat. Dieses qualitative Wachstum ist die Folge einer gestiegenen Arbeitsproduktivität. 

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