Wegweisende Abstimmung zur Umsetzung der Spitalfinanzierung

Am 17. Juni 2012 stimmt der Souverän im Kanton Zürich über das neue Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz ab. Dieses kantonale Gesetz muss angepasst werden, weil auf Bundesebene die Spitalfinanzierung neu geregelt wurde. Mit dem Übergang zur Leistungsfinanzierung will der Bund den Wettbewerb im Gesundheitswesen stärken. Die Zürcher Abstimmung hat Signalwirkung für die Schweiz, denn die Reform muss in allen Kantonen umgesetzt werden.

​Durch das konstruktive Referendum der Gewerkschaft VPOD zum Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz wird die Abstimmung in Zürich recht kompliziert. Neben der Hauptvorlage des Kantonsrats und einer Variante mit den Zukunfts- und Stützungsfonds existiert ein Gegenvorschlag «Ja zum Schutz der PatientInnen und des Gesundheitspersonals». Zudem ist eine Stichfrage vorgesehen. Die Wirtschaft unterstützt die Hauptvorlage und lehnt den Stützungsfonds und den Gegenvorschlag ab.

Ja zur Hauptvorlage
Die Vorlage des Kantonsrats ist ein breit abgestützter Kompromiss, der das kantonale Recht aktualisiert und an die Erfordernisse der neuen Spitalfinanzierung anpasst. Sie schafft Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten und stärkt die Zukunftschancen der Spitäler. Deshalb steht auch die Wirtschaft geschlossen hinter dieser Gesetzesrevision.

Nein zum Stützungsfonds
In der Variante zur Hauptvorlage wird ein Zukunfts- und Stützungsfonds vorgeschlagen. Es sollen Mittel für Betriebssubventionen oder Liquidationsphasen bereitgestellt werden, wenn längerfristig kein kostendeckender Betrieb möglich ist. Geäufnet wird der Fonds aus der Ertragskraft der Spitäler, die zusatzversicherte Patienten behandeln. Man will mit dieser Geldquelle Grund- und Zusatzversicherung quersubventionieren, was gemäss Bundesgesetz eigentlich verboten ist. Auch ökonomisch ergibt dies keinen Sinn. Die Spitäler müssen mit den neuen Fallpauschalen ihre Leistungen in der Grundversicherung finanzieren können. Falls dies für eine einzelne Institution nicht möglich ist, entsteht ein Zwang zum Handeln: Die internen Abläufe müssen dann überprüft und bei der Leistungserbringung Schwerpunkte gebildet werden. Genau dieser Prozess der Erneuerung ist der Kern der Spitalfinanzierung. Nur so kann die Qualität der medizinischen Versorgung langfristig erhalten werden.

Nein zum Gegenvorschlag
Der VPOD will mit dem Gegenvorschlag zusätzliche Vorschriften zur Personalpolitik der Spitäler erlassen. So sollen die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen mindestens jenen des Personalrechts des Kantons Zürich entsprechen. Zudem verlangt ein Passus orts- und branchenübliche Löhne. Diese Regelungen sind aus Sicht von economiesuisse schädlich, weil sie die Sozialpartnerschaft schwächen.

Weitere Informationen: www.ja-nein-nein.ch