Unternehmenssteuerreform III: Als Sommertheater ungeeignet

Ein Leck in der Ämterkonsultation hat die Diskussion um die nächste Unternehmenssteuerreform voll entfacht. Zu früh, denn noch hat der Bundesrat die Vorlage nicht beschlossen. Eine fundierte Auseinandersetzung ist damit nicht möglich. Einige Fakten dürfen aber nicht vergessen gehen.
Keine Steuersenkungsvorlage
Fakt 1: Der Wegfall der kantonalen Steuerstatus wird über kurz oder lang zu Steuererhöhungen führen. Ersatzmassnahmen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III werden diese Mehrbelastungen nicht vollständig kompensieren können. Auch die internationale Entwicklung wird in den nächsten Jahren zu steigenden Belastungen führen. Die Schweiz wird sich diesbezüglichen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht nicht ganz verschliessen können. Die Unternehmenssteuerreform III ist damit keine Steuersenkungsvorlage.

Internationale Gesellschaften finanzieren die Reform schon heute
Fakt 2: Internationale Gesellschaften – sie sind die Hauptbetroffenen der Reform – werden die Reform zum grossen Teil selbst finanzieren. Dies zumindest, wenn die Reform gelingt und die Gesellschaften in der Schweiz bleiben. Die Selbstfinanzierung ist eine Forderung der politischen Linken. Tatsache ist, dass das enorme Wachstum der direkten Bundessteuer in den letzten Jahren hauptsächlich auf dem Steuerbeitrag dieser Gesellschaften beruht. Die Reform wurde von ihnen in gewisser Weise damit bereits vorfinanziert. Wie die Planung des Bundesrats zeigt, wird für die nächsten Jahre weiter mit hohen Steuererträgen aus dieser Quelle gerechnet. Auch in Zukunft werden internationale Gesellschaften also ihren (gemessen am Durchschnitt) ausführlich Stellung genommen.

Keine Grundsatzdiskussion über die Besteuerung von privatem Kapital
Fakt 5: Die Kapitalgewinnsteuer – eine Steuer auf dem Verkauf von Wertschriften, wie sie offenbar noch immer geplant ist – wurde in allen Kantonen abgeschafft. Das kam nicht von ungefähr. Eine Kapitalgewinnsteuer ist aufwendig in der Handhabung und bei hohen Kosten vergleichsweise unergiebig. Zu stark hängt sie von der Verfassung der Aktienmärkte ab, zu sehr macht die Verrechnung mit Kapitalverlusten den öffentlichen Kassenwärtern in der Praxis oftmals einen Strich durch die Rechnung. Die Kantone haben die ungleich ergiebigere Vermögenssteuer, die Erbschaftssteuer, die Kapitalsteuer, alles Substanzsteuern, die regelmässige und planbare Erträge generieren und von denen die Kantone deshalb (anders als damals bei der Kapitalgewinnsteuer) auch nicht lassen wollen. Eine Kapitalgewinnsteuer würde die Frage um die sachgemässe Besteuerung von privatem Kapital grundsätzlich stellen – eine Büchse der Pandora, die auch zulasten des Status-quo (und damit der heutigen Steuererträge) gehen kann, in jedem Fall aber eine Diskussion die nicht im Rahmen der ohnehin schon ausgesprochen anspruchsvollen Unternehmenssteuerreform geführt werden sollte.

Sachliche und differenzierte Auseinandersetzung gefordert
Die Finanzierung der Unternehmenssteuerreform wird wie vieles andere noch diskutiert werden müssen. Weil die Sachverhalte allesamt anspruchsvoll sind, ist eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung nötig. Dafür braucht es eine Vorlage. Diese liegt heute noch nicht vor. Für ein Sommertheater eignet sich die Unternehmenssteuerreform schlecht – es steht für unser Land zu viel auf dem Spiel.