Unternehmenssteuerreform III: «Nichtstun würde teurer»

Die geplante Unternehmenssteuerreform III will gute Rahmenbedingungen für international tätige Firmen in der Schweiz sichern. Wie die aktuelle Stellungnahme der kantonalen Finanzdirektoren zeigt, hat das vor allem auch finanzpolitische Gründe. In den letzten Jahren sind die Einnahmen aus der Besteuerung internationaler Firmen stark gestiegen.
Auch wenn die Erträge internationaler Firmen in der Schweiz privilegiert besteuert werden, sind sie für den Staat eine wichtige Einnahmequelle. Beim Bund und in Kantonen, in denen viele internationale Firmen ihren Sitz haben, sind die Gewinnsteuereinnahmen in den letzten Jahren stark gestiegen – beim Bund etwa haben sie sich seit 1990 vervierfacht. Die Einnahmen aus der Einkommenssteuer sind demgegenüber lediglich um den Faktor zwei gewachsen.


Das starke Gewinnsteuerwachstum ist massgeblich auf den Steuerbeitrag der international tätigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zurückzuführen. Beim Bund finanzieren diese Unternehmen heute sieben Prozent des Haushalts oder vier Fünftel der Armee bzw. den ganzen Etat für die Landwirtschaft oder die Entwicklungshilfe. Die Steuerentlastungen der letzten Jahre für natürliche Personen (z.B. für Ehepaare und Familien) hätten ohne die von den internationalen Firmen vorangetriebene Entwicklung der Gewinnsteuereinnahmen kaum umgesetzt werden können. Ausserdem bezahlen die geschätzten 150'000 Angestellten dieser Betriebe bedeutende Einkommenssteuern an Kantone und Bund. Ressourcenschwache Kantone mit wenigen internationalen Firmen profitieren von Finanzausgleichszahlungen, die wiederum vom Bund und den wirtschaftlich stärker international ausgerichteten Kantonen geleistet werden.

Reform für Steuereinnahmen und Arbeitsplätze
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hält denn auch in ihrer Stellung beziehen.