Unternehmenssteuerreform: Es muss rasch gehandelt werden

​Der Bundesrat befürwortet die Abschaffung der schädlichen Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital von Unternehmen. Fragen hinterlässt seine Prioritätensetzung bei den Steuerreformen. Auch ist die Diskussion um die Finanzierung verzerrt.
Die 1917 auf Bundesebene kriegsbedingt eingeführte Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital von Unternehmen hat in einem modernen Steuersystem nichts zu suchen. Die Abgabe verteuert die Unternehmensfinanzierung und entzieht den Firmen Substanz. Und sie schadet dem Standort Schweiz in einem internationalen Umfeld, das ähnliche Steuern kaum mehr kennt und, wie die EU, zu deren Abschaffung rät. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wie der Bundesrat halten denn auch fest, dass Emissions- und andere Stempelabgaben volkswirtschaftlich keine Vor-, sondern nur Nachteile bringen. Ihrer Abschaffung, so der Bundesrat mit Bezug auf die Emissionsabgabe, steht inhaltlich wenig entgegen. 

Attraktiver Unternehmensstandort bringt auch dem Fiskus Vorteile 
Was den Bundesrat zögern lässt, ist das finanzpolitische Argument. Dazu ist zweierlei zu sagen. Zum einen stören die unterschiedlichen Ellen, mit denen bei Steuervorlagen gemessen wird. Die 2011 in Kraft gesetzten Reformen für Familien bzw. der jährliche Ausgleich der kalten Progression brachten nach damaligen Schätzungen strukturelle also dauerhafte Mindereinnahmen von über 1 Milliarde Franken jährlich. Von einer Gegenfinanzierung war weder im einen noch im andern Fall die Rede. Die Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital liefert Einnahmen von unter 300 Millionen Franken und ihre Aufhebung wäre unbestreitbar mit einem Mehr an Attraktivität für den Standort und dem Abbau schädlicher Verzerrungen verbunden, was in der längeren Betrachtung zu neuen Steuereinnahmen und mehr Wachstum führen wird. Die Frage der Gegenfinanzierung steht im Fall der Emissionsabgabe jedoch prominent im Raum. Hier muss aus Sicht von economiesuisse eine Neubeurteilung mit stärkerem Fokus auf die Vorteile eines steuerlich attraktiven Unternehmensstandorts – nicht zuletzt auch für den Fiskus – vorgenommen werden.

Kein Zuwarten bei der Reform der Unternehmensbesteuerung 
Zweitens sticht die Verknüpfung von Ehepaar- und Unternehmenssteuerreform ins Auge. Der Bundesrat will mit der Abschaffung der Emissionsabgabe bis zur Unternehmenssteuerreform III zuwarten. Das mag Sinn machen im Hinblick auf eine allfällige Priorisierung von Standortmassnahmen. Keinesfalls sinnvoll ist es jedoch, mit der Unternehmenssteuerreform III zuzuwarten, bis bei der Ehepaarbesteuerung eine mehrheitsfähige Lösung gefunden wird. Die im letzten Jahr zu Ende gegangene Vernehmlassung hat diesbezüglich die alten Gräben geöffnet. Rasche Beschlüsse in der steuerlich wie gesellschaftspolitisch komplexen Materie der Ehepaarbesteuerung sind nicht abzusehen. In der Zwischenzeit drängt eine Lösung bei der Unternehmensbesteuerung. Soll hier dauerhafter Schaden vermieden werden, der die ganze Schweiz und vor allem auch die öffentlichen Haushalte treffen würde, muss rasch gehandelt werden. Die Anstrengungen von Politik, Regierung und Verwaltung sind auf dieses Thema zu richten. Weniger drängende Reformen müssen zurückstehen. ​​