Gegenvorschlag UVI

Unternehmensverantwortung: Indirekter Gegenvorschlag tritt in Kraft

Heute informierte der Bundesrat, dass er den indirekten Gegenvorschlag zur Unternehmensverantwortungsinitiative auf den 1. Januar 2022 in Kraft setzt. Damit erhält die Schweiz eine griffige, weitgehende und moderne Regelung zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Sie umfasst umfassende Rechenschaftspflichten und verbindliche Sorgfaltsprüfungspflichten bei Kinderarbeit und Konfliktmineralien. economiesuisse begrüsst den Gegenvorschlag, denn er ist ein wichtiger Schritt hin zu einer international abgestimmten Regulierung.

Vor einem Jahr ist die Unternehmensverantwortungsinitiative an der Urne gescheitert. Sie war von einer breiten Allianz von NGOs lanciert worden. Die Wirtschaft nahm die Ablehnung dieser extremen Initiative mit Erleichterung zur Kenntnis.

Das Ergebnis an der Urne im letzten Jahr war ein Votum gegen einen Schweizer Sonderweg. Es war auch ein Votum gegen neue und unberechenbare Haftungsinstrumente. Gleichzeitig ebnete das Nein aber - da es ein Ja zum ausgewogenen indirekten Gegenvorschlag des Parlamentes bedeutete – den Weg zu einer schnellen, modernen und international abgestimmten Regulierung im Bereich Nachhaltigkeit.

Schweizer Unternehmen bekennen sich zu ihrer Verantwortung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und engagieren sich für die Einhaltung hoher Nachhaltigkeitsstandards entlang ihrer Wertschöpfungskette. Bereits in der parlamentarischen Diskussion hatte economiesuisse daher den Kompromissvorschlag des Parlamentes in Form des indirekten Gegenvorschlages begrüsst und ihn auch im Rahmen der Vernehmlassung unterstützt.

Der Gegenvorschlag tritt im neuen Jahr in Kraft

Heute hat der Bundesrat beschlossen, den Gegenvorschlag auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen und er gibt gleichzeitig die Details der Ausführungsverordnung bekannt. Er hält damit sein Versprechen, im Falle einer Ablehnung der Initiative schnell ein griffiges Gesetz in Kraft zu setzen. Die Unternehmen haben jetzt ein Jahr Zeit sich vorzubereiten. Anschliessend müssen sie über ihre Geschäftstätigkeit ab dem Jahr 2023 Bericht erstatten und die ersten Berichte ab dem Jahr 2024 zur konsultativen Abstimmung ihren Generalversammlungen vorlegen.

Der Gegenvorschlag ist griffig und geht im internationalen Vergleich weit. Er legt den Grundstein für ein umfassendes ESG-Reporting der grossen Unternehmen. Zu begrüssen ist, dass der Bundesrat in der Verordnung den risikobasierten Ansatz unterstützt und KMUs im Wesentlichen nicht direkt von den neuen Bestimmungen erfasst werden. Dies fördert die Abstimmung mit der Praxis in anderen Ländern und stellt die Praktikabilität der Bestimmungen sicher.

Der Gegenvorschlag geht weiter als die EU-Regulierung

Besonders herausfordernd dürften die neuen Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich Kinderarbeit werden, die der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung nochmals verschärft hat. Mit diesen geht der Bundesrat bewusst weiter als die Regeln in der EU. Der Schweiz kommt damit im Bereich Kinderarbeit weltweit eine Vorreiterrolle zu. Bei der Umsetzung in der Praxis gilt es nun, Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Ein Produkt, welches aus einem sicheren Land von einem verlässlichen Partner kommt, sollte nicht nochmals überprüft werden müssen.

Die Schweiz hat mit dem Gegenvorschlag zur Unternehmensverantwortungsinitiative einen bedeutsamen Schritt gemacht und ist zur Weltspitze aufgeschlossen. Seine Einführung im nächsten Jahr wird dazu führen, dass die Unternehmen die neuen Prozesse bis spätestens Ende nächsten Jahres in ihre Managementprozesse zu integrieren haben; andere Länder sind da noch nicht so weit.